Der Prozess am Landgericht Heilbronn gegen einen 75-jährigen Ukrainer, der in der Besigheimer Flüchtlingsunterkunft seinen Zimmergenossen mit einem Stuhlbein erschlagen haben soll, ist gestern fortgesetzt worden. Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, sagt jetzt sein Verteidiger in einer Erklärung.
Besigheim Angeklagter macht Notwehr geltend
75-Jähriger soll in Flüchtlings- unterkunft seinen Zimmergenossen mit einem Stuhlbein erschlagen haben.
Man kann es kaum glauben, dieser schmächtige 75-jährige Mann, der auch am gestrigen zweiten Verhandlungstag in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht wird, soll in einer Besigheimer Unterkunft einen 64-Jährigen mit einem Stuhlbein erschlagen haben? Und doch – der Angeklagte sei gefährlich, sagt vor dem Landgericht Heilbronn der Staatsanwalt. Am gestrigen zweiten Prozesstag lässt der Angeklagte durch den Verteidiger eine Art Notwehr-Geständnis vortragen.
Darin heißt es, dass das Opfer in jener Januarnacht dieses Jahres anlässlich einer Diskussion dem Angeklagten zuerst mit Schlägen gedroht und dann angegriffen habe. Das mit einem Tuch umwickelte Stuhlbein will er dann lediglich zur Abwehr benutzt haben, nicht ahnend, dass damit dann die tödlichen Verletzungen entstanden sind. Nämlich einen Bruch des Zungenbeins und des Kehlkopfes, mit der Folge einer Luftblockade.
Opfer habe mit Messer gedroht
Das Opfer habe zudem ein Messer aus der Küche geholt und ihm damit gedroht, sagt der Verteidiger. Sein Mandant habe deshalb panische Angst vor dem Mann gehabt und daher mit dem Stuhlbein einfach zugeschlagen. Was dann weiter passierte, daran will sich sein Mandant nicht mehr erinnern. Nach dem Geschehen sei der 75-Jährige teilnahmslos auf einem Stuhl gesessen, habe an seinem Handy ein Video angeschaut und habe auf die Polizei gewartet, sagte am ersten Prozesstag ein Zeuge.
Psychischer Ausnahmezustand?
Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hat den 75-Jährigen zunächst wegen des Verbrechens eines Totschlags zur Anklage gebracht. Er habe in der Nacht zum 11. Januar dieses Jahres mit seinem Zimmergenossen in der Unterkunft Streit bekommen und diesen dann mit dem hölzernen Stuhlbein erschlagen.
Allerdings könnte sich die Totschlag-Anklage im Laufe des Verfahrens vor der 1. Großen Schwurgerichtskammer noch ändern, denn der Beschuldigte soll sich möglicherweise zur Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben, bilde aber in diesem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagt der Ankläger. Statt in Untersuchungshaft wurde der 75-Jährige erst einmal im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg untergebracht. Ihm könnte durch ein Urteil die ständige Einweisung in die Einrichtung drohen. Um diesen Aspekt in dem Verfahren zu klären, haben die Richter einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.
Was der Verteidiger jetzt am zweiten Verhandlungstag vor der Heilbronner Strafkammer vorträgt, soll zwar eine Art Geständnis hinsichtlich des Tatgeschehens in der Besigheimer Unterkunft sein, jedoch habe sein Mandant wohl in Notwehr gehandelt. Bereits kurz nach dem Tatgeschehen habe er einem 26-jährigen Mitbewohner, der dem tödlich Verletzten noch helfen wollte, gesagt, er hätte sich mit dem Stuhlbein nur gegen dessen Angriffe gewehrt.
Schwer verletzt auf dem Boden
Ein weiterer – heute 19-jähriger – Zeuge sagte gestern aus, er habe sich zu der offensichtlichen Tatzeit auf dem Flur der Unterkunft befunden und sei gerade im Begriff gewesen, ins Bett zu gehen. Als er auf die Toilette ging, habe ihn der Angeklagte gefragt, ob er ihm sein Smartphone ausleiht, damit er telefonieren könne. Zu dieser Zeit soll das Opfer bereits schwer verletzt am Boden des Zimmers der beiden Männer gelegen haben. Wer von den beiden dann den Notruf mit dem Handy ausführte, ist nicht bekannt.
Täglich eine Flasche Wodka
Möglicherweise spielt auch der Alkoholkonsum der beiden aus der Ukraine stammenden Männer eine Rolle bei der Tat. Während der Angeklagte lediglich wenig getrunken habe, wie er selbst sagt, soll das Opfer nicht selten täglich bis etwa eine Flasche Wodka vertragen haben. Dies hatte auch ein Zeuge aus der Besigheimer Unterkunft am ersten Verhandlungstag bestätigt.
Ein weiterer Zeuge, den die Heilbronner Richter gestern geladen hatten, ist jedoch nicht erschienen. Er habe am Vortag beim Sport einen Unfall erlitten, sagt der erschienene Zeuge aus. Dabei soll sich der Mann am Knie verletzt haben und könne deshalb nicht zum Gericht kommen. Diese Entschuldigung will aber die Strafkammer genau prüfen – man solle dem Mann mit der Knieverletzung ausrichten, dass er ein Problem bekomme, wenn er seiner Zeugenpflicht unentschuldigt fernbleibt, sagt der Richter zu dem Zeugen. Möglicherweise wird ihn die Polizei abholen und zum Gericht bringen.
Die Verhandlung wird am kommenden Freitag nur kurz, danach am 16. August fortgesetzt. Nach weiteren vier Prozesstagen soll dann am 13. September entschieden werden, ob der 75-Jährige in die Psychiatrie kommt, oder zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
Bernd Winckler
