Altlasten in Tamm Kein Anbau mehr von Wurzelgemüse im Kleingarten

Von Michaela Glemser
Vom Anbau von Wurzelgemüse, Kartoffeln oder ähnlichen Sorten soll auf den Parzellen abgesehen werden. Foto: /Martin Kalb

Für sieben Parzellen in der Tammer Kleingartenanlage gilt künftig eine Nutzungsbeschränkung. Grund sind Spuren von Gießereisanden.

In den 1950er-Jahren wurden die Feuchtwiesen im nördlichen Teil der heutigen Kleingartenanlage an der Ludwigsburger Straße teilweise auch mit Gießereisanden aufgefüllt. Diese wurden zur Herstellung von Gussformen für Metallgüsse verwendet und können Schadstoffe enthalten. Entdeckt wurden diese Gießereisande schon 2018 bei Grabungsarbeiten in der Kleingartenanlage in einer Tiefe von 10 bis 15 Zentimetern.

Die Stadt Tamm hat nach den Funden einen Zuschussantrag im Rahmen der Förderrichtlinie Altlasten gestellt und besagtes Gelände professionell von den Fachleuten eines Büros für Geotechnik untersuchen lassen. Dabei wurden auf sieben Parzellen der Anlage, die seit den 1960er-Jahren an die Gartenfreunde Tamm verpachtet ist, Spuren von Gießereisanden entdeckt.

Beratung im Stadtrat

In ihrer jüngsten Sitzung konnten die Tammer Gemeinderäte die Ergebnisse des Abschlussberichts einer Bewertungskommission beraten. Die Kommission setzte sich aus Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Landratsamts Ludwigsburg zusammen und konnte ihren Bericht aufgrund der Pandemie erst im vergangenen Jahr erstellen. „Wenn wir die betroffene Erde austauschen wollten, müssten 240 Kubikmeter Erde ersetzt und entsorgt werden. Dabei würden Kosten von rund 300 000 Euro entstehen“, erläuterte Ortsbaumeisterin Edda Bühler. Daher ist die Tammer Stadtverwaltung in Gesprächen mit Vorstandsmitgliedern der Gartenfreunde zu der Lösung gekommen, in den Pachtverträgen der betroffenen Parzellen eine reglementierte Nutzung festzuschreiben.

So soll auf den Parzellen grundsätzlich vom Anbau von Wurzelgemüse, Kartoffeln oder ähnlichen Sorten abgesehen werden oder dieses Gemüse gründlich gereinigt oder geschält werden, bevor es entsprechend weiterverarbeitet wird.

Keine tiefen Grabungsarbeiten

Um eine mögliche Kontamination der oberen Erdschichten zu verhindern, sollen auf den Parzellen auch keine tieferen Grabungsarbeiten durchgeführt werden. Sind dennoch tiefere Grabungen notwendig, muss das Aushubmaterial auf einer Deponie entsorgt werden und darf im Bereich des Kleingartengeländes nicht wieder verwendet werden. Bereits bestehende Wiesen und Bepflanzungen sollten erhalten bleiben, um einem Vordringen in tiefere Erdschichten vorzubeugen. Weiterhin wurden die betroffenen Flächenstücke in das Altlastenkataster des Landratsamts aufgenommen. Der Rat erklärte sich mehrheitlich mit der gefundenen Lösung einverstanden und setzt darauf, dass die Pächter die Nutzungsbeschränkung auch verantwortungsvoll einhalten werden. Sie verwiesen zudem darauf, dass bisher keine gesundheitlichen Schäden durch das Vorkommen der Gießereisande bekannt seien und auf besagten Parzellen auch weiterhin Gemüseanbau in Hochbeeten betrieben werden könne.   Michaela Glemser

 
 
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