Am 15. Januar 1831 wurde morgens um 7 Uhr in Bissingen am Haus des Hirschwirtes (heute steht dort das Haus Kreuzstraße 14) ein eichener Prügel gefunden, viereinhalb Fuß lang, am dicken Ende zwei Zoll im Durchmesser und mit fünf spitzen Zacken versehen, an dem ein in blaues Zucker-Papier eingewickelter und mit einer Münze versiegelter Drohbrief ohne Unterschrift anhing.
Bietigheim-Bissingen Als ein Drohbrief für Aufruhr sorgte
Im Januar 1831 versetzte ein in Bissingen gefundener, anonymer Drohbrief die Obrigkeit in gehörige Unruhe. Der Urheber konnte aber ermittelt werden und wurde verurteilt.
Dieses anonyme Schreiben versetzte die Obrigkeit und die Bürgerschaft im Dorf in gehörige Unruhe, enthielt er doch ungeheuerliche Vorwürfe gegen Amtspersonen. „Auf Brüder, wir wollen ein anders Jhar anfangen, wir sind sonst alle am Bettelstab. Schultheiß und Amtmann sind reich vom Betrug und sindt noch nicht satt. Sie sind nicht zufrieden mit unsern Eldern Vermögen, das unsere muß auch vollends daran“, stand geschrieben. Bei diesem Vorwurf ließ es der Schreiber aber nicht bewenden, denn er bedrohte die vermeintlichen Betrüger auf dem Rathaus auch mit dem Tod. „Unser Eldern Blud schreit zu uns, schlagt den Amtmann tott, den Schuldtes auch, das Rathaus muß gestürmt werden. Lieber wollen wir als Galliotten sterben als solle Glaufen bleiben Gott mit uns. Es ist jez Zeit das wir uns wöhren. Gehet alle mitt loß versehet euch nun ein Jeder mit so einem Brügel wie da einer steth wir bekommen Hilfe seid nur getroßt, der Oberamtsrichter muß gantz zu Sticken verrißen werden und Amtmann auch“, schrieb der Verfasser weiter.
Bericht an königliches Oberamt
Schultheiß Christian Ludwig Heinrich Hobbhahn (im Amt von 1820 bis 1825 und von 1827 bis 1832) leitete diesen Drohbrief sogleich an das Königliche Oberamt Ludwigsburg weiter. Der dortige Amtsvorsteher, Oberamtmann Immanuel Ferdinand Weihenmajer, berichtete der in Ludwigsburg ansässigen Königlichen Regierung des Neckarkreises am 19. Januar 1831 unter Beigabe einer Kopie des Drohbriefes Folgendes über diesen ungeheuerlichen Vorgang: „Der Urheber dieser Schrift konnte bis jetzt nicht entdeckt werden. Der Amtmann, von welchem darin die Rede ist, scheint der resignierte Amtmann Wibbekink von Bissingen zu sein, der sich gegenwärtig daselbst befindet.“ Amtmann Wilhelm Friedrich Wibbekink war Schultheiß von 1807 bis 1820. „In Bissingen haben 45 ehrbare Bürger dem Oberamt durch eine Deputation am 17. Januar erklären lassen, dass sie für die Erhaltung der Ruhe und Ordnung, wenn je wider aller Erwartung von einzelnen Bösewichten etwas Ungesetzliches unternommen werden sollte, einstehen wollen, und jedem Unfug gleich beim Entstehen kräftig entgegen treten würden“, hieß es in dem Bericht weiter.
Große Untersuchung
Oberamtmann Weihenmajer gab sich mit dieser Erklärung aber nicht zufrieden, sondern nahm den Ortsvorsteher und die Bürger in die Pflicht, sich alle Mühe geben zu sollen, den Urheber des Drohbriefes herauszufinden. Auch wollte er „vom Stand der öffentlichen Ordnung ununterbrochen in Kenntnis gesetzt sein“ und hat deshalb angeordnet, dass die Landjäger zwei Mal täglich eine Streife nach Bissingen und in dessen Umgebung machen. Nach den eingegangenen Meldungen der Landjäger soll in Bissingen allerdings Ruhe geherrscht haben. Zu weiteren Vorkommnissen ist es nicht gekommen.
Auf dem Bissinger Rathaus blieb man nicht untätig und machte sich auf die Suche nach dem Übeltäter. Dazu verglich man auch die Handschriften einiger Tatverdächtiger mit der des anonymen Drohbriefschreibers. So wollte man dem Täter auf die Spur kommen. Zuletzt wurden die Handschriften von Gottfried Riedel, Johannes Schrempf und Melchior Kögel abgeglichen. Und man war erfolgreich.
Schmied als Urheber identifiziert
Am 11. April 1831 wurde als Verfasser des Drohbriefes eindeutig der Bissinger Schmied Melchior Kögel identifiziert, der sogleich inhaftiert wurde. Noch am gleichen Tag hat Schultheiß Hobbhahn das Oberamt Ludwigsburg entsprechend unterrichtet und darum gebeten, „Landjäger zum Transport dieses elenden Menschen zu schicken.“ Das Königliche Oberamtsgericht Ludwigsburg war mit den weiteren Untersuchungen betraut und brachte die Sache am 31. August 1831 vor den Criminal-Senat des Königlichen Gerichtshofes für den Neckarkreis in Esslingen.
In seiner Verhandlung vom 27. Oktober 1831 hat das Gericht den Angeschuldigten Melchior Kögel „im Namen des Königs“ wegen versuchten Aufruhrs zu einer viereinhalbmonatigen Arbeitshausstrafe und Zahlung sämtlicher Untersuchungskosten verurteilt. Das Arbeitshaus in Ludwigsburg unter der Leitung von Oberjustizrat Klett war damals eine zentrale Einrichtung des württembergischen Strafvollzugs, wo Arme, Arbeitslose und „moralisch Verwahrloste“ zur Zwangsarbeit und Besserung untergebracht wurden. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch hat Kögel zwar erklärt, „den Gnadenweg betreten zu wollen“, ob seine Strafe gemildert wurde, ergibt sich aus den Akten aber nicht. Auch was den Bissinger Schmied zu seiner schändlichen Tat getrieben hat, konnte aus den Akten nicht erfahren werden. Vermutlich war es ein für ihn negatives Grundstücksgeschäft.
