Bietigheim-Bissingen Im Einsatz gegen Waschbär und Co.

Von Uwe Mollenkopf
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat jetzt drei Stadtjäger eingesetzt. Von links: Patrick Gottschling-Lämmle, Benedict Stirblies, Oberbürgermeister Jürgen Kessing und Frank Beutelspacher. Foto: /Martin Kalb

Die Stadt hat am Freitag offiziell drei Stadtjäger ins Amt eingesetzt. Sie sollen Wildtierarten bekämpfen, die sich im urbanen Raum ausbreiten.

Die Anfragen bei der Stadtverwaltung von Bürgern, die Probleme mit Wildtieren in Haus oder Garten haben, insbesondere mit invasiven Arten wie dem Waschbär, häufen sich. Die Stadt hat deshalb jetzt drei Stadtjäger bestellt, denen Oberbürgermeister Jürgen Kessing am Freitag im Rathaus ihren Einsetzungsbescheid überreichte. Frank Beutelspacher, Benedict Stirblies und Patrick Gottschling-Lämmle haben damit die Erlaubnis, die Besitzer von Grundstücken im Stadtgebiet darin zu unterstützen, wenn es darum geht, das Auftreten von Wildtieren zu verhindern, Schäden zu vermeiden, Tiere zu kontrollieren oder zu bekämpfen.

Als invasive Arten gelten Tiere, die einstmals hier eingeschleppt wurden, sich in ihrem neuen Umfeld ausbreiten und damit heimische Tierarten bedrohen. Dazu zählen beispielsweise Waschbären, Nilgänse oder Nutria. Aktuell seien auch Rost- und Kanadagans im Kommen, sagt Frank Beutelspacher, der bereits auf zehnjährige Erfahrung als Stadtjäger zurückblickt.

Putzige Tiere können gefährlich sein

Der Schreinermeister aus Ditzingen ist als Stadtjäger in zahlreichen Orten tätig, unter anderem in Fellbach, Marbach, Ditzingen oder Weil der Stadt. Er lege mittlerweile 3000 bis 5000 Kilometer im Jahr für diese Tätigkeit zurück, sodass er kaum mehr zu seiner Schreinertätigkeit komme, sagt er. Stirblies ist hauptberuflich stellvertretender Leiter des Wildparadieses Tripsdrill, Gottschling-Lämmle Landschaftsarchitekt. Beide sind neben Bietigheim-Bissingen in Sachsenheim als Stadtjäger im Einsatz. Stadtjäger wird man nach einem entsprechenden Lehrgang.

Früher sei es beispielsweise der Marder gewesen, der in Hühnerställen wütete, heute sei es insbesondere der ursprünglich aus Amerika stammende Waschbär, der Probleme mache, sagt Beutelspacher. Waschbären, die sich unter dem Dach breit gemacht hätten, könnten Dachisolierungen zerfetzen, Wassereinbrüche durch verschobene Dachziegel verursachen, die Einrichtung verwüsten und Hygieneprobleme durch Kot und Urin verursachen. Die Schäden für eine Sanierung könnten sehr hoch sein. Zudem seien die putzigen Tiere nicht ungefährlich. Einer Frau aus Stuttgart sei im Schlaf die Fingerkuppe abgebissen worden, Stirblies hat ein Waschbär ein Stück aus der Wade gebissen.

Die Vermehrung bei den Waschbären sei immens, da sie sich im urbanen Raum wohlfühlten, sagt Beutelspacher. Auch im Raum Bietigheim-Bissingen und Vaihingen sprächen erste Zahlen von einer rapiden Zunahme, auch wenn die Stadtjäger laut Stirblies nun erst noch sehen müssen, was hier auf sie zukommt.

Wer selbst Fallen aufstellt, macht sich strafbar

Wer glaubt, einen Waschbär im Haus zu haben, solle sich möglichst schnell an sie wenden, empfehlen die Experten. Auf keinen Fall solle man selbst Fallen aufstellen – die seien teils frei verkäuflich, aber nicht zugelassen. Hier drohen empfindliche Bußgelder. Es bringe auch nichts, etwa einen Marder zu fangen und im Wald auszusetzen – das Tier werde wieder zurückkommen, sagt Gottschling-Lämmle. Die Stadtjäger setzen vor allem auch auf Prävention, indem sie darüber informieren, dass beispielsweise Igelfütterungen oder Vogelfutter Anreize für Waschbären sein können. Auch gelte es, das Dach dicht zu halten – Marder kämen durch kleinste Lücken. Waschbären könnten hingegen auch Ziegel anheben, weiß Beutelspacher.

Nicht bekämpft werden von den Stadtjägern dagegen Schädlinge oder Tierarten wie Ratten, Wespen oder entlaufene Haustiere. Für diese Arten sind spezialisierte Schädlingsbekämpfer zu rufen. Ihre Befugnisse beschränken sich auf Flächen im besiedelten Bereich, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf. Auf Jagdflächen sind die Jagdpächter für diese Aufgaben verantwortlich.

Die Stadtjäger, die keine Angestellten der Stadt sind, werden nur nach Beauftragung durch Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Flächen tätig. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Der große Vorteil einer Einsetzung von Stadtjägern durch die Kommune ist es, dass so die Notwendigkeit der Genehmigung in jedem Einzelfall entfällt.

 
 
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