Bestattungswesen Neue Steuer, neue Friedhofsordnung in Ingersheim

Von Jörg Palitzsch
Der Gemeinderat musste darüber befinden, wie das neue Gesetz in Ingersheim mit den Friedhofsleistungen in Einklang zu bringen ist. Foto: BZ-Archiv/H

Die Friedhofsordnung in Ingersheim wird neu geregelt.

Während in der Vergangenheit juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie etwa Kommunen, nur in Ausnahmefällen einer Umsatzsteuer unterlagen, ändert sich dies nun mit der Einführung einer grundsätzlichen Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023. Damit unterliegen alle Umsätze der öffentlichen Hand grundsätzlich dieser neuen Regelung, sprich, Kommunen müssen für Leistungen Umsatzsteuer abführen.

Drei Varianten

Welche Auswirkungen dies für die Gemeinde Ingersheim hat, zeigte sich in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Das Gremium musste darüber befinden, wie das neue Gesetz mit den Friedhofsleistungen in Einklang zu bringen ist. Zur steuerlichen Bewertung gab es drei Varianten: Die Beibehaltung der jetzigen Friedhofsverwaltung, in Variante 2 zusätzlich mit dem Ausschluss jeglicher Tätigkeiten von privaten Bestattungsunternehmen auf den Friedhöfen, und in Variante 3 mit der Beibehaltung der hoheitlich notwendigen Friedhofsverwaltung plus der Ausschreibung eines Vertrages für einen Bestattungsordner.

Höherer Verwaltungsaufwand

Bei den ersten beiden Varianten würde auf das Rathaus ein weiterer erhöhter Verwaltungsaufwand zukommen. Das Friedhofswesen wollte man schon 2019 entlasten und mit einem Bestattungsvertrag umstrukturieren. Da dies nicht zustande kam, müssen inzwischen Rückstände abgearbeitet werden. Mehrarbeit im zuständigen Sachgebiet seien auch durch den Zuwachs von Flüchtlingszahlen, Corona und Energiekrise personell nicht abgedeckt. Dazu kommen weitere Engpässe, etwa im Amt für Liegenschaften, Bau und Technik. Hier liege die Vermarktung der Bauplätze in den Beeten II für Mehrfamilienhäuser und einer freigeräumten Fläche an der Tiefengasse brach. Die Stelle des Klimaschutzmanagers ist unbesetzt, konzeptionelle Projekte, wie etwa die Sanierung des Vereinsheims Schönblick in Kleiningersheim, könnten nicht erledigt werden. Rückstände gibt es auch in der Kämmerei, durch die neue Umsatzsteuer kommen weitere Aufgaben hinzu, die eine zusätzliche Stelle für das interne Steuerkontrollsystem erfordere, erläuterte die Bürgermeisterin.

So nahm der Ausschuss die dritte Variante in den Blick – die Beibehaltung der hoheitlich notwendigen Friedhofsverwaltung in Verbindung mit der Ausschreibung eines Vertrages für einen Bestattungsordner. „Eine Alternative wäre, dass die Gemeinde selbst als Bestattungsunternehmen auftritt“, was keine Alternative sei, so Bürgermeisterin Simone Lehnert.

Freie Wahl des Bestatters

Die Vorteile für die Bürgerschaft bei Variante 3: Künftig wäre damit eine freie Auswahl zwischen privaten Bestattungsunternehmen möglich, die alle Leistungen in einem Sterbefall anbieten. Damit würde es nur einen einzigen Ansprechpartner in einer schwierigen Lebensphase geben, eine Kommunikation mit der Gemeinde wäre darüber hinaus nicht mehr nötig. Die Vorteile für die Kommune: Im Bereich des Friedhofamtes beim Amt für Liegenschaften, Bau und Technik, dem Bauhof und der Kämmerei würden Personalkapazitäten frei, eine finanzielle Entlastung komme hinzu.

„Schlichte Lösung“ ist richtig

Diese „schlichte Lösung“ sei richtig, so Karin Zimmer von WIR. Thorsten Majer (SPD) wollte die Vorteile als auch die Nachteile bei der favorisierten Lösung nicht „ganz so groß“ sehen. Die Ausschuss-Mehrheit sprach sich dann dafür aus, dem Gemeinderat für die nächste Sitzung die beschränkte Ausschreibung eines Bestattungsordnervertrages vorzuschlagen. Die Arbeitsverhältnisse der Bestattungsordnerin, ihrer Vertretung und der Sargträger würden damit aufgelöst, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass ein neuer Bestatter bei Beerdigungen auf die bewährten Kräfte vor Ort zurückgreift. „Wir gehen mit dieser Lösung einen guten Weg“, versicherte Bürgermeisterin Simone Lehnert.

  Jörg Palitzsch

 
 
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