Am Dienstag entscheidet der Gemeinderat Kita-Gebühren: Kompromiss in Sicht

Von Uwe Mollenkopf
Blick in einen Kindergarten. Ab September 2022 soll’s in Bietigheim-Bissingen teurer werden. Foto: Caroline Seidel

Nach der Abstimmungsniederlage im Mai legt die Verwaltung dem Gemeinderat einen neuen Vorschlag vor. Erhöhungen soll es jetzt in den Jahren 2022, 2023 und 2024 geben.

Denkbar knapp, mit einer Stimme Mehrheit, hat der Gemeinderat am 11. Mai die geplante Erhöhung der Kita-Gebühren in Bietigheim-Bissingen gekippt. Auch der Verwaltungsantrag, die  Gebührenfreiheit für dritte und weitere Kinder in einer Familie bei verlängerten Öffnungszeiten aufzuheben, wurde abgelehnt (die BZ berichtete). Jetzt nimmt die Verwaltung einen neuen Anlauf für eine Gebührenerhöhung – erst ab September 2022 und halb so hoch, aber kontinuierlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Am kommenden Dienstag, 29. Juni, entscheidet darüber der Gemeinderat.

Mit dem Gesamtelternbeirat und den Vertretern aller Fraktionen seien am 20. Mai die jeweiligen Positionen zur Gebührenentwicklung und die Gesamtsituation diskutiert worden. Dabei habe sich ein Kompromiss abgezeichnet, der im neuen Beschlussvorschlag aufgenommen worden sei, teilt Oberbürgermeister Jürgen Kessing in der Ratsvorlage mit.

Kontinuierlicher Anstieg
über drei Jahre

Dieser sieht Folgendes vor: Die Gebühren für Kinder über drei Jahre sollen am 1. September 2022 um jeweils durchschnittlich 5 Prozent erhöht werden, die Gebühren für unter Dreijährige um jeweils durchschnittlich 7,5 Prozent. Erhöhungen in gleicher Höhe sollen dann zum 1. September 2023 und 2024 folgen. Laut dem ursprünglichen Vorschlag sollten die Gebühren für Ü3 zum 1. September 2021 um durchschnittlich 10 Prozent, für U3 um 15 Prozent angehoben werden. Die höheren Sätze für die jüngeren Kinder kommen durch einen anderen Betreuungsschlüssel.

Durch den kontinuierlichen Anstieg über drei Jahre werde für die Eltern eine bereits heute planbare Gebührenentwicklung aufgezeigt, so Kessing. Mit der Verschiebung um ein Jahr solle der derzeitigen Belastung innerhalb der Pandemie Rechnung getragen werden. Die Gebührenfreiheit für dritte und weitere Kinder in Einrichtungen mit verlängerter Öffnungszeit soll entgegen dem bisherigen Plan erhalten bleiben. Nahezu alle Beteiligten hätten ihr Einverständnis mit der jetzigen Verfahrensweise signalisiert, berichtet der Rathauschef.

Zuschussbedarf für Kindergärten liegt bei 13 Millionen Euro

Laut Verwaltung beträgt der Zuschussbedarf für die städtischen Kindertageseinrichtungen nach Abzug der Zuschüsse für die freien Träger 13 Millionen Euro im Jahr. Die Kostendeckung belaufe sich auf lediglich 10 Prozent. Bietigheim-Bissingen habe vergleichsweise günstige Elternbeiträge, die deutlich hinter der Empfehlung der Landesverbände für das Kita-Jahr 2020/21 zurückblieben. Darin werde von einem Kostendeckungsgrad von 20 Prozent ausgegangen, bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten werde sogar ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Die letzte Erhöhung in Bietigheim-Bissingen liegt drei Jahre zurück.

Der Gesamtelternbeirat Kinderbetreuungseinrichtungen Bietigheim-Bissingen (GEB) erklärt zu den neuen Vorschlägen: „Wir sind glücklich, dass die Gebührenerhöhung in der aktuellen Situation nun sogar gänzlich abgewendet werden konnte. Durch die angedachten Erhöhungen für die kommenden Jahre haben die Eltern zudem eine gewisse Planungssicherheit. Auch das ist zu begrüßen.“ Dass Verwaltung und Gemeinderäte sich  bei diesem Thema intensiv mit dem GEB ausgetauscht hätten, sei „ein starkes Zeichen“ für alle Familien in Bietigheim-Bissingen.

 
 
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