Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat ihre Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen und früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim, Herbert Marquard, eingestellt. Das erklärte ein Sprecher auf BZ-Anfrage.
Bietigheim-Bissingen Ermittlungen gegen SWBB-Chef eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim geht nicht weiter gegen Herbert Marquard vor.
Hintergrund der Ermittlungen war ein Verdacht auf mögliche Untreue und Bestechlichkeit gegen den Energiemanager (die BZ berichtete). Marquard soll in seiner Funktion als Chef der Stadtwerke Pforzheim die Beleuchtung eines Schornsteins an ein Unternehmen aus seiner Wahlheimat Dresden vergeben haben ohne ein zweites Angebot eingeholt zu haben. Zudem habe man auf Schadensersatz-Forderungen verzichtet, obwohl die Beleuchtung aufgrund gesetzlicher Einschränkungen kaum einsetzbar war.
Hausdurchsuchung rechtswidrig
Bereits im November des vergangenen Jahres rügte das Karlsruher Landgericht die Staatsanwaltschaft für eine Wohnungsdurchsuchung Marquards, die mangels Vorliegen eines Tatverdachts rechtswidrig gewesen sei. Nachdem das Ermittlungsverfahren dennoch fortgesetzt wurde, hatte Marquard eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt gestellt, die jedoch als unbegründet abgewiesen wurde. Nun habe man das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue „mangels eines hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Gleiches gelte für den Vorwurf, für den Vertragsschluss sei eine nicht genauer bekannte „Gegenleistung“ erfolgt. Und auch im Hinblick auf den Verzicht auf Schadensersatzansprüche, habe man das Verfahren eingestellt, „insbesondere im Hinblick auf die teilweise Nutzbarkeit der Beleuchtung, die schwer bestimmbare Schadenshöhe, das zivilrechtliche Verfahren sowie die bereits durch dieses Verfahren erfolgten Beeinträchtigungen des Betroffenen.“
„Ich freue mich sehr, dass das Verfahren gegen mich endlich beendet ist und meine Unschuld bewiesen wurde“, teilt Herbert Marquard auf BZ-Anfrage mit. „Meine Frau und ich standen ziemlich unter Schock, als man im August am frühen Morgen aus dem Bett geholt wurde und man mit zahlreichen Polizeibeamten unser Privathaus und meine kleine Wohnung in Pforzheim durchsucht hat. Für uns beide wirkt das bis heute nach und man wird immer daran erinnert, wenn jemand an der Tür klingelt.“
Verzicht auf Schadensersatzklage
Und weiter: „Ich hätte mir das niemals vorstellen können, wie man als völlig unschuldiger Mensch so etwas erleben kann.“ Gleichzeitig zeigt sich der SWBB-Geschäftsführer verwundert über die Abläufe der Staatsanwaltschaft. Noch eine Woche vor Beendigung der Ermittlungen habe man ihm mitgeteilt, eine Akteneinsicht sei aus ermittlungstechnischen Gründen nicht möglich. „Jetzt liegt mir die Akte vor mit insgesamt circa 900 Seiten.“ Mit der Angelegenheit will er nun endgültig abschließen: „Der entstandene persönliche und berufliche Schaden gilt für mich als nicht wiedergutzumachen. Ich will jetzt meine Ruhe haben und werde keinen Schadensersatz einklagen.“ Yannik Schuster
