Bei neuen Baugebieten in Besigheim 20 Prozent günstige Wohnungen

Von Michael Soltys
Das Wohnbaugebiet Bülzen-Schimmelfeld in Besigheim. Im kommenden Flächennutzungsplan, der bis 2035 gilt, ist seine Erweiterung vorgesehen. Mit den baulandpolitischen Grundsätzen will sich die Stadt darauf vorbereiten.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Gemeinderat verabschiedet baulandpolitische Grundsätze, die den Investoren einiges abfordern. Ziele sind die Stabilisierung des Mietwohnungsmarktes und mehr bezahlbare Wohnungen.

Mehrfache Vorberatungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gingen voran, sogar bei einer Klausur wurde das Thema beraten. Am Dienstag dann beschloss der Gemeinderat nach kurzer Diskussion einstimmig baulandpolitische Grundsätze, die vor allem von Investoren und Bauunternehmen genau gelesen werden dürften. Denn sie enthalten Vorgaben, die teuer sind für die Unternehmen und die sie in der Gestaltung und Verwendung der Bauprojekte einschränken.

Wichtigster Grundsatz: Die Wohnbaufirmen müssen künftig 20 Prozent ihrer Neubauprojekte für preisgünstigen Mietwohnraum reservieren, sobald ihr Projekt mehr als 450 Quadratmeter umfasst. Entweder gelten die Bestimmungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes, dann kommen Mieter mit Wohnberechtigungsschein zum Zuge. Oder die Wohnungen werden im „preisgedämpften Segment“ zur Verfügung gestellt. In diesem Fall beginnt die Miete 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und kann für 15 Jahre nur in kleinen Schritten angehoben werden. Die Bedingungen gelten immer dann, wenn neues Planungsrecht geschaffen oder bestehende Bebauungspläne ausgeweitet werden. Der Bau von Eigenheimen ist davon nicht betroffen.

Neue Baugebiete

Das Ziel der Stadt ist es, den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Besigheim zu etablieren und das preiswerte Segment des Wohnungsbaus zu stärken, geht aus dem Beschluss hervor. Die jetzt verabschiedeten Grundsätze dienen auch der Vorbereitung auf neue Baugebiete, die in den nächsten Jahren ausgewiesen werden sollen, beispielsweise im Bülzen-Schimmelfeld. Auch das Gelände der Ziegelei wird entwickelt, das bekanntlich im Besitz der Wohnbauforma Layher ist.

Gegenüber den Investoren will sich die Stadt damit eine transparente Basis für die Verhandlungen im Vorfeld von Bauvorhaben schaffen. Weitere Kernpunkte der künftigen Baulandpolitik sind: Investoren, die von Baugebiets-Ausweisungen profitieren, werden verpflichtet, sämtliche Kosten der städtebaulichen Planung zu tragen. Auch die Anlage von Straßen und Kanälen und anderen Erschließungsanlagen muss von ihnen besorgt und bezahlt werden, selbst dann, wenn sie außerhalb des engeren Baugebiets liegen, aber dafür notwendig sind. Weiter müssen die Kosten für Ausgleichsflächen ebenso von ihnen bezahlt werden wie die Herstellung von Kinderspielplätzen, zusätzlichen Kita-Plätzen und anderen kommunalen Einrichtungen. Um dies zu gewährleisten, schließt die Stadt mit den Investoren städtebauliche Verträge ab.

Die Stadt selbst strebt an, möglichst viel Bauland in eigene Hand zu bekommen. Dazu will sie künftig im Einzelfall prüfen, ob ihr ein Vorkaufsrecht zusteht. Für neue Baugebiete will sie eine Vorkaufssatzung erlassen.

„Interessante Gespräche“

Ob diese Bedingungen auch angemessen sind? Ja, sagt die Stadt, wenn etwa ein Drittel der Bodenwertsteigerungen, die durch Baulandplanungen verursacht werden, beim investierenden Unternehmen verbleiben, als Investitionsanreiz und zur Deckung der Kosten. Plus eines „angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn“, heißt es in den Richtlinien. Mit anderen Worten: Zwei Drittel der Bodenwertsteigerungen müssen für die Belange der Stadt verwendet werden.

Ob sich das alles durchsetzen lässt? Im Einzelfall vermutlich nicht, glaubt Beigeordnete Eckert-Maier. „Wir müssen das dann im Gemeinderat diskutieren“. Für Bürgermeister Steffen Bühler steht fest: „Es wird interessante Gespräche geben.“

 
 
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