Bietigheim-Bissingen Streit um Public-Viewing im Biergarten

Von Yannik Schuster
Sasko Zaovski hat auch nach 23 Uhr noch gelegentlich Getränke ausgeschenkt. Die Stadt hat daraufhin eine verlängerte Sperrfrist verhängt, diese jedoch für den Zeitraum der EM zunächst ausgesetzt. Foto: /Oliver Bürkle

Aufgrund wiederholter Verstöße des Biergartens Rössle hat das Ordnungsamt frühere Schließzeiten angeordnet. Der Betreiber wehrt sich, unter anderem aufgrund der anstehenden EM.

Als Sasko Zaovski am vergangenen Donnerstag einen Brief des städtischen Ordnungsamts öffnete, sei dies ein Schock gewesen. Der Inhaber des Biergartens Rössle müsse demnach künftig wegen wiederholter Verstöße gegen Sperrzeiten schon um 22 Uhr, anstatt wie zuvor um 23 Uhr dicht machen. „Wirtschaftlich reißt die eine Stunde es nicht raus, es geht vielmehr um das Zusammensitzen, das Gemeinsame“, so Zaovski. 

Doch was war passiert? Insgesamt elf Mal habe Zaovski im vergangenen Jahr nach 23 Uhr noch Getränke ausgeschenkt, dreimal die Nachtruhe gestört sowie zweimal ohne eine Sondernutzungserlaubnis die Außenfläche bestuhlt. Die Geldbußen betrugen dafür nach Angaben von Zaovski insgesamt rund 8000 Euro.

Gegen die Verlängerung der Sperrfrist – so heißt es im Fachjargon – geht Zaovski jetzt vor, unter anderem im Sinne der Gleichberechtigung gegenüber anderen Gastronomiebetrieben. „Ich werde nicht der einzige sein, der schon einmal überzogen hat“, so Zaovski, und weiter: „Ich finde diese drastische Strafe übertrieben.“

Mehr als 1300 Unterstützer

Eine Online-Petition, die die Rücknahme der auferlegten Sanktionen fordert und an die Stadt adressiert ist, hat innerhalb weniger Tage mehr als 1300 Unterstützer gefunden. Diese sehen den Rössle-Biergarten als wichtigen und attraktiven Treffpunkt für Kultur und Bürgerschaft, den es zu schützen gelte.

Die Stadtverwaltung begründet ihre Entscheidung auf BZ-Anfrage wie folgt: „Die Stadt hat im vergangenen Jahr leider mehrfache Verstöße der Biergartenbetreiber wegen ausgedehnter Öffnungszeiten und Lärm feststellen müssen und auch jeweils mit Bußgeldern geahndet. Es gab 16 Verfahren, die verfolgt und nun abgeschlossen sind. Ein solches fortwährendes Missachten der Spielregeln kann nicht einfach auf Dauer hingenommen werden, auch mit Blick auf die anderen Gastronomiebetriebe, die sich an die Regeln halten und dadurch auch Umsatzeinbußen hinnehmen, wenn sie ihren Betrieb zur angemessenen Zeit schließen.“ Andere Gastronomiebetriebe hätten in der Vergangenheit bereits ähnliche Sanktionen auferlegt bekommen. Solche Entscheidungen treffe man daher stets nach gleichen Verfahrensregeln, heißt es weiter.

Public-Viewing bleibt möglich

Bei einer Sperrfrist ab 22 Uhr wären Public-Viewing-Veranstaltungen während der Europameisterschaft kaum umsetzbar, beginnen viele Spiele doch erst um 21 Uhr. Hier kommt die Stadt Zaovski jedoch entgegen: „Da der Widerspruch des betroffenen Gastwirts vorliegt und in den kommenden Wochen, während der EM, besondere Zeiten für alle Gastwirte herrschen, gerade auch für einen Biergarten, hat die Stadtverwaltung beschlossen, dem Wirt einen Aufschub des Vollzugs der verfügten Verlängerung der Sperrzeit für die Zeit der EM beziehungsweise bis zur Entscheidung über den Widerspruch zu gewähren.“

Während der EM gelte demnach sogar eine verkürzte Sperrfrist. Diese beginne an Spieltagen der EM, also zwischen 14. Juni und 14. Juli jeweils 15 Minuten nach Ende des jeweiligen Spiels, spätestens jedoch um 24 Uhr. Weiter teilt die Stadt mit: „Der Biergarten muss jedoch damit rechnen, dass er jetzt sehr engmaschig kontrolliert wird, um seine Einsicht in die Rechtslage und deren Beachtung auch zu überprüfen.“

Zaovski bedankt sich bei der Stadt für das Entgegenkommen und versichert, er und sein Team werde in Zukunft stärker auf die geltenden Fristen und Regelungen achten.

 
 
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