Bietigheim-Bissingen Sportvereine sollen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten

Von Uwe Mollenkopf
Ein Fußballspiel von Croatia Bietigheim gegen Germania Bietigheim.Die Stadt möchte aufgrund der hohen Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten im Jahr 2026 einen Infrastrukturbeitrag von den Sportvereinen erheben. Foto: /Avanti/Ralf Poller

Die Stadt will die Fahrtkostenzuschüsse kürzen und einen Infrastrukturbeitrag erheben. Am Dienstag entscheidet der Gemeinderat.

Während der Beratungen für den Haushalt 2026 waren aufgrund der angespannten finanziellen Lage in Bietigheim-Bissingen bereits Einsparungen bei der Sportförderung erörtert worden. Jetzt wird es damit ernst: In seiner Sitzung am kommenden Dienstag soll der Gemeinderat über eine Kürzung der Fahrtkostenzuschüsse und die Erhebung einer Infrastrukturabgabe entscheiden.

In ihrer Vorlage für die Stadträte weist die Verwaltung darauf hin, dass auch das Regierungspräsidium Stuttgart als Aufsichtsbehörde deutlich darauf hingewiesen habe, dass eine „nachhaltige Verbesserung der Leistungskraft des Ergebnishaushalts“ nötig sei. Hierzu sei es wichtig und notwendig, dass die Stadt Bietigheim-Bissingen einen Spar- und Konsolidierungskurs anstrebe.

Neun statt 18 Cent pro Kilometer

Geändert werden sollen zum einen die Richtlinien zur Sportförderung, die zuletzt am 1. Januar 2023 angepasst wurden. Dazu hat der Stadtverband für Sport auf Wunsch des Gemeinderats einen Vorschlag gemacht, dem die Stadtverwaltung folgen könnte. Dieser sieht vor, die Fahrtkostenzuschüsse, die laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind, zu reduzieren. Anstelle der bisher gewährten 18 Cent pro Kilometer und aktivem, erwachsenen Sportler soll es nur noch neun Cent geben. Die Fahrtkostenzuschüsse für Kinder- und Jugendliche sollen hingegen bei 18 Cent bleiben. Allgemein soll bei den Fahrtkosten eine maximale Zuschusshöhe von 150.000 Euro pro Verein und Kalenderjahr angesetzt werden.

Ferner beinhaltet der Beschlussvorschlag, dass auch Vereine, die nicht olympische Sportarten betreiben, zukünftig eine Abrechnung von Fahrtkosten anhand der Richtlinien vornehmen können. Der bislang gewährte Leistungszuschuss soll komplett gestrichen werden, wohingegen die Grundförderung für die Sportvereine nicht angetastet werden soll. Diese sei ein planbarer Wert und eine gute Basis für die Vereinshaushalte, so der Stadtverband für Sport.

Rückwirkend zum 1. Januar

Laut der Ratsvorlage lassen sich durch die Kürzung die rund 70.000 Euro einsparen. Durch die Festlegung einer maximalen Zuschusshöhe würden sich die Aufwendungen um circa 50.000 Euro verringern. Im Haushaltsplan 2026 war der Ansatz der Sportförderung bereits von 650.000 auf 500.000 Euro reduziert worden. Die geänderten Sportförderrichtlinien sollen rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, sofern der Gemeinderat zustimmt.

Zum anderen ist geplant, die Sportvereine aufgrund der hohen Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten im Sportbereich zur Kasse zu bitten. Laut Stadtverwaltung hat sich der Gemeinderat bei den Konsolidierungsgesprächen dafür ausgesprochen, aktuell keine Benutzungsgebühren für die städtischen Sportflächen zu erheben. Stattdessen soll nun für das Jahr 2026 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ein Infrastrukturbeitrag von den Sportvereinen erhoben werden. Dieser soll acht Euro pro erwachsenem Mitglied betragen, wobei kein Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern gemacht werden soll. Grundlage soll die an den Württembergischen Landessportbund gemeldete Mitgliederzahl sein, die allerdings noch nicht genau feststeht. Die Verwaltung rechnet aufgrund der aktuellen Mitgliederzahlen mit Einnahmen von rund 85.600 Euro.

 
 
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