Die Förderung von Balkonkraftwerken hat in Bietigheim-Bissingen schon einen längeren Vorlauf. Die Bürgerinitiative „Bietigheim-Bisssingen klimaneutral“ hatte das Thema aufs Tapet gebracht, die Verwaltung hatte sich zunächst zurückhaltend dazu geäußert. Eine Vorlage, die eine Ablehnung vorsah, wurde aber vom Oberbürgermeister zurückgezogen. Ein Einwohnerantrag der Initative vom 20. Februar wurde schließlich für zulässig erklärt, und Mitte Mai beschloss der Gemeinderat, dass die Verwaltung nach der Sommerpause einen Vorschlag zu diesem und weiteren ähnlichen Anträgen aus dem Gremium vorlegen solle. Dies ist jetzt geschehen, und in der Ratssitzung am kommenden Dienstag soll darüber entschieden werden. Dabei geht es nicht nur um Balkonkraftwerke.
Bietigheim-Bissingen Stadt will Balkonkraftwerke nur für ärmere Haushalte fördern
Am kommenden Dienstag entscheidet der Gemeinderat über eine Förderrichtlinie. Geld soll es unter anderem auch für Batteriespeicher und Solarthermie geben.
Geringer Verwaltungsaufwand
Ziel der städtischen Klimaschutz-Förderrichtlinie, deren Beschluss die Stadtverwaltung anstrebt, ist es laut Ratsvorlage, „die Energiewende durch den dezentralen Ausbau und insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien im privaten Bereich voranzubringen“. Da sich die Investitionen in die Solaranlagen durch den Wegfall der Mehrwertsteuer und die weiter sinkenden Kosten für Solarmodule innerhalb weniger Jahre rechnen würden, sollen nun nur finanziell schwächere Haushalte bei der Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken, unterstützt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung soll dabei so gering wie möglich gehalten werden.
Außerdem soll es Fördermittel für Batteriespeicher, Photovoltaik-Thermie-Anlagen und Warmwasserwärmepumpen geben, um konkrete „Impulswirkungen“ zu erzielen.
Im Detail ist Folgendes geplant: Stimmt der Gemeinderat zu, soll es für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks eine Förderung von 200 Euro pro Wohneinheit geben. Außerdem wird bei Bedarf die Installation einer Schuko-Steckdose, falls keine vorhanden ist, für die Anlage mit 50 Euro pro Wohneinheit gefördert. In den Genuss der Förderung können nur einkommensschwächere Haushalte mit Familienpass kommen.
Ebenfalls gefördert werden soll die Neuinstallation von stationären Strom-Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro Kilowattstunde, maximal 1000 Euro pro Batteriespeichersystem und Wohngebäude. Dadurch soll der tagsüber produzierte elektrische Strom zwischengespeichert und bedarfsgerecht nutzbar gemacht werden, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Dies erhöhe die Eigenverbrauchsquote und könne das Stromnetz entlasten und die Netzstabilität verbessern, indem es Lastspitzen reduziere.
Circa 120.000 Euro im Jahr
Für die Neuinstallation von Photovoltaik-Thermie-Anlagen (PVT-Modulanlagen) soll es 200 Euro pro Kilowatt-Peak geben, maximal 2000 Euro pro PVT-Modulanlage und Wohngebäude. Damit soll Photovoltaik zur Stromerzeugung mit Solarthermie zur Warmwasserbereitung kombiniert werden. Schließlich soll auch die Neuinstallation von Warmwasserwärmepumpen für Wohngebäude mit 20 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 1000 Euro pro Wärmepumpe und Wohngebäude, gefördert werden.
Das Förderprogramm soll am 1. Januar 2025 starten. Die Beratung der Bürger erfolgt durch das städtische Klimaschutz-Team. Eingeplant sind Kosten von circa 120.000 Euro im Jahr. Zur Vereinfachung der Antragstellung soll eine bereits in anderen Städten erprobte Online-Anwendung für Bietigheim-Bissingen modifiziert und eingesetzt werden.