Bauplätze werden verkauft Chance für private Häuslesbauer

Von Von Jürgen Kunz
Ab dem 27. November können sich Häuslesbauer um einen der 38 Bauplätze auf dem Freudentaler Neubaugebiet „Alleenfeld“ bewerben. Die Gemeinde hat die Vergaberichtlinien dafür festgelegt.⇥ Foto: Manuel Kunz

Die Richtlinien zur Vergabe von 38 Bauplätzen im Neubaugebiet „Alleenfeld“ stehen fest. Ab Ende November können sich Bauinteressenten bewerben.

Am Freitag, 27. November geht’s los für die Häuslesbauer, die gerne im Freudentaler „Alleenfeld“ ein Eigenheim errichten wollen. Bürgermeister Alexander Fleig hat nach der panademiebedingten Absage der jüngsten Gemeinderatssitzung, 11. November, die Richtlinien für die Vergabe von 38 Bauplätzen im sogenannten Eilverfahren vorgegeben. Die in einer Klausurtagung beratenen Vergaberichtlinien sollen in der Dezembersitzung vom Gemeinderats nachträglich beschlossen werden. Bei der Vergabe der Bauplätze gilt es auch EU-Leitlinien zu beachten.

Die Vorgaben der EU verhindern, dass Gemeinden Bauland nicht bevorzugt an Käufer vergeben dürfen, die eine besondere Bindung zur Gemeinde haben, also an Einheimische. Wie Bürgermeister Alexander Fleig dazu erklärt, bestehen hingegen keine europarechtlichen Bedenken, wenn die Ortsansässigkeit in Verbindung mit dem Ziel, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache und andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen der örtlichen Bevölkerung sicherzustellen, berücksichtigt sind. So war man in Freudental bei der Festlegung der Kriterien in den Vergaberichtlinien natürlich bemüht, die größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen. Mindestens 50 Prozent der Punkte sind demnach nach sozialen Kriterien zu vergeben. Es sei also nicht möglich für den Bereich Ortsansässigkeit und Arbeitsstelle mehr als 50 Prozent der Punktzahl zu bekommen.

Kriterien festgelegt

Folgende Kriterien hat die Gemeinde festgelegt: Kinder: So werden je haushaltsangehöriges minderjähriges Kind drei Punkte vergeben. Familiäre Situation: Ein alleinstehender Bewerber erhält einen Punkt. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft werden besonders bepunktet (Vorschlag 3 Punkte). Ebenso werden nach dem Vorschlag der Verwaltung schwerbehinderte beziehungsweise pflegebedürftige Haushaltsangehörige mit jeweils drei Punkten bepunktet. Das behinderte Kind erhält doppelte Punktzahl. Hat jemand noch kein eigenes Wohngebäudeeigentum, so erhält er zusätzlich fünf Punkte. Das Eigentum an einer Wohnung wird insoweit berücksichtigt, als dass es für diesen Bewerber dann drei Punkte gibt. Ortsbezugskriterien: Sechs Punkte erhält wer seit mindestens 24 Monaten seinen Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Gesamtgemeinde hat oder zu einem früheren Zeitpunkt bereits für mindestens 24 Monate in der Gesamtgemeinde seinen Hauptwohnsitz hatte. Weitere zwei Punkte erhält wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Freudental nachgeht oder seinen selbständigen Betrieb in Freudental betreibt. Ehrenamt: Ehrenamtliche Tätigkeit im geschäftsführenden Vorstand in einem örtlichen Verein oder einer örtlichen Rettungsorganisation (zum Beispiel. Feuerwehrkommandant oder sonstige Funktion) seit mindestens zwei Jahren wird mit vier Punkten bepunktet. Wer seit mindestens fünf Jahren aktives Mitglied in einem örtlichen Verein ist, erhält zwei Punkte. Wer aktives Mitglied einer örtlichen Rettungsorganisation oder im Gemeinderat aktiv ist, erhält ebenfalls zwei Punkte.

 
 
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