Beisetzungen unter genauen Vorschriften Wenn der Bestatter zum Rechtsberater wird

Von Mathias Schmid
Bestatter Karl-Otto Gauger aus Löchgau muss sich aktuell auch über neue Verordnungen auf dem Laufenden halten. ⇥ Foto: Oliver Bürkle

Die Bestattungsunternehmen sind aktuell viel damit beschäftigt, Angehörige über neue Regelungen auf dem Laufen zu halten. Das berichtet Karl-Otto Gauger aus Löchgau.

Der direkte Kontakt mit Angehörigen gehört für Karl-Otto Gauger vom gleichnamigen Bestattungsunternehmen aus Löchgau von Berufswegen zum Alltag. Doch in der aktuellen Situation steht er in noch regerem Austausch mit seinen Kunden. Denn nicht nur die landesweiten Verordnungen ändern sich schon mal spontan. Auch die einzelnen Kommunen haben unterschiedliche Regelungen, was zum Beispiel Teilnehmer an einer Bestattung angeht. „Auf der einen Seite wollen wir die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich halten. Auf der anderen Seite möchten wir den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, angemessen Trauerarbeit zu leisten“, sagt er. Deshalb versucht er immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Mittlerweile dürfen neben den in gerade Linie Verwandten, Partner sowie Personen, die im Haushalt leben, fünf Personen plus Redner an der Trauerfeier teilnehmen. Zunächst galten strengere Regeln. „Davor war es auf zehn Personen, inklusive Pfarrer, beschränkt. Der Kreis wurde also im Sinne der Angehörigen erweitert, dass zumindest die engsten dabei sein können“, bewertet Gauger die Maßnahmen. Für ihn selbst ist es manchmal schwierig, da den Überblick zu behalten: „Man muss sich da schon sehr genau informieren, was exakt auf dem Friedhof gilt, auf dem die Beisetzung stattfindet.“

Und dann kommen da noch die einzelnen Verordnungen der Kommunen dazu. Die hat er sorgfältig an der Wand in seinem Büro aufgehängt und überprüft regelmäßig, ob sich etwas verändert. „Die können die Bestimmungen noch verschärfen. Das kann die örtliche Polizeibehörde entscheiden“, erklärt der 64-Jährige. Das hätten im Landkreis beispielsweise Besigheim, Mundelsheim oder Walheim getan. Löchgau, Freudental, Sachsenheim oder Bietigheim-Bissingen übernehmen dagegen nach der neuen Landesverordnung.

Theoretisch sei aktuell auch wieder die Aufbahrung des Toten erlaubt. „Auch das lässt aber nicht jede Kommune zu. Bietigheim-Bissingen macht beispielsweise keine offenen Aufbahrungen.“ Für den erfahrenen Bestatter ist das nicht ganz einfach. „Gerade die Abschiednahme am offenen Sarg empfinden wir als ganz wichtigen Teil der Trauerarbeit.“ Deshalb habe das Unternehmen auch eingerichtet, dass die Hinterbliebenen bereits einen Tag vor der Beisetzung kommen können „und wenigstens zu viert an den Sarg können“.

Auch für die Bestatter selbst gelten genaue Vorgaben im Kontakt mit infizierten Verstorbenen. Schutzanzug, Masken, Brille, Kopfschutz, Schuhhauben. „Wir haben zudem die Abläufe entzerrt: Die, die viel mit Verstorbenen zusammen sind, sollten keinen Kontakt zum Büropersonal haben – und wenn dann mit den üblichen Regeln. Auch den Desinfektions-Aufwand, an zum Beispiel Handläufen und Türklinken, haben wir erhöht.“

Einkäufe seien schon frühzeitig hochgefahren worden. „Aber da gibt es schon Einschränkungen. Manche Dinge sind bis heute schwer lieferbar, Schutzmasken zum Beispiel. Wir haben uns auf welche, die mehrfach verwendbar sind, eingestellt. Die Einwegsachen waren ruckzuck vergriffen“, berichtet Gauger.

Verschiebungen von Beisetzungen seien aktuell noch nicht das große Thema. „Eine Urnenbeisetzung könnte man natürlich auch im Oktober oder November machen. Das gibt es schon. Und wir haben Kunden, die sagen: ‚Warten wir mal vier Wochen ab, und dann telefonieren wir wieder.“ Auch bei Erdbestattungen im Sarg versuche man, spätere Termine möglich zu machen – mithilfe von Einbalsamierungen. „Es könnten jetzt zum Beispiel vermehrt Situationen entstehen, in denen die Angehörigen in häuslicher Quarantäne sind. Dann bekommen wir das hin, dass man erst nach zwei oder drei Wochen die Erdbestattung durchführt.“

Angehörige zeigen Verständnis

Die Kommunikation mit Angehörigen verlaufe mittlerweile problemlos: „In der Zwischenzeit ist es so, dass alle sehr verständnisvoll reagieren. Die Hinterbliebenen wissen, um was es geht. In der ersten Phase, als erste Einschränkungen gekommen sind, gab es schon Diskussionen.“

Der persönliche Kontakt der Bestatter mit Angehörigen geht aber ebenfalls zurück: Ein Trauergespräch vor Ort für bis zu drei Personen ist zwar noch möglich. „Wir fragen aber immer, ob sie nicht lieber alles am Telefon besprechen wollen.“ Bei Bestattungen Gauger gibt es seit Ende vergangen Jahres zudem die Möglich sich Links zu Särgen, Urnen, Wäsche und Liedern zuschicken zu lassen.

 
 
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