Beschluss Bau des Kindergartens beginnt 2020

Von Michaela Glemser
Das Baugelände, das für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss, das ein privates Investorpaar aus der Gemeinde im Tammer Wohngebiet „Hohenstange“ an der Ecke der Öhringer mit der Tübinger Straße errichten möchte. ⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kindergarten im Erdgeschoss im Tammer Wohngebiet Hohenstange soll nach 2,5-jähriger Beratung im März 2020 beginnen. Bauherr ist ein privates Investorpaar.

Bereits seit rund zweieinhalb Jahren beraten die Tammer Gemeinderäte über den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss, das ein privates Investorpaar aus der Gemeinde im Wohngebiet Hohenstange an der Ecke Öhringer/Tübinger Straße errichten möchte. In ihrer jüngsten Sitzung haben die Ratsmitglieder mehrheitlich endlich den entsprechenden Vertragswerken zugestimmt, die notwendig sind, um das Vorhaben beginnen zu können.

Regelung Kosten und Pflchten

Ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Durchführungsvertrag regeln genau die detaillierte Kostenübernahme des Projekts sowie die Bauverpflichtung für den Investor. Er muss das dreigeschossige Flachdachgebäude, bei dem das Obergeschoss etwas zurückgesetzt ist, bis spätestens März 2020 beginnen und bis Ende Oktober 2021 fertiggestellt haben. Es wird auf dem Grundstück sechs oberirdische Stellplätze sowie eine Tiefgarage mit 15 Parkplätzen geben. Die Vertreter der Gemeinde Tamm werden mit der Kindertagesstätte auch sieben Stellplätze erwerben. Zudem wird die Außenfläche in den Besitz der Kommune übergehen.

Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt 2,78 Millionen Euro. Im ersten Obergeschoss sollen sich sechs Wohnungen zwischen 55 und 126 Quadratmetern befinden. Im zweiten, zurückgesetzten Obergeschoss ist eine großzügige Wohnung mit rund 312 Quadratmetern geplant. Die Kommune erwirbt die Kindertagesstätte im Rahmen eines Kaufvertrags. Es wurde zudem rechtlich festgelegt, dass die Gemeinde, falls einmal kein Bedarf mehr an der Kindertagesstätte besteht, das Erdgeschoss zu Wohnzwecken oder anderen das Wohnen nicht störenden Nutzungen verwenden kann.

Die Kosten für die städtebauliche Planung wollen die Gemeinde und der Investor jeweils zur Hälfte tragen. Die Satzung des entsprechenden Bebauungsplans soll in der Ratssitzung im November beschlossen werden.

Anschließend kann auch die Baugenehmigung für das gesamte Vorhaben, das ein Generalunternehmer erstellen wird, erteilt werden. Eine notwendige Stützmauer soll nicht auf der Grundstücksgrenze gebaut werden, sondern auf dem benachbarten Grundstück der Kommune, auf dem sich ein Spielplatz befindet. Damit wird die Errichtung der Außenanlagen erleichtert und das Gemeindegrundstück kann mit dem Außenbereich der Kindertagesstätte verbunden werden. Dafür wird eine entsprechende Grundbucheintragung für das Gemeindegrundstück vorgenommen. Zudem unterzeichnen die Vertreter der Kommune dafür eine Baulastübernahmeerklärung. Mit diesen Zugeständnissen an den Investor nicht einverstanden war die Liste Lebenswertes Tamm (LLT): „Wir werden dem Beschluss des städtebaulichen Vertrags nicht zustimmen. In den vorgelegten Planungsunterlagen erkennen wir erhebliche Eigeninteressen des Investors. Aus unserer Sicht gibt es auch offene Fragen und Positionen, die zu Lasten unserer Gemeinde und zu Gunsten des Investors ausgelegt werden können“, machte der Fraktionsvorsitzende der LLT, Wolfgang Günther, deutlich.

Er verwies darauf, dass die Gemeinde in Eigenregie an eigenen Standorten in der Brächter-, Hälden- oder Calwer Straße mit wesentlich weniger finanziellen Risiken eine Kindertagesstätte errichten könne. Jürgen Hottmann von der AWV dagegen erklärte, dass alle Vertragswerke umfassend beraten und ausgearbeitet worden seien. Der Investor sei bereit gewesen, auf den Bau einer weiteren Wohnung zu verzichten. „Wir setzen darauf, dass der Investor auch das einhält, was niedergeschrieben wurde“, sagte Hottmann. Auch Sonja Hanselmann-Jüttner (SPD) gestand ein, dass die Zusammenarbeit mit dem Investor in der Vergangenheit nicht immer einfach gewesen sei. Aber die Kommune habe großen Handlungsdruck bei der Bereitstellung von Kindergartenplätzen. „In dieser kurzen Zeit können wir keine anderen Alternativen erstellen“, betonte die Fraktionsvorsitzende der SPD. Grüne und CDU forderten ebenfalls nachdrücklich, dass streng kontrolliert werden müsse, ob der Investor auch alle getroffenen Vorgaben einhalte.

Sollten das Investorpaar nicht mehr in der Lage sein, das Projekt weiterzuführen und fertig zu stellen, hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Weiterhin muss sie dem Wechsel des Vorhabenträgers ebenfalls zustimmen.

 
 
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