Besigheim erhöht Hunde- und Vergnügungssteuer Kommunale Steuern gehen nach oben

Von sol
Ab 1. April müssen Hundebesitzer in Besigheim jährlich 120 Euro Steuern pro Hund bezahlt werden, für den zweiten Hund werden 240 Euro fällig. Bislang wurden 96 Euro Steuern pro Hund und 192 Euro für jeden zweiten fällig.⇥ Foto: Martin Kalb

Ab 1. April werden Spielhallenbetreiber und Hundebesitzer in Besigheim deutlich mehr zur Kasse gebeten.

Bei den Haushaltsberatungen war es bereits angekündigt worden: Die Stadt Besigheim wird die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer anheben. Die Steuererhöhung sei eines der Mittel, um den angegriffenen Haushalt ausgleichen zu können, hieß es zur Begründung. Am Dienstag machte der Gemeinderat in seiner Sitzung ernst. Bereits zum 1. April werden beide Steuerarten nach oben gesetzt.

Aktuell sind in der Stadt 530 Hunde und ein Kampfhund, für den noch einmal deutlich höhere Steuern gelten, angemeldet. Besitzer zahlen bisher jährlich 96 Euro Steuern pro Hund. Halten sie einen zweiten Hund, werden bisher dafür 192 Euro fällig. Ab 1. April müssen jährlich 120 Euro Steuern pro Hund bezahlt werden, für den zweiten Hund werden 240 Euro fällig. Der Steuersatz für Kampfhunde wird von 624 Euro auf 650 Euro angehoben.

Die Hundesteuer sei zuletzt 2004 erhöht worden, begründet die Stadt den Beschluss. Sie macht zusätzlichen Aufwand geltend, weil Hundetoiletten aufgestellt wurden, die unterhalten werden müssen. Im Vergleich mit dem Durchschnitt der anderen Städte und Gemeinden des Landkreises sei die Hundesteuer in Besigheim bisher relativ niedrig angesetzt. Viel ist es nicht, was durch die Steuererhöhung in die Kasse kommt: Die Stadt rechnet mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 13 000 Euro.

25 Prozent der Bruttokasse

Rund 30 000 Euro zusätzlich will die Stadt durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer einnehmen. Das betrifft vor allem die Gaststätten und Spielhallen, in denen Geldautomaten aufgestellt sind. Auch in diesem Fall weist die Stadt zur Begründung darauf hin, dass im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden im Landkreis eine Erhöhung vertretbar sei.

Die bisherigen Steuersätze gelten seit 2018. Bisher wurden von der Bruttokasse in den Automaten, in denen um Geld gespielt wird, 20 Prozent als Steuer einbehalten, künftig werden es laut dem Beschluss des Gemeinderates 25 Prozent sein. Für Automaten, bei denen es keine Gewinnmöglichkeit gibt, wird künftig ein Steuersatz von 75 Euro fällig, bisher waren es 60 Euro.

Insgesamt sind die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer beträchtlich. Im ersten Quartal wurden rund 31 000 Euro Steuern erhoben, im dritten Quartal rund 28 000 Euro. Im zweiten und vierten Quartal, als auch Spielhallen zwangsweise schließen müssen, sanken die Steuereinnahmen: Und zwar auf rund 13 000 im zweiten Quartal und auf rund 8700 Euro in den letzten drei Monaten, die allerdings noch nicht vollständig abgerechnet sind.

 
 
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