Bietigheim-Bissingen Kupferdiebesbande soll teils über drei Jahre hinter Gitter

Von Bernd Winckler
Die sechs Hauptangeklagten müssen sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Foto: /Oliver Bürkle

Vorletzter Prozesstag am Stuttgarter Landgericht gegen den Rest der Kupferdiebesbande: Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen bis zu dreieinviertel Jahren und betont ausdrücklich, keine Bewährungen zuzulassen.

Den neun Männern aus Rumänien im Alter zwischen 28 und 34 Jahren wird vorgeworfen, sich in der Zeit zwischen September 2023 und April letzten Jahres nicht nur in Bietigheim-Bissingen, Leonberg, Tamm und Pforzheim, sondern auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz, auf den Diebstahl von wertvollen Kupferkabelrollen aus Baustellen und Lagerstätten spezialisiert zu haben.

Neun Einzeltaten waren in der Anklage. Vier davon wurden eingestellt. Nach vier Verhandlungstagen hatten drei von ihnen Geständnisse abgelegt und zugegeben, dass sie für den Diebstahl von Kupferrollen im Wert von rund 30.000 Euro verantwortlich sind. Sie wurden vor vier Wochen verurteilt. Die Strafen von eineinhalb bis knapp zwei Jahren wurden aufgrund der Geständnisse jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Diesen Vorzug will jetzt aber die Staatsanwältin für die restlichen sechs Hauptangeklagten nicht gelten lassen, obwohl auch sie anlässlich einer sogenannten Verständigungserklärung vor Gericht die Vorwürfe zugegeben haben.

Zahlreiche Vorstrafen

Die Anklägerin nimmt vor allem die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen zum Anlass, ihre beantragten Strafen keinesfalls zur Bewährung auszusetzen. Immerhin habe der Hauptangeklagte elf solche Vorverurteilungen hinter sich und habe zudem die jetzt zu verhandelnden Fälle teilweise innerhalb der letzten Bewährungszeit begangen. Ebenso zwei andere Angeklagte, die jeweils vier Mal und drei Mal wegen bandenmäßigem Diebstahl, einer wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein sowie Bundmetall-Diebstahl und dem Besitz von unerlaubten Waffen zu verschiedenen Geldstrafen abgeurteilt wurden. Gegen diesen Angeklagten forderte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Zwei Jahre und vier Monate soll der nächste Angeklagte ebenfalls wegen schweren Bandendiebstahls hinter Gitter. Für die übrigen vier Beschuldigten beantragte die Anklägerin Strafen zwischen zwei, sowie zwei Jahren und vier Monaten. Alle Sanktionen müsse das Gericht ohne jeweilige Bewährungsaussetzung verhängen, wobei Strafen, die über zwei Jahre liegen, schon vom Gesetz her nicht mehr bewährungsfähig sind.

Die Anklägerin betonte in ihrem gestrigen Plädoyer die besondere kriminelle Energie, die die Angeklagten bei den nächtlichen Beutezügen zeigten und sich auch nicht davor scheuten, jeweils weite Strecken mit ihrem Sprinter zu den Tatorten zu fahren. Diese Feststellung müsse von der Strafkammer dahingehend gewertet werden, keine Strafaussetzungen zur Bewährung auszusprechen. Zusätzlich beantragte die Staatsanwältin, die von den Angeklagten durch die Diebstähle erwirtschafteten Erlöse in Höhe von 111.400 Euro sowie weitere 96.000 Euro per Urteil aus ihrem Vermögen einzuziehen.

Den Strafanträgen jedoch widerspricht ein Teil der Verteidiger, die vor allem auf die Geständnisse ihrer Mandanten hinwiesen. Ihre Anträge bewegen sich zwischen einem Jahr bis zweieinhalb Jahren. Alles, was unter zwei Jahren liegt, so die Anträge, könnte man noch zur Bewährung aussetzen.

Erhebliche Vorwürfe hingegen adressieren die Verteidiger in Richtung der Polizei, die bereits Anfang 2024 über die Telefonüberwachung Kenntnis der bis dahin verübten und noch weiteren geplanten nächtlichen Raubzüge der Tätergruppe hatte. Man habe die Angeklagten schlicht weiter machen lassen, ohne diese Taten zu verhindern, sagte der Verteidiger des ältesten Angeklagten. Er habe versucht, den Grund der polizeilichen Untätigkeit herauszufinden. Die Antwort der Polizei sei unerfreulich gewesen: Man gebe dazu wegen ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft.

Die 9. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht wird die Urteile voraussichtlich am 14. Januar verkünden.  Bernd Winckler

 
 
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