Besigheim Böse Überraschungen drohen

Von Michael Soltys
Die Stadt Besigheim hat die Hebesätze erhöht. Foto:  

Die neue Grundsteuer belastet vor allem die Besitzer von Einzelhäusern und Doppelhaushälften stärker. Die Stadt erhöht ihrerseits die Hebesätze. 

Wenn Haus- und Wohnungsinhaber im Frühjahr die neuen Bescheide über die Grundsteuer erhalten, dürfte in den Briefen der Stadt so manche böse Überraschung verborgen sein. Fast die Hälfte aller Grundbesitzer muss mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen, haben Berechnungen der städtischen Kämmerei ergeben. In den meisten Fällen müssen sie das Doppelte bis Sechsfache der bisherigen Steuern bezahlen.

Die Erhöhung trifft vor allem die Besitzer von Einzelhäusern und Doppelhaushälften. Für manchen fällt die Steigerung sogar extrem hoch aus. „Es gibt deutliche und krasse Fälle“, sagte Verena Laiß im Gemeinderat, die stellvertretende Kämmerin der Stadt. Sie hat für den allergrößten Teil der Immobilien die Steuer berechnet, nur ein kleiner Prozentsatz fehlt noch.

Um mehr als das Hundertfache belastet

Laiß sind drei Häuser bekannt, die um mehr als das Hundertfache belastet werden. Der Grund: Zu diesen Häusern gehören große Gartenbereiche, die bisher als landwirtschaftliche Grundstücke eingeordnet wurden. Laut der neuen Gesetzgebung des Bundes ist aber jetzt der Bodenrichtwert die Grundlage der Bewertung, also der tatsächliche Wert des Grund- und Bodens, der vom Gutachterausschuss festgelegt wird. Auch unbebaute Grundstücke werden deshalb steuerlich höher belastet.

Die Bodenrichtwerte sind auch der Grund, warum die Besitzer von Wohnungen und die Industrieunternehmen in der Regel entlastet werden, also weniger Steuern zahlen müssen. Die Grundstücke sind klein, die Bebauung ist häufig mehrstöckig, die steuerliche Belastung verteilt sich damit auf die Eigentümer. Und der Wert von gewerblich genutzten Grundstücken wird vom Gutachterausschuss im Vergleich zur Wohnbebauung deutlich niedriger eingeschätzt.

Bei der Anwendung der neuen Gesetzgebung sind der Stadt die Hände gebunden. Sie gilt zum 1. Januar. Das betrifft jedoch nicht die Festlegung der Hebesätze, die jede Kommune individuell festlegen kann. Zwar erwartet der Gesetzgeber, dass die Summe der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden vor und nach der Reform gleich bleibt. Zwingend ist dies jedoch nicht, es gibt laut Kämmerei keine rechtliche Verpflichtung. Die tatsächliche Steuer berechnet sich durch die Multiplikation des Bodenrichtwertes und der Grundstücksgröße mit den Hebesätzen der Stadt.

Besigheim jedenfalls wird sich an diese Erwartungen nicht halten. Wie in der BZ bereits berichtet, beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, und für die Grundsteuer B (Wohnbebauung und Gewerbe) um jeweils 15 Prozent zu erhöhen.

Grund für die Erhöhung, die im Gemeinderat durchaus umstritten war, ist wie berichtet die schwierige finanzielle Situation der Stadt, die sich für das kommende Jahr abzeichnet. Streichungen und Verschiebungen kennzeichnen den Haushaltsentwurf, der im Januar eingebracht wird. Den Bürgern droht die Erhöhung weiterer Gebühren.

Mit der Grundsteuer A hat die Stadt laut Kämmerei bisher jährlich knapp 40.000 Euro eingenommen. Die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer B werden mit rund 2,53 Millionen Euro angegeben. Die Mehreinnahmen der Stadt dürften damit nach der Erhöhung bei knapp 386.000 Euro liegen.

Stadt rechnet mit Widersprüchen der Hausbesitzer

Wegen der großen Verschiebungen rechnet die Stadt allerdings mit Widersprüchen der Hausbesitzer. Grundstücksbesitzer, die mit den Bodenrichtwerten für ihr Eigentum nicht einverstanden sind, können sich an den Gutachterausschuss wenden. Dieser kann Gutachten erstellen und damit die Grundlage für die Berechnung wieder verändern. Möglicherweise müssen die Hebesätze in den kommenden Jahren auch wieder verändert werden, machte Verena Laiß im Gemeinderat deutlich.

 
 
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