Bietigheim-Bissingen Stadt erhöht Verwaltungsgebühren

Von Yannik Schuster
Im Bürgerbüro der Stadt werden künftig höhere Gebühren für verschiedene Dienstleistungen fällig. Damit will die Stadt gestiegene Kosten ausgleichen. Foto: /Oliver Bürkle

Damit sollen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen der vergangenen Jahre Rechnung getragen werden. Mehreinnahmen von 250.000 Euro werden angepeilt.

In den vergangenen Jahren musste die Stadtverwaltung teils hohe Kostensteigerungen sowie mehrfache Tariferhöhungen ihrer Angestellten hinnehmen. In einer neuen Verwaltungsgebührensatzung sollen sich diese Erhöhungen widerspiegeln, sodass die Kosten, die beim Erstellen einer Dienstleistung entstehen, auch wieder erwirtschaftet werden. Mehreinnahmen von bis zu 250.000 Euro verspricht sich die Verwaltung dadurch. 

Mit der Kalkulation der neuen Verwaltungsgebühren wurde das Büro „Allevo Kommunalberatung“ beauftragt. Auf Basis von Personal- und Sachkosten sowie einem Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent, der unter anderem Prozesse wie Planung, Steuerung, Kontrolle, Pressearbeit oder die Sekretariate in den jeweiligen Ämtern miteinbezieht, wurden die neuen Gebühren ermittelt. Ein paar Auszüge:

Allgemeine Gebühr steigt

Die allgemeine Verwaltungsgebühr, die bislang 14 Euro pro Zeiteinheit (15 Minuten) betragen hat, wird demnach auf 17,60 Euro angehoben. Zur Anwendung kommt sie etwa bei der Bearbeitung von Anträgen, Auskünften aus Akten sowie Genehmigungen aller Art. Teurer werden auch Beglaubigungen und Bescheinigungen. Statt wie bisher 7,50 Euro pro Seite beziehungsweise 3,50 Euro pro Fall bei Zeugnissen, Attesten oder Ausweisen aller Art, werden künftig pauschal 5,30 Euro für die erste Beglaubigung und 2,10 Euro für jede weitere fällig. Eine Zweitausfertigung von Bescheinigungen kostet künftig 17,60 Euro statt wie bisher 12,50 Euro.

Für Rechtsbehelfe erhebt die Stadt 23,50 Euro statt den bisher 14,50 Euro pro Zeiteinheit. Einfache Auskünfte aus dem Melderegister kosten fortan 9,60 Euro pro Fall. Zuvor waren es sechs Euro. Eine einfache Archivauskunft kommt den Antragssteller mit 20,40 Euro pro Fall zu stehen. Die Aufbewahrung einschließlich Aushändigung von Fundsachen wird mit zehn Euro (einfacher Gegenstand, vorher 7,50 Euro) oder 20 Euro (Gegenstand mit größerem Platzbedarf, vorher 15 Euro) berechnet.

Günstiger wird hingegen die Ausstellung eines Leichenpasses: von bisher 20,50 Euro auf nunmehr 18,20 Euro. Allerdings werden die Preise für die Anordnung einer Bestattung sowie sonstige Genehmigungen nach dem Bestattungsrecht leicht angehoben. Teilweise deutlich teurer wird dagegen der Kirchenaustritt: Bislang kostete dieser 20,50 Euro, künftig werden 30,40 Euro pro Person erhoben, die bisher gebührenfreie Beglaubigung einer Abschrift der Kirchenaustritts-Erklärung kostet fortan 36,50 Euro. Die Reservierung eines Trautermins kostet nunmehr 73,10 Euro statt 62 Euro.

Die An- und Abmeldung eines Gewerbes sind ebenso wie die meisten Leistungen des Gaststättenrechts und des Baurechts von der Gebührenerhöhung betroffen.

Stöckle: ein „Bürokratiemonster“

Gebührenfrei ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, für die Erteilung einer Bescheinigung werden jedoch ein Promille, mindestens 240,40 Euro pro Fall, fällig. Anordnungen, Gestattungen und sonstige Entscheidungen nach dem Wassergesetz oder Naturschutzrecht schlagen mit 24,40 Euro pro Zeiteinheit zu Buche (Vorher: 15,50 Euro).

Leistungen im Polizei- und Ordnungsrecht, darunter etwa die Erteilung von Platzverweisen, Wohnungsverweise oder Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz werden pauschal mit 16,90 Euro pro Zeiteinheit berechnet. Die Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks war bislang gebührenfrei, kostet aber nunmehr 20 Euro pro Zeiteinheit. Sonstige Leistungen nach dem Sprengstoffgesetz werden ebenfalls teurer. Gleiches gilt für Leistungen nach dem Waffenrecht.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Verwaltungsgebührensatzung einstimmig zu, wenngleich Claus Stöckle (CDU) sagte: „Wenn man ein Bürokratiemonster sucht, hier wäre eins.“ Über die 34 Seiten an Gebührenkalkulationen sei er entsetzt wie amüsiert gleichermaßen. Als Kritik an der Ratsvorlage wollte er seine Aussagen aber nicht verstanden wissen.

 
 
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