Wer seinen Austritt aus der Kirche erklären möchte, muss mit diesem Wunsch ins Rathaus, ins Standesamt. Allein in den Jahren 2023 und 2024 gingen bundesweit 164 400 Personen diesen Weg und beantragten den Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche. Die Zahl der Kirchenmitglieder sank von 5,99 Millionen auf 5,83 Millionen.
Betrug in Gerlingen Bis zu 40 Euro weg: Online-Kirchenaustritt ist eine Falle
Tausende treten jährlich aus der Kirche aus. Doch wer die Prozedur online erledigen will, gerät ins Visier von Betrügern. Allein in Gerlingen sind bereits neun solcher Fälle bekannt.
Das Erscheinen im Rathaus ist für den Austritt zwingend. Darauf verweist die Stadtverwaltung Gerlingen. Ein Kirchenaustritt könne „nur persönlich im jeweils zuständigen Standesamt beantragt werden“, heißt darüber hinaus auf der Internetseite der Stadt.
Stadt warnt vor betrügerische Websites
Die Stadt hat den Hinweis aus aktuellem Anlass veröffentlicht. „Derzeit kursieren im Internet Webseiten, die eine Online-Beantragung des Kirchenaustritts gegen Bezahlung anbieten“, teilt die Verwaltung mit. Doch „eine Online-Dienstleistung gibt es für diese Beantragung nicht“. Sie warnt deshalb: „Geben Sie auf Webseiten dieser Art auf keinen Fall Daten ein und veranlassen Sie keine Zahlung.“
Tatsächlich gibt es im Netz mehrere vermeintliche Möglichkeiten, online aus der Kirche auszutreten. Wer sich darauf einlässt, muss in einem Fall 24,95 Euro bezahlen. Die Stadt Gerlingen wiederum berichtet von „betrügerischen Webseiten“, auf denen die Kirchenmitglieder aufgefordert werden, gar 39,90 Euro für die Online-Beantragung des Kirchenaustritts zu bezahlen. In Baden-Württemberg sehe es die Gesetzeslage jedoch vor, „dass der Kirchenaustritt nur durch eine persönliche Unterschrift im jeweils zuständigen Standesamt beantragt und vollzogen werden kann“. Anders formuliert: Der Gang ins Rathaus ist zwingend – auch bei der Betrugsmasche. Denn haben die Betrugsopfer bezahlt, werden sie „nach Bezahlung an die betrügerischen Webseiten an das Standesamt verwiesen, wo der Bürger beziehungsweise die Bürgerin noch vorstellig werden muss, um den Austritt final abzuschließen“, heißt es im Gerlinger Rathaus.
Erster Betrug wurde vor drei Jahren bekannt
Wie die Stadt weiter mitteilt, sei ihr der erste Fall vor rund drei Monaten gemeldet worden. Nur der jeweils Geschädigte, „also die betroffenen Bürgerinnen und Bürger“, können den Sachverhalt zur Anzeige bringen.
