Bietigheim-Bissingen Volksbegehren gegen neues Wahlgesetz läuft an

Von Uwe Mollenkopf
Der Landtag von Baden-Württemberg. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die von dem Bietigheimer Dieter Distler gegründete Initiative hat 100.000 Formulare gedruckt.

Darauf hat die von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen ins Leben gerufene Bürgerinitiative „Landtag verkleinern in Baden-Württemberg“ lange hingearbeitet: 10.000 Unterschriften hat die Initiative für einen Zulassungsantrag gesammelt, am 11. Juni hat das Landesinnenministerium den Antrag genehmigt. Nun läuft am kommenden Montag, 12. August, das Volksbegehren zur Änderung des Landtagswahlgesetzes an.

Größeren Landtag verhindern

Dessen Ziel ist es, die durch das neue Wahlgesetz befürchtete Vergrößerung des Landesparlaments zu stoppen. Der Landtag solle auf eine „effizient-arbeitsfähige Größe“ begrenzt werden, so die Initiative. Dies will man durch eine Reduzierung auf 38 Landtagswahlkreise (bisher 70) entsprechend den bestehenden Bundestagswahlkreisen erreichen. Bei einer Mindestgröße von 68 Sitzen sollen 38 Direktmandate in Persönlichkeitswahl vergeben und 30 Abgeordnete per Landesliste gewählt werden. „Hinzu kommen entsprechend dem jeweiligen Wahlausgang weitere Überhang- und Ausgleichsmandate, sodass von einem Landtag mit weiterhin über 100 Abgeordneten auszugehen ist“, heißt es auf einem Positionspapier. Der aktuell drohende XXL-Landtag mit über 200 Sitzen werde auf diese Weise verhindert.

Ein Hauptgrund für die gegen die Stimmen von FDP und AfD beschlossene Wahlrechtsreform von 2022 war es, das Parlament „jünger, vielfältiger und weiblicher“ zu machen, wie es der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Andreas Schwarz, ausdrückte. Das soll durch ein Zweistimmen-Wahlrecht mit Landeslisten erreicht werden. Die Folge sind Überhangmandate, was zu der Vergrößerung führt. „Wir fordern die Parteien dazu auf, die mit der Wahlrechtsreform intendierte Vielfalt stattdessen durch entsprechende Kür ihrer Direkt- und Listenkandidaten zu fördern“, entgegnet darauf die Initiative.

Unterstützung kommt von der FDP/DVP-Fraktion. „Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler circa 200 Millionen Euro“, heißt es seitens der Liberalen. „Zudem wäre der Plenarsaal zu klein.“

Freie und amtliche Sammlung

Für den Erfolg des Volksbegehrens ist ein Votum von zehn Prozent der Wahlberechtigten erforderlich, das sind rund 770.000 Unterschriften. Dafür gibt es zum einen eine freie Sammlung vom 12. August bis 11. Februar 2025. Wer sich beteiligen will, kann das Formblatt ausdrucken, unterschreiben und zum Rathaus bringen. Die Initiative um Distler stellt für Unterstützer das Formular online bereit und schickt es auch per Mail zu. Außerdem haben man 100.000 Formulare gedruckt, heißt es in einer Mitteilung. Diese können bei Dieter Distler in Bietigheim ab Montag abgeholt werden. Zum anderen gibt es vom 11. September bis 10. Dezember eine amtliche Sammlung. Dabei werden auf dem Rathaus Listen ausgelegt, in die man sich direkt eintragen kann.​

Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zu einem Volksentscheid wie zuletzt 2011 wegen Stuttgart 21, damals aber von der Landesregierung initiiert. Ein Volksentscheid von unten, über ein Volksbegehren, wurde in Baden-Württemberg laut dem Verein „Mehr Demokratie“ auch aufgrund früherer hoher Hürden noch nie herbeigeführt. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ von 2019/20 endete damit, dass die Landesregierung die Forderungen in weiten Teilen übernahm.

 
 
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