Bietigheim-Bissingen Parkhaus in der Turmstraße ist sanierungsbedürftig

Von Uwe Mollenkopf
Einfahrt ins Parkhaus in der Turmstraße. Hier steht eine teure Sanierung an. Foto: /Martin Kalb

Die Kosten für die Erneuerung werden auf 2,5 Millionen Euro geschätzt. Auch die privaten Eigentümer müssten mitziehen.

Gleich zwei Parkhäuser sind im Haushaltsplan der Stadt Bietigheim-Bissingen mit einem hohen Betrag für den Gebäudeunterhalt vermerkt: das Parkhaus Turmstraße mit 1,9 Millionen Euro und das Parkhaus Farbstraße mit 1,2 Millionen Euro. Während Letzteres nach dem Nachtragshaushalt für dieses Jahr, der nächste Woche im Gemeinderat beschlossen werden soll, nun erst im kommenden Jahr an die Reihe kommen soll, ist das Parkhaus Turmstraße im diesjährigen Etat weiter eingeplant. Doch noch sind Fragen offen.

Erhebliche Mängel

Hintergrund ist ein von der Bietigheimer Wohnbau, welche das Parkhaus Turmstraße verwaltet, in Auftrag gegebenes Gutachten, welches bauliche Mängel an dem im Jahr 1992 erbauten Parkhaus festgestellt hat. Dieses sei sanierungsbedürftig, bestätigt Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadtverwaltung. Der geschätzte Kostenrahmen beläuft sich auf 2,5 Millionen Euro. Das Parkhaus ist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, und die Stadt ist als Miteigentümer im Parkhaus mit den öffentlichen Stellplätzen (97 Plätze) Teil dieser Eigentümergemeinschaft. Im Etat für 2024 sind daher als städtischer Anteil an den Kosten 1,7 Millionen Euro für Betonsanierung und 200 000 Euro für Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutztüren eingeplant, was zusammen die genannten 1,9 Millionen Euro ergibt.

Mit im Boot sitzen darüber hinaus 19 Privateigentümer, die dort Stellplätze besitzen. Einer von ihnen ist Gerhard Meyer, der deswegen jetzt der BZ geschrieben hat. Die Umsetzung der Maßnahme, die an sich unstrittig sei, habe zur Konsequenz, dass pro Stellplatz und Eigentümer mit einem Kostenanteil von circa 30.000 Euro kalkuliert werden müsse, rechnet Meyer vor.

„Vogel friss oder stirb“

„Im Klartext würde das bedeuten, dass ich als Eigentümer Kosten in Höhe des dreifachen Kaufpreises zahlen müsste, was für eine Privatperson eine nicht unerhebliche Belastung bedeuten würde“, so der Eigentümer, der die Wohnbau wie auch die Stadt dafür kritisiert, dass nicht nach anderen Lösungen gesucht worden sei. Die Eigentümer würden nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ behandelt. Insbesondere bemängelt er, dass die Stadt sich nicht bereit erklärt habe, die Stellplätze der Privateigentümer zurückzukaufen.

Noch keine Entscheidung

Anette Hochmuth erklärt dazu, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft

Laut der Sprecherin der Stadt ist in der Sache jedoch noch vieles offen. Weil es noch keine Ausschreibung von Leistungen gegeben habe, könne die tatsächliche Höhe der Kosten noch nicht endgültig bestätigt werden. Auch die Frage, wie die Kosten auf die Eigentümer verteilt werden, sei noch nicht entschieden. Daher könne auch noch kein verlässlicher Betrag pro Eigentümer genannt werden.

Bestätigt wird indes, dass die Stadt den Miteigentümern kein Übernahmeangebot für die Stellplätze unterbreitet hat. „Die Stellplätze sind überwiegend den jeweiligen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten zugeordnet beziehungsweise wurden von umliegenden Anwohnern für ihre privaten Nutzungen gekauft. Es ist natürlich nicht Aufgabe der Stadt, bei einer Eigentümergemeinschaft die Lasten, die sich im Laufe der Zeit durch Sanierungen ergeben, zu übernehmen“, so Hochmuth. Solche Lasten würden sich auch bei anderen Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben, die Tiefgaragen gebaut haben und nun aufgrund des Alters Sanierungen durchführen müssen. „Dort entstehen ähnliche Lasten, die gemeinsam getragen werden müssen. Dies ist der Inhalt und Sinn einer Eigentümergemeinschaft“, heißt es seitens der Stadt.

 
 
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