Bietigheim-Bissingen Klägerinnen akzeptieren Vergleich

Von Heidi Falk
Beim Thema Lohnausfall konnte man sich am Donnerstag am Arbeitsgericht Ludwigsburg einigen. Foto: Imago/Future Image/Christoph Hard

Strafrechtlich wird gegen Steelers-Trainer Alexander Dück, der zwei Physiotherapeutinnen sexuell belästigt haben soll, weiter ermittelt. 

Wir können es ganz kurz machen“, kündigte Rechtsanwalt Rüdiger Plewe am Donnerstagmorgen am Arbeitsgericht in Ludwigsburg zum Verhandlungsbeginn an. Das Angebot sei zu niedrig, die Güteverhandlung gescheitert. Ganz so schnell ging es dann aber doch nicht.

Zum Fall: Zwei 24-Jährige, die bis vor Kurzem noch als Physiotherapeutinnen für die Steelers GmbH gearbeitet haben, klagten gegen die Steelers GmbH und gegen Alexander Dück, den Cheftrainer der Steelers. Bereits vor drei Wochen gab es einen Gütetermin, bei dem es um eine der beiden Frauen ging. Nun stand der Fall der zweiten 24-Jährigen im Mittelpunkt. Neben den Verfahren vor dem Arbeitsgericht, die sich gegen die Steelers GmbH richten, und in denen es um eine Vergütung wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes und um Lohnausgleichszahlungen geht, ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen sexueller Belästigung gegen Trainer Dück (die BZ berichtete). Der 45-Jährige soll den beiden Frauen mehrfach anzügliche Chatnachrichten geschickt haben. Außerdem habe Dück versucht die Frau, um die es auch beim aktuellen Gütetermin ging, gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. Durch Wegdrehen sei der Kuss auf der Stirn gelandet.

Zwei Termine, zwei Abfindungen

An diesem Donnerstag kamen Details des Falls allerdings nicht zur Sprache. Während beim vergangenen Gütetermin genauestens beschrieben wurde, was geschehen war, blieb es dieses Mal fast ausschließlich beim Verhandeln des Geldbetrags, der von der Steelers GmbH an die 24-Jährige wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes und dem damit verbundenen Lohnausfall gezahlt werden soll. Und ja, es kam zu einer Einigung: 3500 Euro Abfindung sollen an die Klägerin gezahlt werden; die andere Frau soll 2000 Euro bekommen.

Zunächst jedoch, zu Beginn der Verhandlung, ließ Anwalt Plewe wissen: „Das bisherige Angebot von 2500 Euro ist für uns nicht annehmbar.“ Die Einigung, so betonte es der Richter im Laufe des Termins mehrfach, sei im Sinne beider Parteien, sonst würden Vorwürfe gemacht, die wiederum zu Gegenvorwürfen führen. Er merke, dass die Klägerin „emotional sehr unter Druck“ sei. Die Beteiligten sollten „die Chance haben, ihre Angelegenheiten so zu regeln, wie sie angefangen haben: privat.“ Denn Gerichtsverfahren hätten ein Eigenleben, Dinge würden vorgeführt werden wie auf einer Bühne, so der Richter. Es komme nun entweder zum Vergleich oder er müsse „die Sache laufen lassen.“

Steelers wollen schnelle Einigung

Auch der Rechtsanwalt der Steelers GmbH, Jörg Müller von der Bietigheim-Bissinger Kanzlei Cavada & Partner, betonte: „Das ist ein Gütetermin.“ Er wolle die Ansprüche durchgehen und nicht ohne zu verhandeln aus dem Termin gehen, sagte aber auch, dass sich das Angebot der Steelers GmbH ausschließlich auf den Verlust des Arbeitsplatzes beziehe. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31. März beendet. Das Unternehmen könne der Klägerin nicht vorschreiben, wo sie privat hingehe. Die Klägerin müsse dann aber die Verantwortung dafür tragen, wenn der Abend nicht so laufe wie gewünscht. Zum Hintergrund: Zu dem angesprochenen Kuss-Vorfall durch Trainer Dück ist es bei einem Treffen bei einem gemeinsamen Bekannten im privaten Rahmen gekommen. Müller führte aus, dass eine Belästigung am Arbeitsplatz stattfinden müsse, sonst sei das Unternehmen nicht zuständig. Auf Details gehe er vor Gericht nicht weiter ein, „um die Klägerin zu schonen.“

Müller hinterfragte jedoch, warum die Klägerin gleich gegen die Steelers GmbH, jedoch erst ein halbes Jahr nach den Vorfällen gegen Dück geklagt habe. Erst als sich die Steelers aufgrund eines anonymen Erpresserbriefes, in dem gedroht wurde, die sexuelle Belästigung publik zu machen, an die Polizei gewandt und Strafanzeige erstattet haben, hätten auch die beiden Frauen ihre Anklage erhoben. „Es geht um die Steelers als Feindbild“, so Müller. Anwalt Plewe habe kein Gegenangebot gemacht.

Plewe wiederum verwies auf die Einschätzung des Büros für Diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart, an das sich die beiden Frauen gewandt hatten. Die Klärungsstelle hat 6000 Euro je Klägerin als einen angemessenen Betrag empfohlen. „Die Diskriminierungsstelle nimmt auf, entscheidet aber nicht“, sagte der Richter dazu.

Klage gegen Dück bleibt bestehen

Die Physiotherapeutin meldete sich an dieser Stelle zu Wort und merkte an, dass bereits im Januar die ersten Schritte des strafrechtlichen Vorgehens von ihr und ihrer Kollegin angekündigt worden seien. Sie schlug nun „5000 Euro für alles“ vor. Dies kommentierte Steelers-Geschäftsführer Gregor Rustige mit einem klaren „Nein“. Nach einigem hin und her wurde man sich schließlich bei 3500 Euro einig.

Dieser Vergleich zwischen der Steelers GmbH und den beiden Physiotherapeutinnen ändert nichts an der Strafanzeige gegen Trainer Alexander Dück. Derzeit könne zu den Ermittlungen noch nichts Neues berichtet werden, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn auf BZ-Anfrage mit.

 
 
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