Besigheim Historische Ansicht soll erhalten bleiben

Von Michael Soltys
Auf allen Dächern einer Kernzone der Altstadt, die direkt einsehbar sind, sind keine Solaranlagen erlaubt. Foto: /Oliver Bürkle

Besigheim hat jetzt ein Solarkataster. Es regelt den Einbau von Modulen auf den Dächern der Altstadt.  

Wie passen Solarmodule in eine historische Altstadt? Und wie kann ein Kompromiss zwischen Klimaschutz und günstiger Energieversorgung mit dem Denkmalschutz aussehen? Diese Fragen hat am Dienstag der Besigheimer Gemeinderat entschieden. Er hat ein Solarkataster genehmigt. Es zeigt, welche Dachflächen in der Kernstadt für Photovoltaik-Anlagen tabu sind und auf welchen Häusern diese Anlagen in welcher Form errichtet werden dürfen.

Ansicht ist geschützt

Ein von der Stadt beauftragtes Architekturbüro hatte das Solarkataster erarbeitet und dabei eng mit der Denkmalschutzbehörde des Landes zusammengearbeitet. Denn die Gesamtanlage der Altstadt ist denkmalgeschützt. Jede Veränderung der Ansicht muss mit den Denkmalschützern abgesprochen werden. Und für die Ausstattung von Dächern mit Solarmodulen gibt es einen Leitfaden, an denen sich Denkmalschützer, Stadt und das beauftragte Architekturbüro orientieren mussten.

Kulturdenkmäler wie das Rathaus, das Amtsgerichtsgebäude, die Oberamtei oder die Stadtkirche sind von der Ausstattung mit PV-Modulen ausgeschlossen. Generell sind künftig auf allen Dächern einer Kernzone der Altstadt, die direkt einsehbar sind, keine Solaranlagen erlaubt. Das betrifft insbesondere die „Schokoladenansicht“ der Stadt vom Enzufer aus gegenüber der Altstadt. Aber auch fast alle Häuser mit der Front zur Kirchstraße, zur Türkengasse, zur Stadtschreibereigasse, zur Schlossgasse, zur Schulbrunnengasse und zur Pfarrgasse sind von dem Verbot betroffen. Die Hauptstraße von der Enzbrücke bis zur Aiperturmstraße und der Marktplatz zählen ebenfalls zu dieser Zone.

In den genannten Straßenzügen dürfen lediglich Solarziegel und Solarbiberschwänze in die Dächer eingebaut werden, die sich in der Farbe nicht vom Rest des Daches unterscheiden. Und auch das nur in Einzelfällen und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.

Diese Vorgaben verfolgen ein Ziel: Die „Fernwirkung“ der Besigheimer Altstadt soll unverändert attraktiv bleiben, machte Jenny Meyer vom Stadtbauamt in der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag deutlich. Maßstab ist neben der genannten „Schokoladenansicht“ auch der Blick von der Weinkanzel vom Niedernberg hinab auf die Stadt. Für Beigeordnete Heike Eckert-Maier, die die Sitzung leitete, steht fest: „Wir haben einen guten Kompromiss zwischen dem Schutz der Altstadt und dem Ausbau regenerativer Energien gefunden.“

Module in Dachfarbe

Für Dächer von Häusern, die nicht direkt dem Betrachter zugewandt sind, die aber aus der Ferne eine prägende Wirkung auf die Ansicht der Altstadt haben, gelten andere Regeln. Hier dürfen Solaranlagen errichtet werden, die in das Dach eingebaut sind oder sich in der Farbe an das Dach angleichen.

Eine dritte Kategorie sind Dächer, die von der Straße aus nicht direkt einsehbar sind, in der Hauptsache Dächer von Nebengebäuden. Hier dürfen alle herkömmlichen Solarmodule eingebaut werden.

Dieser letzte Punkt hatte im Ausschuss für Umwelt und Technik für Diskussionen gesorgt. Denn aus Sicht der Freien Wähler sollten alle Solarmodule in Dachfarbe ausgestaltet werden. Fraktionssprecher Friedrich Köhler erinnerte in der Sitzung am Dienstag daran, dass die Stadt schon Hausbesitzer dazu gedrängt habe, Ziegel abzunehmen, wenn deren Farbe nicht den Vorgaben entsprach.

Doch farbige Module sind um etwa 30 Prozent und Module, die in das Dach eingebaut werden, sogar doppelt so teuer wie herkömmliche Module, sodass die Mehrheit des Gemeinderates aus CDU, SPD und BMU in der dritten Kategorie auch die günstigen Module erlauben wollte. Der Ausschuss hatte noch gegenteilig entschieden.  Michael Soltys

 
 
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