Bietigheim-Bissingen Atlanta schlüpft unter Schutzschirm

Von bz/itz
Das Bietigheim-Bissinger Unternehmen Atlanta, ein mittelständisches Familienunternehmen, nutzt das Schutzschirmverfahren, um die 2019 begonnene Restrukturierung abzuschließen. ⇥ Foto: Kalb Martin

Beim Geschäftsbetrieb wird die Finanzierung in enger Abstimmung mit den Gläubigern zügig neu geordnet. Löhne und Gehälter der rund 290 Mitarbeiter für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.

Die Atlanta Antriebssysteme E. Seidenspinner GmbH & Co. KG, ein auf die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von hochqualitativen Antriebssystemen spezialisiertes mittelständisches Familienunternehmen, nutzt das Schutzschirmverfahren, um die 2019 begonnene Restrukturierung abzuschließen.

Die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Heilbronn einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt ist, heißt es in einer Unternehmensmiteilung. Der Geschäftsbetrieb werde während des gesamten Verfahrens in vollem Umfang fortgeführt, die Löhne und Gehälter der rund 290 Mitarbeiter seien für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.

Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. „Produktion, Vertrieb und Entwicklung gehen während der Eigenverwaltung ohne Einschränkungen weiter“, betont die Geschäftsführerin Sabine Seidenspinner.

Für die Phase der Eigenverwaltung ist der Sanierungsexperte Jan Metzner von der  Restrukturierungskanzlei Elsässer in die Geschäftsführung eingetreten und wird die geschäftsführende Gesellschafterin Sabine Seidenspinner bei der Sanierung des Unternehmens unterstützen, heißt es in der Mitteilung weiter. „Atlanta ist ein im Kern gesundes und wettbewerbsfähiges Unternehmen mit einem erstklassigen Produktportfolio und hat im letzten Jahr wichtige und notwendige Schritte auf dem Weg zur Sanierung unternommen“, wird Jan Metzner zitiert, und weiter: „Das Schutzschirmverfahren bietet uns den geeigneten rechtlichen Rahmen, um die Sanierung in enger Abstimmung mit den Gläubigern zu Ende zu bringen und Atlanta langfristig wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.“

Die Ursache der Krise liegt laut Atlanta in einem zweistelligen Umsatzeinbruch des gesamten Maschinenbaumarktes im Jahr 2019. Atlanta als Zulieferer des Maschinenbaus habe  sich diesem Trend nicht widersetzen können. Damit  seien erhebliche Verluste verbunden gewesen.

Ein COVID 19 bedingter nochmaliger Umsatzrückgang im Jahr 2020 habe die Situation weiter verschärft, so dass trotz der eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten und der Veräußerung einer Betriebsimmobilie weitere Verluste nicht verhindert werden konnten.

In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht einen Sachwalter ein. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als Sachwalter für Atlanta wurde  Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun bestellt.

Welche Auswirkungen das Schutzschirmverfahren auf die im Oktober 2019 verkündete Übersiedlung des Unternehmens nach Ingersheim hat bleibt unklar, bei Atlanta war wegen des Feiertages niemand zu erreichen. Einem Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet „Gröninger Weg“ hat der Ingersheimer Gemeidenrat bereits zugestimmt.

 
 
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