Bereits vor sechs Jahren hat der Gemeinderat mit seiner Freiflächen- und Begrünungssatzung kahlen Vorgärten den Kampf angesagt, nun soll eine Verschärfung der geltenden Regeln umgesetzt werden (die BZ berichtete).
Bietigheim-Bissingen Begrünungssatzung: „Schwere Kost“ und „Bauchschmerzen“
Der Entwurf für die neue Freiflächen- und Begrünungssatzung wurde nach regen Diskussionen vom Gemeinderat verabschiedet.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats sorgte dieses Vorhaben für rege Diskussionen. Baubürgermeister Michael Wolf betonte, dass jeder Grundstücksbesitzer seinen Beitrag leisten solle, dass die Stadt grün bleibt und wird. Es gehe dabei um Hitzeschutz, Regenwassermanagement, Biodiversität und Artenvielfalt sowie um das Ortsbild und die Erscheinung der Stadt, so Wolf.
Marcus List von der CDU kündigte an, dass seine Fraktion uneinheitlich abstimmen werde. Man könnte in der Satzung eine Überregulierung sehen, die den Handlungsspielraum von Grundstückeigentümern verringere. Zudem gebe es innerhalb der Fraktion Befürchtungen, dass sich durch eine Reduzierung der Abstellflächen der Parkdruck in manchen Bereichen erhöhen könnte.
Sichtschutz für Wärmepumpen
Werner Kiemle (SPD) bewertete die geplante maximale Versiegelung von 60 Prozent des Vorgartens als positiv. Nicht ersichtlich sei ihm hingegen, warum Wärmepumpen oder Fahrradabstellanlagen nach Satzungsentwurf gegen Einblicke abzuschirmen seien. Bei einem Stellplatz für das Auto sei das schließlich auch nicht erforderlich, zumal besagte Maßnahmen das Bauen nicht gerade günstiger machen würden. Baubürgermeister Wolf erwiderte, das Ziel dieser Vorgabe sei es, die Wärmepumpe in die Gartengestaltung mit einzubeziehen. Ob man davor einen Strauch oder etwa Blumen pflanze, bleibe den Eigentümern überlassen. Das sei eine andere Aussage, als in der Satzung, stellte Kiemle fest, weshalb Oberbürgermeister Jürgen Kessing noch einmal darauf hinwies, dass es sich um einen Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss handle. Im Anschluss biete sich die Chance, in die Diskussion mit der Bevölkerung zu treten.
„Wir greifen damit in die Gartengestaltung von Privatleuten ein, aber aus gutem Grund“, konstatierte Albrecht Kurz (GAL). Dabei gehe es nicht um Fragen des Geschmacks sondern um Ökologie, die zum Wohle der Allgemeinheit beitrage. An die Verwaltung appellierte er, Aufklärungsarbeit zu leisten, auch bei Gartenbaubetrieben, sowie Verstöße auch zu kontrollieren und zu ahnden. Kurz räumte aber auch ein: „Die meisten Gärten in Bietigheim und Bissingen sind toll, wir reden hier nicht über die Mehrheit.“
Unklare Definition
Einen Eingriff ins Private stellte auch Götz Noller (FDP) fest. Das erfordere eine Vorbildfunktion der Stadt. Mit der neuen Satzung sehe er weitere Argumente dafür, den ungeliebten Parkplatz in der Forsthausstraße hinter dem Bad am Viadukt neuzuordnen. Claus Stöckle (CDU) gab zu bedenken, dass der Begriff des Vorgartens nicht eindeutig definiert sei. Teilweise sei die Vorlage gut, teilweise aber auch nicht. So werde die Verpflichtung, zusammenhängende Zufahrts- oder Stellplatzflächen nach spätestens sechs Metern durch einen Grünstreifen zu unterbrechen, dazu führen, dass manch zusätzliches Auto auf der Straße abgestellt werde. Er lehne die Vorlage deshalb ab, allerdings ausdrücklich nicht aufgrund der Umweltschutzmaßnahmen, die er begrüße.
Freiräume bewahren
Matthias Veith (AfD) befürwortete zwar die grundsätzliche Idee, die Stadt grüner und lebenswerter zu gestalten, die Vorlage führe jedoch zu einer Überregulierung und Eigentümerbeschränkung. Aus seiner Sicht solle man lieber bestimmte Bodenbeläge fördern. Er kündigte an, dass die AfD-Fraktion gegen die Satzung stimmen werde.
Thomas Reusch-Frey (SPD) sagte: „Was wir uns auferlegen ist schwere Kost.“ Das Wohnbauprojekt der Neuapostolischen Kirche in der Blumenstraße wäre unter den neuen Gegebenheiten so nicht möglich gewesen, gab er zu bedenken. Er setze jedoch auf einen Prozess: Der zu verabschiedende Entwurf könne zu neuen Diskussionen führen, wenn die Verwaltung sich eine gewisse Flexibilität bewahre.
Auch OB Kessing sprach in der Sitzung von „eigenen Bauchschmerzen“. Er gehe grundsätzlich davon aus, dass jeder, der seinen Garten oder Vorgarten anlegt, es im Rahmen seiner Möglichkeiten schön machen will. Deshalb wolle man möglichst viele Freiräume bewahren, aber Restriktionen verhängen, wo diese nötig seien: „Dinge nicht verhindern, sondern ermöglichen.“
Baubürgermeister Wolf betonte, dass man keineswegs in bestehendes Eigentumsrecht eingreife. „Es geht nicht darum, den Menschen in den Geschmack rein zu regulieren, sondern darum, den öffentlichen Raum für alle ansehnlich zu gestalten.
Bei acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurde der Satzungsentwurf schließlich angenommen.
