Bietigheim-Bissingen Problem ist das Hochwasser

Von Uwe Mollenkopf
Der Ernst-Silcher-Platz hinter dem Bissinger Hallenbad ist nach dem früheren Bissinger Bürgermeister benannt.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Kritiker der städtischen Pläne haben den Ernst-Silcher-Platz als Neubaustandort ins Spiel gebracht. Doch die Stadt sieht wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet dafür keine Chance.

Auch nach der von der Stadtverwaltung im Dezember letzten Jahres veranstalteten Bürgerinformation zum Neubau eines Hallenbades im Ellental als Ersatz für das Bissinger Bad geht die Diskussion über das Vorhaben weiter. Dabei ist insbesondere der Ernst-Silcher-Platz in den Blickpunkt gerückt worden. Kritiker sehen dort einen Alternativstandort, die Stadtverwaltung bleibt jedoch dabei, dass das Areal vor allem wegen der Hochwassergefahr ungeeignet sei.

Ein neues  Hallenbad, größer als das bisherige, aber anders als das von der Stadt favorisierte Modell auf dem Ballkult-Gelände im Ellental, könne auf dem Ernst-Silcher-Platz auch außerhalb des Überschwemmungsgebiets eines Jahrhunderthochwassers (HQ 100) problemlos realisiert werden, meint der Bietigheim-Bissinger Michael Grießer. Und Lars Bentz, der Initiator der Petition für den Erhalt des Hallenbads in Bissingen auf der Internetplattform „openPetition“ stellt als Vorsatz und Versprechen für das Jahr 2020 fest: „Ich werde für das Hallenbad in Bissingen nicht nur bis zur letzten Sekunde, sondern auch darüber hinaus für alle Bürger in der Stadt kämpfen.“ Dort haben mittlerweile mehr als 1300 Bürger dafür votiert, dass das Bad in dem Stadtteil bleiben soll, davon rund 1140 aus Bietigheim-Bissingen.

Hochwasserabfluss gestört

Für die Stadtverwaltung von Bietigheim-Bissingen hat sich in der kritischen Einschätzung des Silcher-Platzes gleichwohl nichts geändert. Sprecherin Anette Hochmuth weist auf BZ-Anfrage darauf hin, dass bei einem Hallenbad erhebliche technische Einrichtungen (zur Umwälzung, Filtrierung, Chlorierung und Erwärmung des Wassers) zu schaffen seien, die von einem Hochwasser gefährdet würden. „Eine hochwassersichere Anlage würde erhebliche Kosten verursachen“, so Hochmuth. Zudem bleibe das Problem, „dass der Hochwasserabfluss von einem Bauwerk, auch wenn es hochgestellt wird, gestört wird“.

Und: Es gebe sehr geeignete andere Möglichkeiten der Errichtung eines neuen Hallenbads, die zudem noch weitere Vorteile aus der Nähe zum Badepark und dem gemeinsamen Betrieb der Bäder aufweisen würden, so die Sprecherin. Ihr Fazit: Es gebe keine Aussicht, das neue Hallenbad, welches in seinen Ausmaßen größer werde als der bestehende Baukörper, entlang der Enzwiesen so einzufügen, „dass er dort nicht störend wirkt“.

Michael Grießer weist indes darauf hin, dass das Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde auch Ausnahmen zulasse. Wie Dr. Andreas Fritz, der Pressesprecher der Behörde, auf Anfrage zur Rechtslage mitteilt, ist grundsätzlich gemäß Paragraf 78, Absatz 4, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt. Es stimme aber, dass trotzdem eine Genehmigung im Einzelfall möglich sei. Dann müssten aber vier Voraussetzungen erfüllt sein.

Vier Bedingungen

Zum einen, so Fritz, dürfe durch das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum „umfang-, funktions- und zeitgleich“ ausgeglichen werden. Zweitens dürften der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert und – drittens – der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt werden. Schließlich müsse – viertens – hochwasserangepasst gebaut werden. Nachteilige Auswirkungen müssten ausgeglichen werden können.

Der Ernst-Silcher-Platz in Bissingen liegt laut dem Landratsamt zum Teil, das bestehende Bissinger Hallenbad an seinen nördlichen und östlichen Gebäudekanten im Überschwemmungsgebiet der Enz.

 
 
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