Beleuchtung historischer Gebäude in der Besigheimer Altstadt Manches Licht wird ausgehen müssen

Von Michael Soltys
Besigheim bei Nacht: Die Beleuchtung der städtischen Gebäude und Bauwerke steht auf dem Prüfstand. ⇥ Foto: Helmut Pangerl

Das neue Naturschutzgesetz zwingt Kommunen, die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden zu überprüfen. Das Ergebnis wird schmerzhaft sein, fürchtet man in Besigheim.

In den Abendstunden und nachts möchte Besigheim besonders attraktiv sein. Die Brücke über die Enz in die Altstadt ist beleuchtet, auf dem  Weg die Hauptstraße hoch zum Kelterplatz setzen Lichter einzelne Elemente an Gebäuden in Szene, der Aufgang zur Stadthalle wird angestrahlt, und der Kelterplatz selbst wird überragt vom Waldhornturm, dessen oberer Rand durch einen Kranz roter Lichter in Szene gesetzt wird. Diese Illumination und die Beleuchtung historischer Gebäude wie der Stadtkirche geht zurück auf ein Beleuchtungskonzept, das unter der Leitung von Stadtbaumeister Andreas Janssen schon vor etlichen  Jahren entwickelt wurde.

Doch schon bald könnte es hinfällig sein, zumindest in einigen Teilen. Denn seit April ist in Baden-Württemberg ein neues Naturschutzgesetz in Kraft,  das unter anderem die Beleuchtung von Fassaden öffentlicher Gebäude stark einschränkt. Im Sommer, von April bis Ende September, ist es überhaupt nicht mehr erlaubt, im Winter darf das Licht nur noch von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens leuchten.

Zum Schutz von Insekten

Grund ist der Insektenschutz, denn die Tiere verenden vor allem im Sommer millionenfach vor hell leuchtenden Lichtquellen. Das komplette Aus für die Illumination bedeutet das Gesetz allerdings nicht. Ausnahmen sind erlaubt, in erster Linie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aus wichtigem Grund und „zur Vermeidung besonderer Härten“, wie aus dem Gesetz hervorgeht. Was das im Einzelnen bedeutet, muss mit der Naturschutzbehörde geklärt werden, also mit dem Landratsamt.

Dort sind bisher nur wenige Anträge auf Ausnahmen eingegangen, wie ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage der BZ erklärte. So wurde zum Beispiel der Stadt Markgröningen erlaubt, das historische Rathaus weiter zu beleuchten. Grundsätzlich werde jeder Antrag darauf überprüft, inwiefern  eine Ausnahme mit dem Schutz nachtaktiver Tiere und der Insektenfauna vereinbar sei, erklärte der Sprecher. Kulturelle und historische Gebäude genießen einen Sonderstatus. Eine Ausnahme könne für sie nur versagt werden, wenn die Beleuchtung „eine besonders negative Auswirkung“ auf die Insektenwelt haben könnte. Bei Gebäuden innerhalb der geschlossenen Ortschaft „ist dies in der Regel nicht zu befürchten“, erklärte der Sprecher des Landratsamtes, außerhalb komme es auf die Regeln der Technik an.

Diese Antwort dürfte auch den Blutdruck bei den Verantwortlichen auf dem Besigheimer Rathaus senken. Denn Rückfragen der BZ zeigen, dass die Sorge groß ist, mit der Diskussion der Thematik schlafende Hunde zu wecken. Nicht dass es Besigheim so gehen könnte wie Marbach, wo der Torturm nicht mehr angestrahlt werden darf. Besigheim als einziger Erholungsort im Landkreis, so die Befürchtung, würde ein Stück seiner Attraktivität verlieren, müsste die Stadt  viele Lichter in der Nacht ausschalten und damit historische Bauten und Gebäude ins Dunkel setzen. Aktuell wird eine Konzeption entwickelt, sagte Stadtbaumeister Andreas Janssen, und jedes Gebäude und jedes Bauwerk einzeln beurteilt.

Das Ergebnis steht noch nicht fest, aber „es wird schmerzen“, fürchtet Bürgermeister Steffen Bühler. „Es wird nicht mehr so viel brennen und nicht mehr so häufig,“ Weder gibt es bisher eine Einigung mit dem Landratsamt noch eine Verfügung der Behörde. Allerdings sei in Gesprächen mit dem Naturschutz-Dezernat bereits klar geworden, dass die Beleuchtung in der bisherigen Form „nicht zu hundert Prozent“ gehalten werden kann. Möglicherweise muss auch die Beleuchtung im neuen Enzpark und auf der neuen Brücke überprüft werden. Eine Begründung muss in jedem Fall geliefert werden „nur zur Schau“ sei keine Beleuchtung mehr erlaubt.

Dem Vorwurf, auf dem bisherigen Status zu verharren, will sich die Stadt auch gar nicht aussetzen. Umweltverbände und Naturschützer erwarten eine Reaktion auf das neue Gesetz, das ist Bühler klar. Aktuell ist davon in der Stadt noch nichts zu spüren. „Wir beleuchten wie bisher“, sagte der Bürgermeister. „Der Sommer ist nun einmal unsere Tourismuszeit.“

 
 
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