„Es tut uns leid, was wir getan haben“, so lauteten die Entschuldigungen der drei aus Bosnien stammenden Einbrecher vor dem Stuttgarter Landgericht kurz vor der Urteilsverkündung. Am Montag wurde das Trio wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und wegen schweren Bandendiebstahls, versuchten schweren Diebstahls und Sachbeschädigung in 17 Fällen zu Haftstrafen zwischen viereinhalb- und fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Bietigheim-Bissingen Einbrecher müssen ins Gefängnis
Eine Einbrecherbande wurde vom Stuttgarter Landgericht zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt.
Die drei Angeklagten hatten zugegeben, in Bietigheim, Tamm, Ditzingen, Ludwigsburg und Markgröningen sowie im Landkreis Esslingen insgesamt 29 nächtliche Einbrüche mit einem Beuteschaden von 150.000 Euro und einen Sachschaden im fünfstelligen Bereich begangen zu haben. Ohne diese Geständnisse, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, hätte man die drei zu Strafen im zweistelligen Bereich verurteilt.
Von den einst angeklagten 29 Fällen ist ein Teil eingestellt worden, da deren Verurteilung nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre. Geblieben waren 17 Einzelfälle. Bei einem der letzten Anklagepunkte, dem Einbruch in ein Einfamilienhaus nahe Bietigheim, hatte das Trio Beute im Wert von 60.000 Euro gemacht. Die jeweilige Beute wurde in der Stuttgarter Wohnung eines der Angeklagten zwischengelagert, ehe sie dann in die Heimatländer transportiert wurde.
Beute wurde verkauft
Die geschädigte Hausbesitzerin hatte in ihrer Zeugenaussage bekundet, dass sie sich nicht mehr wohl in ihren vier Wänden fühle, schlecht schlafen könne und seit dem Tag des Einbruchs immer Angst vor Einbrechern habe. Abhandengekommen sind bei ihr wertvoller Familienschmuck, eine wertvolle Uhrensammlung und Münzen. Wo die Beute abgeblieben ist, wurde in dem wochenlangen Verfahren nicht restlos geklärt. Die Angeklagten selbst bekundeten, sie hätten die Sachen verkauft, weil sie in sehr schwierigen finanziellen Verhältnissen gelebt hätten. Sie berichteten auch, dass sie aufgrund des Balkankrieges 1993 nach Deutschland geflüchtet seien, nachdem ihre Häuser und Wohnungen durch Granaten und Bomben zerstört worden seien.
Neben den am Montag verhängten Freiheitsstrafen – für den 51-Jährigen fünfeinhalb Jahr, für die beiden Mittäter, 31 und 45 Jahre alt, viereinhalb und fünf Jahre und sieben Monate – ordnete das Gericht auch selbstschuldnerische Geldabschöpfungen bei den Angeklagten in Gesamthöhe von 196.000 Euro an. Ob die Verurteilten diese Gelder jemals zahlen können, bleibt dahingestellt. Bernd Winckler