Bereits 2020 hat der Gemeinderat eine Freiflächen- und Begrünungssatzung beschlossen, in der unter anderem kahlen Schottergärten der Kampf angesagt wurde. Die Erwartungen waren hoch, die Fraktionsvorsitzende der Grünen Traute Theurer sprach damals von einem „Verbot der Gärten des Grauens“. Doch nun, nach sechs Jahren, ist man im Rathaus zu der Erkenntnis gelangt, dass die aufgestellten Regeln doch nicht ausreichend sind.
Bietigheim-Bissingen Die Stadt soll grüner werden
Der Gemeinderat entscheidet über eine Neuauflage der Freiflächen- und Begrünungssatzung. Das Erscheinungsbild von Grundstücken und Gebäuden soll verbessert werden.
Regeln reichen nicht aus
„Die geltende Freiflächen- und Begrünungssatzung trifft im Bereich der Vorgartenflächen, Einfahrten und Zugänge keine ausreichenden Regelungen, so dass in einigen Fällen große zusammenhängende Pflasterflächen erstellt werden konnten, ohne dass die Satzung gegensteuern konnte“, heißt es in der von Baubürgermeister Michael Wolf unterzeichneten Vorlage für den Gemeinderat, der am Dienstag tagt. Deshalb soll jetzt eine neue, verschärfte Auflage der Freiflächen- und Begrünungssatzung beschlossen werden. In der Ratssitzung wird dazu ein Entwurf präsentiert.
Es geht dabei laut der Begründung der Stadtverwaltung um Gebiete mit älteren Bebauungsplänen, die vor 1963 erlassen wurden. Neuere enthalten bereits Regelungen zur Begrünung unbebauter Flächen. Wie Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadtverwaltung, auf BZ-Anfrage erläutert, gilt die Begrünungspflicht aber nur dann, „wenn der Vorgarten wesentlich verändert wird, also bei Neubau, Umbau oder wesentlicher Umgestaltung“. Das sei auch bisher schon so gewesen. „Solange am bestehenden Zustand nichts verändert wird, wirkt sich das Begrünungsgebot nicht aus“, so Hochmuth.
Gestaltung das Erscheinungsbild der einzelnen Grundstücke und Gebäude und somit das Stadtbild im Gesamten nachhaltig zu verbessern und aufzuwerten. Des Weiteren könne durch eine Steigerung der begrünten Freiflächen auf den Grundstücken auch eine ökologische Aufwertung erreicht werden. Bäume und weitere Pflanzen dienten vielen Tierarten als Lebensraum. „Unversiegelte Flächen haben zudem positive Auswirkungen auf das Stadtklima, da sich bepflanzte Flächen weniger stark aufheizen“, so die Stadtverwaltung.
Zur Konkretisierung der bisherigen Regelungen wurden eine Reihe von Anforderungen aufgenommen beziehungsweise präzisiert. So sollen in Vorgartenflächen bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze, Zufahrten, Zugänge sowie sonstige Nebenanlagen wie etwa für Wärmepumpen, Fahrradstellplätze, Müll- und Abfallbehälter nur bis zu einer Größe von maximal 60 Prozent der Fläche zulässig sein.
Solaranlagen mit Dachbegrünung
Die übrigen 40 Prozent der Vorgartenfläche sind zu begrünen und wenn das aus Flächenmangel nicht eingehalten werden kann, sollen geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel Zisterne, Fassadenbegrünung oder Entsiegelung im rückwärtigen Gartenbereich, stattfinden.
Für aufgeständerte Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie schreibt die Satzung vor, dass diese mit einer Dachbegrünung zu kombinieren sind. Das biete den Vorteil, dass neben der Rückhaltung von Niederschlagswasser durch den kühlenden Verdunstungseffekt auch höhere Solarstromerträge zu erwarten seien.
Auch Stellplätze betroffen
Stellplätze sind laut der neuen Satzung mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen, die eine Versickerung des Niederschlagswassers ermöglichen. Die Bepflanzung der Stellplätze mit Bäumen diene der gestalterischen Aufwertung der Parkierungsflächen und der allgemeinen Durchgrünung.
Durch die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge werde weniger Fläche versiegelt und die Grundwasserneubildung gefördert. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wurzelraums sei eine mindestens vier Quadratmeter große Pflanzfläche oder alternativ ein mindestens zwei Meter breiter Pflanzstreifen zur Verfügung zu stellen. „Neben der gestalterischen Aufwertung des Stadtbildes kann durch die Pflanzung von Bäumen zusätzlich ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas sowie der Luftqualität geleistet werden“, heißt es dazu in der Vorlage.
Sollte der Gemeinderat den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für die neue Satzung fassen, wird der Entwurf im nächsten Schritt öffentlich ausgelegt und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.
