Anlauf für ein Volksbegehren Bietigheimer will XXL-Landtag verhindern

Von Uwe Mollenkopf  
Dieter Distler aus Bietigheim will per Volksbegehren eine Aufblähung des Landtags stoppen. Foto: /Foto: Christoph Schmidt/dpa

Dieter Distler hat eine Initiative gestartet, um 10 000 Unterschriften für ein Volksbegehren zusammenzubringen. Er kämpft gegen die Aufblähung des Landesparlaments.

Eine Nachricht, die er vor einiger Zeit in der Bietigheimer Zeitung gelesen hat, hat Dr. Dieter Distler empört. Darin wurde berichtet, dass sich Junglehrer, die man dringend brauche, in den Sommerferien beim Arbeitsamt melden müssen. Die Ersparnis liege bei zehn Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig verursache das neue Wahlgesetz, das Befürchtungen zufolge eine Aufblähung des Landtags von aktuell 154 Mandatsträgern auf bis zu 220 zur Folge hätte, Mehrkosten, die der FDP-Finanzexperte Stephen Brauer auf 125 Millionen Euro in fünf Jahren beziffert hat. Distler (79) beließ es nicht dabei, sich darüber zu ärgern. Er beschloss, aktiv zu werden. 

15 000 Formulare gedruckt

Der Pensionär, der seit 1986 in Bietigheim-Bissingen wohnt, fasste den Plan, einen XXL-Landtag durch ein Volksbegehren zu stoppen. Die Landesverfassung sieht vor, dass dafür ein Zulassungsantrag beim Innenministerium eingereicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Antrag von mindestens 10 000 Bürgern unterstützt wird, die in Baden-Württemberg wahlberechtigt sind und auf einem dafür vorgeschriebenen Formblatt unterschrieben haben.

Solche Formulare hat Distler drucken lassen, gleich 15 000 an der Zahl. Nun sammelt er Unterschriften. Er wolle von Haus zu Haus gehen und mit Ständen auf dem Markt präsent sein, berichtet er gegenüber der BZ. „Ich gehe davon aus, dass es eine große Zustimmung gibt“, zeigt er sich zuversichtlich, genügend Unterstützer zu finden. Bei einem ersten Gang durch die Lugstraße seien alle, die er angetroffen habe, für sein Vorhaben gewesen. Erstes Ziel sei es daher, die 10 000 Unterschriften allein im Verbreitungsgebiet der Bietigheimer Zeitung zu erreichen. Die Politik mache das Vorhaben schwer, denn man muss die ausgefüllten Zettel von der Gemeinde bestätigen lassen. Nur das Original zähle, so Distler, mailen sei nicht erlaubt. In Bietigheim, Sachsenheim und Umgebung könne er aber die Bestätigung auf der Gemeinde selbst einholen.

Außerdem hat der promovierte Chemiker auch noch eine Internetseite mit der Adresse landtag-verkleinern.com eingerichtet. Wer ihn unterstützen will, kann das Formblatt dort ausdrucken, unterschreiben, bei seiner Heimatgemeinde bestätigen lassen, dass er im Land wahlberechtigt ist, und Dieter Distler zuschicken.

Er erhalte schon aus dem ganzen Land Briefe, berichtet der Bietigheimer. Das Vorhaben schlage Wellen. „Ich bin 79 Jahre alt, habe zwei Kinder und sechs Enkel, alle wohnen in Bayern, die Initiative ist also ohne Eigeninteresse“, betont der Pensionär, der in keiner Partei ist. Er wolle der jungen Generation, „die so schon genug Schulden von uns übernimmt, nicht noch mehr zumuten“.

Ziel des Volksbegehrens ist es, die Anzahl der Wahlkreise in Baden-Württemberg – aktuell sind es 70 – auf zukünftig 38 zu verringern, entsprechend den Wahlkreisen für die Bundestagswahl. Dadurch schrumpft die Zahl der Sitze im Landtag. Distlers Ziel: unter 120 Sitze zu kommen.

Das Bestreben, die Zahl der Wahlkreise auf 38 zu reduzieren, verfolgt im Übrigen auch die FDP im Land. Auch sie hat dazu bereits ein Volksbegehren ins Auge gefasst. Distler will mit seiner Aktion aber trotzdem weitermachen. „Ich fürchte, dass die FDP nicht weit genug geht“, meint er. Bis zum Jahresende will er die nötigen Stimmen beieinander haben.

Das weitere Prozedere: Sollte ein Zulassungsantrag nach Erreichen der vorgeschriebenen Unterschriften für verfassungskonform und zulässig erklärt werden, setzt das Innenministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest. Letzteres muss dann von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt werden, um erfolgreich zu sein. Das sind laut Innenministerium rund 770 000 Bürger. Als nächster Schritt fände dann eine Volksabstimmung statt, sollte der Landtag einer entsprechenden Gesetzesvorlage nicht zustimmen.

 
 
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