Bauvorhaben in Großsachsenheim Zehn Reihenhäuser beim Edeka-Markt

Von Uwe Mollenkopf
Im Anschluss an den Edeka-Markt in der Sersheimer Straße in Sachsenheim soll ein kleines Baugebiet entstehen. Das Unternehmen Edeka hat jedoch Einwände dagegen. Foto: Martin Kalb

Ein privater Bauträger will neuen Wohnraum auf dem Grundstück im Tal 2-4 in Großsachsenheim schaffen. Laut einem Gutachten ist eine 4,5 Meter hohe Lärmschutzwand nötig.

Insgesamt zehn Reihenhäuser und zehn Carports plant die UPR GmbH aus Bönnigheim auf dem Grundstück „Im Tal 2-4“ in Großsachsenheim. Die derzeitige Bebauung, bestehend aus zwei Wohngebäuden, soll dazu abgebrochen werden. Die Sachsenheimer Stadtverwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss, der sich in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 29. September, mit dem Vorhaben befasst, dem Bauträger das Einvernehmen zu erteilen – unter der Voraussetzung, dass der Betrieb des benachbarten Edeka-Markts nicht tangiert wird.

Alter Bebauungsplan

Wie aus der Ratsvorlage für das Gremium hervorgeht, liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Tal“ aus dem Jahr 1963. Es handelt sich um einen einfachen Baulinienplan ohne weitere inhaltliche Festsetzungen.

Die geplanten zehn Reihenhäuser werden gegliedert in eine Einheit mit drei Häusern, die etwas weiter nach Norden gerückt sind, sodass vor den Gebäuden fünf Carports und fünf Stellplätze angeordnet werden können. Daran schließt eine Gruppe mit weiteren sieben Reihenhäusern an. Die weiteren fünf Carports und fünf Stellplätze liegen südlich der Hausgruppe in Richtung Sersheimer Straße.

Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Gebäude seien mit zwei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss mit extensiv begrüntem Pultdach geplant. Die Häuser werden nach Auskunft von Matthias Friedrich von der Stadtverwaltung rund neuneinhalb Meter hoch sein.

„Im Schnitt ist zu erkennen, dass zum Beispiel das Gebäude Im Tal 3/1 eine vergleichbare Gebäudehöhe aufweist“, heißt es in der Ratsvorlage. Auch das Bestandsgebäude dort weise eine vergleichbare Firsthöhe auf. Die notwendigen Stellplätze gemäß Landesbauordnung (ein Stellplatz je Wohneinheit) könnten nachgewiesen werden, selbst wenn man die Stellplätze vor den Carports nicht mitrechne. Ansonsten seien es sogar zwei Stellplätze je Wohneinheit.

Dennoch gibt es auch Einwände gegen das Bauvorhaben, und diese kommen von der Firma Edeka. Sie fürchtet eine Verschärfung der dortigen Gemengelage und eine mögliche Einschränkung des Betriebs. Kritisch gesehen wird von Edeka außerdem die Orientierung der Schlafräume im ersten Obergeschoss der Reihenhäuser nach Norden zum Markt hin.

Lärmgutachten erstellt

Die Sachsenheimer Verwaltung hat den Bauträger daher gebeten, ein Schallgutachten für das Vorhaben zu erstellen. Dieses liegt mittlerweile vor und kommt laut Stadt zum Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden können, wenn eine 4,5 Meter hohe und 20 Meter lange, beidseitig hoch schallabsorbierende Wand entlang der Grundstücksgrenze im Bereich der Verladezone errichtet wird. Die abschließende Prüfung obliege dem Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Gewerbeaufsicht.

„Aufgrund der direkt angrenzenden Lage des bestehenden Edeka-Markts sind emissionsschutzrechtliche Vorgaben notwendig, um sowohl die künftigen Bewohner vor betrieblichen Emissionen als auch den bestehenden Supermarkt an seinem bestehenden Standort zu schützen, um langfristig den aktuellen Nahversorgungsstandort für die Gesamtstadt zu sichern“, teilt Friedrich dazu mit. Aus Sicht der Verwaltung darf es durch das geplante Vorhaben zu keiner Einschränkung des Betriebs der Firma Edeka kommen. Der Markt habe eine wichtige Versorgungsfunktion für das Stadtgebiet. Nur wenn dies sicher gestellt sei, könne das Einvernehmen erteilt werden. Weiterhin solle vom Bauträger geprüft werden, ob nicht eine geänderte Anordnung der Aufenthalts-/Schlafräume sinnvoll sein könne, so die Sachsenheimer Stadtverwaltung.

 
 
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