Bietigheim-Bissingen kontrolliert in der Fußgängerzone 19 Radler halten sich nicht ans Verbot

Von Rena Weiss
Für Radfahrer ist die Durchfahrt am Marktplatz in Bietigheim verboten. Doch nicht jeder Radler hält sich an das Verbot. ⇥ Foto: Martin Kalb

Die Stadt kontrollierte Ende Juni Radfahrer in der Bietigheimer Fußgängerzone. Vom Marktplatz bis Einmündung Fräuleinstraße ist das Radfahren hier verboten.

Schon seit Jahren ist es ein Streitthema in Bietigheim-Bissingen: Radfahrer in der Fußgängerzone. Das Teilstück in der Bietigheimer Fußgängerzone zwischen dem Marktplatz und der Einmündung Fräuleinstraße ist für Radfahrer nicht zugänglich, hier heißt es eigentlich runter vom Rad und schieben oder aber einen kleinen Umweg über die Fräulein-, Schieringerbrunnen- und Turmstraße zu nehmen. Eine Ausnahme gibt es nur frühmorgens von 6 bis 8.30 Uhr. Doch nicht alle Fahrradfahrer halten sich an das Fahrverbot, weswegen die Stadt dort regelmäßig kontrolliert.

Die Stadtverwaltung kündigte bereits an, dass die nächste Kontrolle am 24. Juni stattfinden werde. Zwei Kontrollstellen wurden in der Fußgängerzone eingerichtet. Erneut mussten während der zweistündigen Aktion 19 Radfahrer verwarnt werden, teilt die Stadt nun mit. Sie erwartet jetzt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Auch drei Kinder wurden angehalten, deren Eltern sich jetzt auf Post der Stadtverwaltung einstellen müssen.

Enger Bereich mit Gefälle

Während sich diese Radler nun vermutlich ärgern, schreibt Albrecht Kurz, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Bietigheim-Bissingen, in einem Leserbrief, dass es sinnvoll sei, dass dieser Bereich bis auf einen kurzen Zeitraum am Morgen für Radler gesperrt ist. Dieser Bereich in der Fußgängerzone sei eng und habe ein Gefälle, das zu hohen Geschwindigkeiten der Radler führe. Doch er übt auch Kritik an der Stadtverwaltung (die BZ berichtete). Seit 2012 gibt es diese Sperrung und ebenso lang setzt sich der ADFC dafür ein, die Umleitungsstrecke über die Fräulein-, Schieringerbrunnen-, Pfarr- und Turmstraße sinnvoll auszugestalten. Der Vorschlag: Eine Fahrradstraße, um den Vorrang für Radfahrer auf dieser Strecke zu regeln und die Alternative auch für die Radfahrer sichtbar zu machen. Bislang ist dies nicht geschehen.

Stadtsprecherin Anette Hochmuth erklärt, dass eine Fahrradstraße mal im Gespräch gewesen sei. Sie wurde jedoch verworfen, weil es nicht in die Altstadt passe, bestimmte Wege nur für Radfahrer auszuweisen. „Anwohner und Besucher müssen ja auch durchkommen“, sagt Hochmuth. „Vor allem Fußgänger wären dann gegenüber den Radfahrern untergeordnet, was in der Altstadt natürlich nicht sein kann.“ Auf der Ausweichstrecke über die Pfarr-, Turm-, Schieringerbrunnen- und Fräuleinstraße sind ebenfalls viele zu Fuß unterwegs. Doch die Stadt erhält noch einen kleinen Funken Hoffnung: Die Verbesserung der Ausschilderung sei noch in der Prüfung.

Fahrradfahren nicht erlaubt

Fehlende Markierungen einer Ausweichstrecke kann jedoch nicht der Grund sein, warum sich so manch ein Fahrradfahrer nicht an das Fahrverbot hält. Denn es ist deutlich erkennbar, dass es sich zwischen Marktplatz und Einmündung Fräuleinstraße um einen Bereich handelt, in dem Fahrradfahren nicht erlaubt ist. Ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Fahrrad-Symbol in der Mitte signalisiert: Hier ist das Fahren aller nicht-motorisierten Zweiräder verboten.

Wie die immer wieder stattfindenden Kontrollen zeigen, halten sich nicht alle Radler an das Fahrverbot. Noch dazu zeigten sich die verwarnten Radler teilweise uneinsichtig, teilt die Stadt mit. Ein junger Mann versuchte gar sein Heil in der Flucht, wurde jedoch an der zweiten Kontrollstelle angehalten, bei der er sich dann lautstark über die Kontrolle beklagte.

Die Vollzugsbediensteten der Stadt stellten zudem fest, dass einige Passanten, sogar ältere Personen, den Sinn der Kontrollen nicht nachvollziehen konnten. Es wurde die Ansicht geäußert, „dass in diesen Zeiten mit so vielen Vorschriften wir doch anders mit den Bürgern umgehen sollten, sprich keine Kontrollen machen sollten. Man sollte sich nicht wundern, dass die Bevölkerung dann etwas gegen Uniformierte hätte.“ Dieser Ansicht kann sich die Stadtverwaltung ausdrücklich nicht anschließen.

Vielmehr beklagen gerade ältere Fußgänger in der Bietigheimer Hauptstraße immer wieder die Gefahren, die von den zahlreichen, zu schnell fahrenden Radlern ausgeht und fordern nachdrücklich zu Kontrollen auf. Dem wird die Stadt auch in Zukunft nachkommen, teilt sie mit. Die Ansicht, dass „Uniformierte“, die ihre Aufgaben im Interesse der Gemeinschaft gewissenhaft erfüllen, jedoch von der Bevölkerung negativ beurteilt werden, sei – in solcher Offenheit von vermeintlich gut meinenden Bürgern geäußert – neu und aus Sicht der Stadt auch besorgniserregend. Wenn der Auftrag der Stadt und der Polizei, Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu garantieren, nicht mehr als solcher wahrgenommen wird, leide die Basis des staatlichen Handelns, so die Stadt. Wenn die Sanktionierung von Verstößen gegen die Verkehrsregeln nicht mehr erwünscht wäre, würde die Motivation, sich an Regeln zu halten, schnell deutlich nachlassen – verbunden mit allen Risiken, die sich daraus für schwächere Verkehrsteilnehmer ergeben.

 
 
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