Das Landgericht Karlsruhe hat eine Wohnungsdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Pforzheim bei Herbert Marquard, dem Geschäftsführer der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte ein Sprecher auf BZ-Anfrage. Gleichzeitig habe man die Herausgabe der im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände angeordnet.
Bietigheim-Bissingen Landgericht: Durchsuchung war rechtswidrig
Das Landgericht Karlsruhe rügt die Staatsanwaltschaft für ihre Ermittlungen gegen Herbert Marquard.
Einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten zufolge heißt es in dem richterlichen Beschluss, die Durchsuchungsanordnung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zudem sei diese mangels Vorliegens eines Tatverdachts rechtswidrig.
Vorwurf der Untreue
Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Pforzheim wegen des Verdachts auf mögliche Untreue und Bestechlichkeit gegen den 71-jährigen Energiemanager (die BZ berichtete). Marquard soll in seiner Funktion als Chef der Stadtwerke Pforzheim die Beleuchtung eines Schornsteins an ein Unternehmen aus seiner Wahlheimat Dresden vergeben haben ohne ein zweites Angebot eingeholt zu haben. Zudem habe man auf Schadensersatz-Forderungen verzichtet, obwohl die Beleuchtung aufgrund gesetzlicher Einschränkungen kaum einsetzbar war.
Marquard sieht sich bestätigt
Herbert Marquard sieht in dem Beschluss des Gerichts eine Bestätigung dafür, dass er sich nichts zuschulden hat kommen lassen. Er gehe davon aus, dass das Ermittlungsverfahren sich damit erledigt hat.
Ob dem tatsächlich so ist, prüfe die Staatsanwaltschaft Pforzheim derzeit, sagt ein Sprecher. Dabei schaue man, ob, beziehungsweise inwiefern, der Beschluss des Landgerichts weitere Ermittlungen überhaupt ermögliche. ysch
