10 und 15 Prozent mehr als zum Vorjahr Stadt will Kita-Gebühren erhöhen

Von Rena Weiss
Stimmt der Gemeinderat am Dienstag zu, werden ab 1. September die Kita-Gebühren erhöht. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Am Dienstag tagt der Gemeinderat. Die Sitzungsvorlage empfiehlt eine Steigerung um zehn im Ü3-Bereich und 15 Prozent im U3-Bereich.

Am Dienstag, 11. Mai, tagt der Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen. Die Tagesordnung hat es für Eltern in sich. Neben der Erhöhung der Gebühren für die Schulkinderbetreuung soll auch über eine Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätten diskutiert werden. Ab 1. September wären damit die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtungen um zehn Prozent (Kinder ab drei Jahren) und 15 Prozent (Kinder unter drei Jahren) erhöht. Bei den Entgelten für die Schulkinderbetreuung schlägt die Stadtverwaltung sogar eine Erhöhung um rund 20 Prozent vor. Die Stadt rechnet damit im Kita-Bereich mit Mehreinnahmen von circa 170 000 Euro. Der Gesamtelternbeirat (GEB) der Kinderbetreuungseinrichtungen in Bietigheim-Bissingen hält die „geplante drastische Erhöhung [...] aktuell für Familien nicht vertretbar“. Doch damit nicht genug, in einer Stellungnahme vom Wochenende teilt der GEB mit, dass sie eine Reduzierung der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung um mindestens 50 Prozent fordern. „Die kalkulierten Mehreinnahmen von rund 170 000 Euro, die die geplante Gebührenerhöhung bringen soll, bringen der Stadt einen eher geringen Nutzen.“

Falscher Zeitpunkt

Bereits im Januar hätte das Thema Erhöhung der Kita-Gebühren im Finanz- und Verwaltungsausschuss diskutiert werden sollen, so der GEB. „Auch auf unseren Hinweis hin, dass der Zeitpunkt mitten im Lockdown der falsche ist, wurde das Thema auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.“ Der GEB habe die Zeit genutzt, um sich mit dem Großteil der Fraktionen auszutauschen. „Letztlich wurde die sogenannte ‚Vordiskussion’ zur Gebührenerhöhung aber dennoch im nicht-öffentlichen Ausschuss diskutiert“, erhebt der Gesamtelternbeirat Vorwürfe an die Stadtverwaltung. Der Bitte, als Interessenvertreter daran teilzuhaben wurde nicht nachgekommen, zudem sollte der GEB Stillschweigen wahren und nicht mit der Elternschaft sprechen. Da die Stellungnahme am Wochenende eingegangen ist, konnte sich die Stadt nicht zu den Vorwürfen äußern. In der Vorlage heißt es jedoch: „Der Gesamtelternbeirat sowie die Kirchen, die die Höhe der städtischen Gebühren bisher übernommen haben, wurden zu dieser Gebührenanpassung angehört. Das Schreiben des Gesamtelternbeirats vom 17. Januar ist den Fraktionen zugegangen.“

„Das Enttäuschendste ist aber, die Vorlage der Verwaltung vom Januar liegt heute in der exakt gleichen Ausfertigung zum Beschluss im Gemeinderat vor.“ Der GEB sei zwar angehört worden, beeinflusst habe es das Ergebnis allerdings nicht. „Alles in allem beschleicht uns das Gefühl, dass die Entscheidung zu diesem wichtigen Thema bereits hinter verschlossenen Türen gefallen ist, ehe der Großteil der Eltern davon Kenntnis nehmen konnte“, so der GEB.

„Massive Erhöhung ist falsch“

„Für uns ist die massive Erhöhung der Kita-Gebühren inmitten der Pandemie nach wie vor massiv falsch.“ Junge Familien betreuen derzeit Kinder zu Hause, seien durch Homeschooling häufig doppelt belastet. „Dazu kommen oft finanzielle Einbußen durch die Kinderbetreuung, neben Kurzarbeit oder Schlimmerem. All das würde durch zehn bis 15 Prozent mehr Kosten für die Kinderbetreuung mit den Füßen getreten – und am Ende zu Lasten vieler, vielleicht ohnehin benachteiligter, Kinder gehen“, ist der Gesamtelternbeirat überzeugt. Der Zeitpunkt für den Beschluss sei ebenfalls unpassend, da nach wie vor nicht sicher sei, ob das kommende Kindergartenjahr wieder unter Normalbedingungen stattfinden könne.

Hinter der Empfehlung der Landesverbände

Als Begründung für die Erhöhung schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage unter anderem, dass Bietigheim-Bissingen vergleichsweise günstige Elternbeiträge habe, „die deutlich hinter der Empfehlung der Landesverbände für das Kita-Jahr 2020/2021 zurückbleiben“. Vor allem im Bereich der unter dreijährigen Kinder (U3) seien die städtischen Elternbeiträge sehr niedrig. Die kirchlichen Einrichtungen haben bisher die städtischen Gebühren übernommen. Die letzte Anpassung erfolgte zum Kita-Jahr 2018/2019. Unter anderem aufgrund der Kostensteigerung im Personalbereich und des geringen Kostendeckungsgrads schlägt die Verwaltung für Kinder ab drei Jahren (Ü3) eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich zehn Prozent vor und für den U3-Bereich um durchschnittlich 15 Prozent. Gründe hierfür seien die vergleichsweise geringen Gebühren und der nötigen Belegung von zwei Plätzen. „Für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter drei Jahren ein Kitaplatz unbelegt bleiben“, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Zudem werde vorgeschlagen, die Gebührenfreiheit in der Angebotsform verlängerte Öffnungszeit für dritte und weitere Kinder abzuschaffen. Die dann erhobene Gebühr liege dennoch weiterhin deutlich unter den Empfehlungssätzen der Landesverbände. Die Gebührenpflicht würde der Stadt weitere 100 000 Euro jährlich erwirtschaften.

Info Die öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 11. Mai, 18 Uhr, im Kronenzentrum statt. Die Sitzungsvorlagen gibt es online.

www.bietigheim-bissingen.de

 
 
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