Bietigheim-Bissingen Keine Kritik an Leinenpflicht

Von Uwe Mollenkopf
Für Hunde gilt in Bietigheim-Bissingen im Innenbereich seit kurzer Zeit Leinenpflicht. Das Foto entstand bereits im vergangenen Jahr bei einer Prüfung zum Hundeführerschein. Foto: /Martin Kalb

Seit dem 23. März gelten in Bietigheim-Bissingen strengere Regeln für den Innenbereich. Der Schäferhundeverein signalisiert Zustimmung.

Die meisten werden es aus eigener Erfahrung kennen. Ein Hund springt plötzlich auf einen zu, während der Besitzer mit dem Klassiker „Der will doch nur spielen“ abzuwiegeln versucht. Einige reagieren darauf gleichwohl panisch. Derartige Vorfälle haben dazu geführt, dass die Stadtverwaltung nun den Leinenzwang im Innenbereich per Polizeiverordnung verfügt hat. Es habe immer wieder mal Beschwerden wegen nicht angeleinten Hunden in Wohngebieten oder der Fußgängerzone gegeben, nennt Ina Klein vom städtischen Presseamt einen Grund für die Maßnahme. Der andere Grund: Die Leinenpflicht gelte inzwischen bereits in einem überwiegenden Teil der Kommunen in Baden-Württemberg.

Vereinzelte Nachfragen

Wörtlich heißt es in der neuen Polizeiverordnung, die seit 23. März dieses Jahres in Kraft ist: „Im Innenbereich – Paragraf 30 bis 34 Baugesetzbuch – sind auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Hunde an der Leine zu führen.“ Das heißt, freien Auslauf gibt es für die Vierbeiner auf bebauten Flächen nur noch auf Privatgelände.

Auf die Frage, wie die Hundebesitzer gegenüber der Stadtverwaltung auf die Neuregelung reagiert haben, sagt Ina Klein, es habe lediglich vereinzelte Nachfragen gegeben, ab wann diese Regelung gelte. In Bietigheim-Bissingen gibt es derzeit 1614 Hunde.

Und was sagen diejenigen, bei denen sich im Verein alles um die Vierbeiner dreht? Michael Klein, der Erste Vorsitzende des Schäferhundevereins, Ortsgruppe Bietigheim-Bissingen, sagt auf Nachfrage der BZ, er habe erst gar nichts von der Neuregelung gewusst. Im Verein sei es aber gang und gäbe, dass man den Hund in Wohngebieten an der Leine führe. „Da stimme ich voll zu“, so der Vereinsvorsitzende mit Blick auf die neue Polizeiverordnung. Auch die Vereinsmitglieder teilten diese Auffassung, berichtet Klein, das habe eine kleine Umfrage ergeben.

Keine Änderung im Außenbereich

Anders sei die Situation im Außenbereich, auf Wiesen und im Wald. Da spreche aus seiner Sicht nichts dagegen, dem Vierbeiner Auslauf zu geben, wenn er abrufbar sei, das heißt auf Zuruf seines Besitzers zurückkomme, sagt Michael Klein. Daran, dass dies so gehandhabt wird, ändert sich durch die neue Polizeiverordnung der Stadt auch nichts. Im Außenbereich bleibt die Rechtslage wie sie ist. Klar sei aber, dass Hunde im Wald während der Zeit an die Leine müssten, in der es Rehkitze gebe, sagt Klein. Auch entspreche es dem gesunden Menschenverstand, dass man Hunde zurückrufe und an die Leine nehme, wenn einem etwa im Wald jemand entgegenkomme.

 
 
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