Siebeneinhalb Jahre Haft beantragte der Staatsanwalt am vorletzten Verhandlungstag gegen zwei vermutliche Serieneinbrecher vor dem Stuttgarter Landgericht. Die beiden Männer, denen 59 Haus- und Wohnungseinbrüche im gesamten Landkreis Ludwigsburg – auch in Bietigheim-Bisssingen –, vorgeworfen werden, sollen ausschließlich zum Zwecke der Einbrüche aus Georgien und der Ukraine nach Deutschland eingereist sein. Ohne Geständnis sollen die Beiden nun jeweils siebeneinhalb Jahre in Haft.
Bietigheim-Bissingen Siebeinhalb Jahre Haft für Serieneinbrecher gefordert
Das Duo soll bei 59 Einbrüchen in der Region und im Kreis Ludwigsburg Wertsachen in Höhe einer halben Million Euro erbeutet haben.
Der Strafprozess gegen die beiden Männer begann bereits im Dezember letzten Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht. Acht Monate lang hat die 5. Große Strafkammer den Fall um das Duo aus Georgien und der Ukraine verhandelt. Acht Monate lang schwiegen die beiden Männer eisern zu den Vorwürfen, 59 Mal in der Region, darunter hauptsächlich in Markgröningen, Tamm, Leonberg und Bietigheim-Bissingen jeweils zu nächtlicher Stunde mit Schraubendreher und Brecheisen Wohnungen und Häuser heimgesucht zu haben. Dabei sollen sie Wertsachen in Höhe einer halben Million Euro erbeutet und einen Schaden von 30.000 Euro verursacht haben.
23 Verhandlungstage gestrichen
Auch am vorletzten Prozesstag sagten die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen direkt noch nichts, willigten aber einem, vom Gericht angebotenen, Vorschlag ein, wonach sie wohl mit Strafen von unter acht Jahren davon kommen. Diese Vereinbarung gleicht sozusagen einem Geständnis. Die Richter haben deshalb jetzt den Prozess „verschlankt“. Waren eigentlich noch 23 Verhandlungstage bis weit in das Jahr 2027 hinein geplant, wurde nun kurzerhand die Beweisaufnahme abgeschlossen. Mit ein Grund dürfte auch der Umstand sein, dass der Vorsitzende Richter kurz vor seinem Ruhestand steht.
Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth, der die beiden Männer im vergangenen Jahr angeklagt hatte, würde sie zwar gerne länger hinter Gittern sehen, konnte in seinem Plädoyer jedoch nur noch Freiheitsstrafen von jeweils siebeneinhalb Jahren wegen 52 vollendeter und sieben versuchter bandenmäßiger Einbruchsdiebstähle beantragen. Dazu kommt die Einziehung jener sechsstelligen Summe, die die Angeklagten durch die Einbrüche erwirtschaftet haben sollen.
Er sieht es nach Anhörung von dutzenden Geschädigten und Polizeibeamten im Zeugenstand als erwiesen an, dass das Duo nach der Einreise im Jahr 2022 ausschließlich die Absicht verfolgte, seinen Lebensunterhalt hierzulande durch Haus- und Wohnungseinbrüche zu gestalten.
Auch in anderen Bundesländern
Erwiesen seien somit 52 vollendete Einbrüche – nicht nur im Landkreis Ludwigsburg, sondern auch in anderen Bundesländern, in Bayern, Hessen und dem Rheinland. Besonders krasse und für die Bestohlenen schmerzliche Ereignisse schilderte der Staatsanwalt. Hervorzuheben sei demnach, wie kurz vor Jahresende 2023 eine Familie aus Nürnberg Opfer der Einbrecher wurde: Der gesamte Familienschmuck, Erbsachen von den Urgroßeltern, darunter Goldmünzen, die in mehreren Plastikdosen aufbewahrt wurden, ist weg. Sechs der – jetzt leeren – Dosen standen an diesem Tag auf dem Richtertisch, juristisch als Beweismittel, aber auch als schuldzuweisende Mahnung in Richtung Anklagebank. Wert dieser Beute: über 80.000 Euro. Die Verteidiger nickten zu der Frage, ob es sich um jene Dosen handele, die die Angeklagten geleert hatten.
Es ist nicht der einzige Fall, bei dem es um große Beute geht: In Bietigheim-Bissingen und weiteren Kreisgemeinden soll das Duo Beute im Wert von insgesamt 440.000 Euro gemacht haben.
Zu der Urteilsverkündung kam es an diesem Verhandlungstag aus zeitlichen Gründen nicht mehr. Strafkammervorsitzender Volker Peterke vertagte den Fall auf den 28. August, dem letzten Prozesstag, an dem noch die Verteidiger ihre Plädoyers halten, und die beiden Angeklagten das „Letzte Wort“ zugestanden bekommen.
