Bebauungsplan sagt nein, die Baufirma jedoch sagte ja Eine Familie kämpft um ihr Gartenhäuschen

Von Heidi Vogelhuber
Ein Garten will gepflegt werden. Doch wohin mit Rasenmäher, Heckenschere und Vertikutierer wenn das Gartenhäuschen weg muss? Auch der fünfjährige Timo braucht einen Parkplatz für sein Bobby-Car. Nachbarn müssen ihre Hütten ebenfalls abbrechen. ⇥ Foto: Werner Kuhnle

Das Gartenhäuschen der Familie Bossert ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt, die Baufirma jedoch habe die Hütte zugesagt. Nun muss sie weg.

Für uns war der Garten einer der Hauptgründe die Wohnung in der Oberriexinger Straße zu kaufen“, sagen Bastian Bossert und seine Frau Cathrin im Gespräch mit der BZ. Einen Garten hat die dreiköpfige Sachsenheimer Familie, sogar einen sehr gepflegten. Das könnte sich jedoch bald ändern, denn zur Pflege des Rasens ist ein Rasenmäher von Nöten.

Die Hecke will in Form gebracht, die Terrasse gefegt werden. Für all diese Tätigkeiten sind Gerätschaften nötig. Einleuchtend, dass eben dieses Equipment auch irgendwo untergebracht werden muss. Und genau an der Stelle beginnt der Ärger der jungen Familie. Jedoch sind nicht nur sie, sondern auch alle Nachbarn betroffen, die Eigentümer der Erdgeschosswohnungen mit Gartenstück sind. Das Gartenhäuschen, das zur Unterbringung der Geräte genutzt wird, haben die Bosserts auf eigene Kosten erbauen lassen. Gut 400 Euro haben sie für das Fundament ausgegeben, rund 800 Euro für die Hütte.

Gartenhaus entspricht Vertrag

Das Gartenhaus entspricht in seinen Maßen dem Kaufvertrag der Baufirma Layher (siehe Infobox), leider jedoch nicht dem Bebauungsplan, indem es heißt: „Gerätehütten, auch verfahrensfreie Hütten, sind ausdrücklich nicht zulässig.“

„Der Gemeinderat hat bereits überlegt, den Bebauungsplan zugunsten von uns Anwohnern zu ändern. Sie, beziehungsweise der Ältestenrat, lehnten allerdings ab und nun fordert das Landratsamt, dass unsere Hütten bis Ende Oktober abgerissen werden“, berichtet der 35-jährige Bastian Bossert, der die Wohnung gemeinsam mit seiner 33-jährigen Frau 2014 gekauft hat. Es ist die erste Wohnung, die sie gekauft haben, dementsprechend unerfahren seien sie gewesen. „Uns war nicht bewusst, dass es nötig ist, noch in den Bebauungsplan zu schauen, wenn es im Vertrag mit der Firma Layher so drin steht“, sagt Cathrin Bossert.

Bereits 2015 ging dann auch das Gezanke um das Gartenhäuschen los. „Wir wären auch bereit, es zu verkleinern, wenn die Stadt dann zufrieden wäre“, sagt Bossert. Den Platz zum Unterstellen der Geräte brauche das Paar aber. Der Keller sei nicht nur klein, sondern auch voll. Die betroffenen Bewohner der Oberriexinger Straße haben sich im vergangenen Jahr auch direkt an Sachsenheims Bürgermeister Holger Albrich gewandt, der 2019 gewählt wurde und daher unvoreingenommen in die Diskussion kam. Der jedoch habe auch nichts unternommen, sagen die Wohnungseigentümer.

Camillo Vizzini, der zwei Häuser weiter wohnt, sagt verärgert: „Die Stadt sollte sich freuen, dass wir hier alles schön halten und pflegen. Aber wie soll ich den Garten pflegen ohne Geräte?“ Die Hausgemeinschaft verstehe nicht, wie man „so ein Tamtam machen kann wegen so etwas“, führt er weiter aus. Ansprechpartner bei der Stadt ist Steffen Schurr, unter anderem zuständig für die Bauverwaltung. Der Bebauungsplan sei mit der Firma Layher gemeinsam ausgearbeitet worden, die Bedingungen seien bekannt gewesen. Die Firma selbst habe auf Wunsch der Wohnungseigentümer sogar die Bodenplatten für die Hütten gebaut.

Hinweise erreichen den Rat

„Durch Hinweise ist das Thema der unerlaubten Hütten in den Gemeinderat gelangt“, sagt Schurr auf Anfrage der BZ. Eine nachträgliche Legalisierung der Hütten habe keine Zustimmung bekommen. Das Problem wurde dann im Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Baurechtsbehörde untersucht, ebenso im Regierungspräsidium Stuttgart. Das Ergebnis blieb bis heute das gleiche: Die Hütten müssen weg.

Das Thema Gartenhütten sorgte in anderen Wohngebieten auch schon für Ärger, da sie zu groß gebaut und als externes Zimmer genutzt wurden. Daher sei in diesem Wohngebiet die Sache von vornherein unterbunden worden, sagt Schurr. „Bürgermeister Albrich wollte als frisch gebackener Bürgermeister die Bürger unterstützen.“ In diesem Fall sei es aber nicht möglich. Ob es bei der abgelehnten Änderung des Bebauungsplans um die Hütten selbst oder die Tatsache, dass sich die Firma Layher wissentlich nicht an Absprachen gehalten hat gehe – dazu wollte sich der Stadtmitarbeiter nicht äußern.

„Wir als Stadt versuchen eine Tür aufzumachen und eine Möglichkeit zu finden, den Bürgern zu helfen. Natürlich müssen sie ihre Gartengeräte irgendwo unterbringen“, sagt Schurr. Ein Betroffener habe sich bei der Stadt erkundigt, ob er eine Box aufstellen dürfe, um die Geräte darin zu lagern. Daraufhin habe man sich innerhalb der Stadtverwaltung darauf geeinigt, welche Ausmaße solche mobilen Stau-Optionen haben dürften. „Wir haben eine Grenze von zwei Kubikmetern festgelegt. Das ist noch keine bauliche Anlage, ist nicht mit dem Boden verbunden und theoretisch noch mobil“, sagt er. Eine Stapelung mehrerer Boxen sei jedoch nicht gestattet.

Die letzte Rettung vor dem Abriss könnte eine Petition sein, die die Bürger nun auf Anraten eines Sachsenheimer Stadtrats starten wollen. Jedoch wird das für die Hütten wohl zu spät kommen.

 
 
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