Bietigheim/Besigheim Vor 500 Jahren: Streit um die Waldnutzung eskaliert

Von Uwe Mollenkopf
Der Bietigheimer Forst mit Blick Richtung Besigheim (oben, rechts der Husarenhof). Im 16. Jahrhundert entstand ein langwieriger Streit der beiden Städte um die Nutzung des Waldes. Foto: /Martin Kalb

Im 16. Jahrhundert beharkten sich Bietigheim und Besigheim im „Forstkrieg“. Der Rechtsstreit ging hinauf zum Reichskammergericht.

Eine böse Überraschung erlebten die Bietigheimer Frauen im Jahr 1510. Als sie wie seit Alters her üblich in den Forst gingen, um dort Gras fürs Kleinvieh zu holen, verlangte der Forstknecht Bentz aus Besigheim plötzlich eine Abgabe dafür: Käse und Käsekuchen wollte er für diese Waldnutzung haben, heißt es in den Bietigheimer Annalen, dem historischen Quellenwerk, das im Stadtarchiv verwahrt wird (die BZ berichtete). Die Folge war ein langwieriger Konflikt, der als „Besigheimer Forstkrieg“ in die Annalen eingegangen ist.

Unbeliebter Forstknecht

Hintergrund des Streits, der aus heutiger Sicht grotesk anmutet, war die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes in früheren Zeiten für den Viehtrieb, als Pferdeweide oder eben um Gras zu sammeln. Im Falle einer reichen Ernte von Bucheckern und Eicheln, dem sogenannten „Eckerich“, konnten davon Schweine gemästet werden. Auch dürres Holz oder Haselnüsse wurden gesammelt. Laut Stefan Benning (Der „hundertjährige Forstkrieg“, Bietigheimer Geschichtsblätter, Heft 12) waren alle Anrainer des Forstes – Bietigheim, Besigheim und Ingersheim – der Meinung, diese Rechte schon immer gehabt zu haben, und zwar zum Nulltarif. In einer Zeit, in der die Bevölkerung wuchs, führte dies nun aber zu Konflikten.

Der besagte Forstknecht Bentz war von Herzog Ulrich eingesetzt worden, nachdem dieser im bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg 1504 das vormals badische Besigheim an Württemberg gebracht hatte – und mit ihm den Forst. Benning zufolge resultierte die Unbeliebtheit dieses Beamten auch daraus, dass er es sich fast täglich im Gasthaus „Zum Grünen Baum“ am Unteren Tor gutgehen ließ und den Bietigheimern die Rechnung präsentierte.

Über 80-jährige Zeugen

Die Bietigheimer, die überzeugt waren, Recht zu haben, da der Forst auch in ihrer Gemarkung liege, entschieden die erste Runde des Streits mit Besigheim für sich. Nach einem Verhör in Stuttgart, für das die Stadt Zeugen aufbot, die 80 Jahre oder älter waren und bestätigten, dass die beanspruchten Rechte schon seit langem bestanden, bestätigte ihnen Herzog Ulrich 1511 ihre Sichtweise. Der Protest von Besigheim, das anführte, die Bietigheimer hätten für die Waldnutzung immer schon zahlen müssen, konnte abgeschmettert werden.

Damit war der „Forstkrieg“ jedoch noch lange nicht zu Ende: Nachdem im Jahr 1529 Besigheim wieder badisch geworden war, folgte ein neuerlicher Vorstoß, den Bietigheimern ihre Rechte an dem Wald abspenstig zu machen.

Ein königliches Urteil

Verhandelt wurde diesmal unter anderem beim Gerichtstag in Weil der Stadt 1532, auch der Bietigheimer Stadtschreiber Sebastian Hornmold war involviert. Der badische Markgraf verlangte einen Vergleich, wonach die Nutzung des Forstes durch Bietigheim, wie es hieß zur Schonung des Waldes, nur an bestimmten Tagen erfolgen sollte.

Diesmal ging die Sache bis hinauf zu König Ferdinand von Habsburg, zu dessen Territorium Württemberg damals gehörte. Die Antwort, die dessen Statthalter Pfalzgraf Philipp im Namen des Monarchen übermittelte, war ein weiterer Erfolg für Bietigheim: Die Stadt müsse sich auf keinen Vergleich einlassen, schrieb Philipp, sie dürfe ihr altes Recht wahrnehmen. Gegen weitere Vorstöße aus Besigheim werde sie von der Regierung geschützt.

Laut Stefan Benning wussten sich die Besigheimer nun nur noch durch verzweifelte Aktionen zu helfen. Immer wieder hätten sie ihre Frauen und Mägde versuchsweise zum Grasholen in den Wald geschickt, und immer wieder seien diese von den Bietigheimern gefangen und erst gegen eine Strafgebühr wieder entlassen worden. Im Jahr 1560 rückten die Bietigheimer bewaffnet aus, um in den Wald getriebene Schweine aus Besigheim zu fangen – die aber bei der Ankunft des Aufgebots schon weg waren.

Schüsse an der Enzbrücke

Doch die Eskalation ging weiter, und 1570 wurde im „Forstkrieg“ sogar geschossen. Laut Benning geschah dies, nachdem die Bietigheimer wieder Frauen aus der Nachbarstadt wegen unberechtigten Grasholens ins Gefängnis geworfen hatten. Die Besigheimer protestierten dagegen auf der Enzbrücke mit Pfeifen und Geigen, und als Bietigheimer über die Brücke wollten, wurden sie mit Hakenbüchsen unter Beschuss genommen. Danach rückte ein Aufgebot aus Besigheim und Walheim zur Verteidigung des Forstes aus.

Laut Benning unternahmen nun Württemberg und Baden, um Schlimmeres zu verhüten, den Versuch, die Sache durch Staatsverhandlungen zu regeln. Am Ende landete die Angelegenheit beim Reichskammergericht, das nach 20 Jahren Verhandlungen ein Urteil fällte. Darin wurde, wie schon 1511 und 1532, erneut den Bietigheimern Recht gegeben, womit diese beim „Forstkrieg“ endgültig den Sieg davontrugen.

Weiterer „Forstkrieg“ mit Ingersheim

Ein weiterer Konflikt um die Nutzung des Forstes entwickelte sich um die Jahreswende 1569/70 zwischen Bietigheim und Ingersheim (die BZ berichtete). Laut Stefan Benning war dieser „Forstkrieg“ ungleich ernster als der zwischen Bietigheim und Besigheim, ein Blutvergießen wurde befürchtet.

Auch in diesem Fall erhielten am Ende die Bietigheimer Recht. Das Reichskammergericht bestätigte 1607 das alleinige Nutzungsrecht der Stadt, die Nachbargemeinde schaute laut Benning in die Röhre.

Um klarzumachen, wo die Markungsgrenze war, wurden laut den Bietigheimer Annalen bereits 1542 Grenzsteine im Forst gesetzt, was man als Versteinung bezeichnete.

 
 
- Anzeige -