Bietigheim-Bissingen Verkehrsordnung 1926: „Vermeide während der Fahrt den Alkohol“

Von Martin Hein
Lange Zeit prägten Pferde- und Ochsenfuhrwerke das Bild auf Bietigheims Straßen. Doch mit den Automobilen kamen neue Verkehrsteilnehmer aufs Tableau und eine neue Straßenverkehrsordnung wurde notwendig. Foto: /Stadtarchiv Bietigheim-Bissingen

1926 wurde in Bietigheim eine Straßenverkehrsordnung erlassen, die das Miteinander von Fußgängern und Kraftfahrern geregelte. Trotzdem gab es gelegentlich Handgreiflichkeiten.

Das Miteinander zwischen Nicht-Autobesitzern und Autofahrern scheint vor gut 100 Jahren nicht immer von großer Harmonie geprägt gewesen zu sein, sogar von einer Kluft zwischen Fußgänger und Kraftfahrer war die Rede. Nicht ohne Grund wurde deshalb am 24. September 1926 im Enz- und Metter-Boten eine Bekanntmachung des Bietigheimer Stadtschultheißenamtes betreffend „Der Verkehr und seine Regelung“ veröffentlicht.

Dieses Regelwerk war nichts anderes, als die neue Straßenverkehrsordnung für Württemberg mit Anpassungen für die lokalen Gegebenheiten. Die restlose Befolgung durch Fahrer und Fußgänger sei bei dem starken Verkehr auf den Durchgangsstraßen und engen Gässchen der Altstadt zur Vermeidung von Unglücksfällen dringend geboten, war da zu lesen.

Kraftwagen sind kein Luxus mehr

Zunächst wurde in der Straßenverkehrsordnung für das Kraftfahrzeug regelrecht um Verständnis geworben: „Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, ist der Kraftwagen heute kein Luxus mehr, sondern bildet ein nicht mehr zu entbehrendes Hilfsmittel für Gewerbe-, Handel und die übrigen Erwerbsstände. Er ist dazu da, um Zeit und Geld zu sparen und die Wirtschaft auf dem Weltmarkt wieder wettbewerbsfähig zu machen“.

Die Kraftfahrer hatten es scheinbar zu dieser Zeit nicht ganz einfach. So wurde in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich kritisiert, dass insbesondere tagtäglich Schikanen durch vorschriftswidriges Linksfahren und zögerliches Ausweichen zu beobachten gewesen seien. Dies wolle man in Zukunft nicht mehr dulden, man habe die Schutzmannschaft angewiesen, auf die Einhaltung dieser Vorschriften ein ganz besonderes Augenmerk zu richten.

Einher ging diese neue Straßenverkehrsordnung auch mit diversen Fahrverboten. Ein solches galt in Bietigheim ab sofort für die Ulrichstraße wegen der gefahrvollen Einmündung in die Bahnhofstraße und beim Felsenkeller. Ebenso galt ein Fahrverbot für die Ziegelstraße, sowie ein Überholverbot auf der Enz- und Metterbrücke.

Man sorgte sich auch um die Fußgänger: „Wer die Fahrbahn betritt, begibt sich in Gefahr – also Augen auf. Überschreite die Fahrbahn nie ohne dringenden Grund und auf dem kürzesten Weg, überschreite nie die Fahrbahn dicht vor oder hinter einem Wagen.“

Kein Halt an Übergängen

Auch die Kraftfahrer wurden in die Pflicht genommen: „Augen auf! Vorsicht! Rücksicht! Jede Rücksichtslosigkeit vertieft die Kluft zwischen Fußgänger und Kraftfahrer. Vermeide während der Fahrt den Alkohol. Fahre in verkehrsreichen Straßen und an Straßenkreuzungen besonders vorsichtig.“ So weit, so gut, eine weitere Regel für die Kraftfahrer klingt heute eher verwirrend, da hieß es: „Halte nie an Übergängen und Kreuzungen.“

Der Bietigheimer Bürgermeister Christian Schmidbleicher wies darauf hin, dass diese Straßenverkehrsordnung im Rathaus-Eingang angeschlagen ist, ferner könne jeder Polizeibeamte entsprechende Auskünfte erteilen.

Fuhrmann schwer misshandelt

Dass diese Verordnung dringend notwendig war, belegt ein Zwischenfall, der sich wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ereignete und der beweist, dass es damals zuweilen recht „rustikal“ im Straßenverkehr zu ging. Scheinbar gab es vor hundert Jahren nicht nur eine Kluft zwischen Fußgängern und Kraftfahrern, sondern auch eine solche zwischen Kraftfahrern und Fuhrleuten. Zumindest legt dies ein Vorfall nahe, der sich bei Großingersheim ereignete.

Zwischen Großingersheim und Pleidelsheim wurde ein Fuhrmann von den Insassen eines Autos misshandelt, berichtete der Enz- und Metter-Bote am 27. September 1926. Nach Ansicht der Herren wich der Fuhrmann dem Kraftfahrzeug nicht rasch genug aus und wurde von den Auto-Insassen daraufhin schwer misshandelt. Der Fuhrmann musste fliehen, als er nach kurzer Zeit zurückkam, wurde er abermals misshandelt.

„Die Nummer des Autos konnte festgestellt und so Anzeige erstattet werden.“ Ob die ungeduldigen und rabiaten Herren „Auto-Insassen“ vor hundert Jahren ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden, ist leider nicht überliefert.

 
 
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