Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen Einstiegshöhe nicht mehr als fünf Zentimeter

Von Uwe Mollenkopf
In Bietigheim-Bissingen läuft die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen. Diejenige am Kronenzentrum ist bereits seit zwei Jahren fertig. Sie verfügt über eine elektronische Anzeige des Busfahrplans, Überdachung, Sitzgelegenheiten und Hochbord.⇥ Foto: Helmut Pangerl

In Bietigheim-Bissingen läuft der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen. Der Verein „Barrierefreie Stadt“ sieht noch großen Informationsbedarf.

Seit 2018 werden in Bietigheim-Bissingen  die Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet. Zuvor erfüllten von den rund 140 Haltestellen nur sieben das Kriterium „barrierefrei“. Rund 550 000 Euro gibt die Stadtverwaltung dafür aus.

Gleichwohl sieht Hans-Joachim Sämann vom Verein „Barrierefreie Stadt Bietigheim-Bissingen“ immer noch großen Informationsbedarf der Bürger. So mancher verstehe den Sinn der Umbaumaßnahmen nicht. Ein Überblick.

Rechtlicher Hintergrund: Laut Sämann werden Kommunen und Verkehrsunternehmen in einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes vom Januar 2013 verpflichtet, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis Januar 2022 barrierefrei zu gestalten. In Bietigheim-Bissingen ist es nach Auskunft der Stadt das Ziel, die Umbaumaßnahmen bis zum Jahr 2023 abzuschließen.

Vorgeschichte: Hans-Joachim Sämann weist darauf hin, dass barrierefreie Niederflurbusse mit Einstiegshilfe (Rampe) und entsprechender Innenausstattung für behinderte Fahrgäste seit längerem Standard seien. Bei den Bushaltestellen habe in Bietigheim-Bissingen der „übergeordnete bürokratische Verwaltungs- und Genehmigungsaufwand“ für die Umgestaltung länger als erwartet gedauert. „Erst seit dem Jahreswechsel können nun die restlichen 130 Haltestellen zügig umgebaut werden.“

Zielsetzung: Ziel eines Umbaus ist es laut Sämann, dass die Einstiegshöhe vom Bordstein in den seitlich abgesenkten Bus nicht mehr als etwa fünf Zentimeter betragen sollte. Bei bestehenden Haltestellen sei dies baulich nicht immer realisierbar, so dass neue Bordsteine (die sogenannten Kasseler Borde) optimal eine Höhe von 21 Zentimetern haben, aber auch nur 16 oder 18 Zentimeter hoch sein können. Der Experte weist aber darauf hin, dass eine Haltestelle nur dann barrierefrei sei, „wenn der Bus parallel und möglichst mit einem Abstand von fünf bis zehn Zentimetern an den Bordstein heranfahren kann“.

Bauform: Die abgerundete Bauform der Kasseler Borde ermöglicht ein sehr dichtes Heranfahren ohne Beschädigung der Reifen. Das Problem: „Diese Forderung kann aber auch bedeuten, dass eine Haltebucht verlängert oder die Haltestelle aus der Bucht heraus an die Straße vorverlegt werden muss“, so Sämann. Im Bereich parkender Autos könne ein Bus-Kap erforderlich sein. Das bedeutet, dass die Haltestelle in den Straßenraum hineinragt. Das könne zur Folge haben, „dass ein Auto- oder Radfahrer manchmal eine halbe Minute hinter einem Bus an der Haltestelle warten muss“, so Sämann.

Weitere Vorteile: Hans-Joachim Sämann weist darauf hin, dass die strukturierte Oberfläche des Kasseler Bords und die zusätzliche, im Gehweg integrierte, strukturierte Leitlinie auch sehbehinderten Fahrgästen den Weg zum Buseinstieg erleichterten. Insgesamt gelte: „Nur das Zusammenwirken aller Maßnahmen von Bus und Haltestelle und der Mithilfe aller Verkehrsteilnehmer, der Fahrgäste und der Busfahrer machen den ÖNPV barrierefrei.“

 
 
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