Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ermittelt gegen den neuen Chef der Bietigheimer Stadtwerke, Herbert Marquard. In seiner früheren Funktion als Chef der Stadtwerke Pforzheim (SWP) wird ihm Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen. „Bisher gibt es einen Anfangsverdacht, der sich auch wieder zerschlagen kann“, sagte Johannes Jungmann von der Staatsanwaltschaft: „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Geld geflossen ist.“ Herbert Marquard weist sämtliche Vorwürfe zurück: „Ich habe mich nicht bereichert, ich weiß was Compliance ist.“
Bietigheim-Bissingen Vorwürfe gegen Stadtwerke-Chef
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ermittelt wegen möglicher Untreue und Bestechlichkeit gegen Herbert Marquard. Dieser weist alle Anschuldigungen von sich.
„Wir wussten von den Vorwürfen“
Auch Oberbürgermeister und Vorsitzender des Aufsichtsrats Jürgen Kessing stärkt dem sich erst seit 1. August in Bietigheim-Bissingen im Amt befindlichen Stadtwerke-Geschäftsführer den Rücken: „Wir wussten von den seinerzeit schon im Raum stehenden Vorwürfen, die Herr Marquard gegenüber dem Aufsichtsrat glaubhaft widerlegen konnte und vertrauen auf ein positives Ende des aktuell laufenden staatsanwaltlichen Verfahrens“, teilt er auf BZ-Anfrage mit.
Darum geht es: 2023 wurde ein Schornstein des Heizkraftwerks für Fernwärme von den Pforzheimer Stadtwerken mit einem Dresdner Unternehmen beleuchtet. Als damaligem SWP-Chef wird Marquard zum einen vorgeworfen, kein zweites Angebot eingeholt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dieses günstiger gewesen wäre und ermittelt sowohl gegen Marquard, als auch gegen den Prokuristen des Dresdner Unternehmens. „Ich habe bei diesem Auftrag nichts vergeben und nichts angewiesen“, sagt Herbert Marquard auf BZ-Anfrage. Er geht davon aus, dass eine Nähe zwischen ihm und dem Dresdner Unternehmen vermutet werde, weil er selbst in der Stadt wohne. „Aber der Auftrag ist über die Einkaufsabteilung der Stadtwerke Pforzheim abgewickelt worden“, sagt Marquard, der in den Anschuldigungen „die Hetzkampagne eines einzelnen Mitarbeiters“ sieht.
Aufgrund gesetzlicher Verbote habe die Beleuchtung laut Staatsanwaltschaft zudem kaum genutzt werden können. Doch obwohl die Stadtwerke Schadensersatz hätten einfordern können, sei dies unterblieben. Den Pforzheimer Stadtwerken zufolge sei die Beleuchtung jeweils vom 1. Oktober bis 31. März uneingeschränkt genutzt worden. Der Aufsichtsrat der SWP hatte im Juli darauf verzichtet, die Geschäftsführung für 2024 zu entlasten. Zuerst hatten die Badischen Neuesten Nachrichten über die Vorgänge berichtet.
Die gesetzlichen Regelungen hätten die Beleuchtung von Objekten laut Marquard in den Wintermonaten eingeschränkt. „Hierzu haben wir eine Ausnahmegenehmigung beantragt und auch erhalten“, sagt er, „demnach kann die SWP diese für verschiedene Veranstaltungen nutzen.“ Die Genehmigung habe 2500 Euro gekostet, auf diese Summe habe sich der Vorwurf bezogen, keine Regressansprüche erhoben zu haben.
Bei dem Auftrag habe es sich um ein Volumen von 200.000 Euro gehandelt, wobei allein das Anbringen der Beleuchtung durch Fassadenkletterer schon 120.000 Euro gekostet hätte. „Der Vorgang ist 14 Monate alt“, sagt Herbert Marquard. Er würde laut Marquard auf einen „kuriosen anonymen Hinweis zurückgehen“, der an unterschiedlichen Stellen gelandet sei – der achte Hinweis sei jetzt bei der Staatsanwaltschaft angekommen. Daraufhin habe es verschiedene Hausdurchsuchungen gegeben, auch bei ihm privat. „Ich finde das erstaunlich“, sagt Marquard, „aber wo nichts ist, kann auch nichts gefunden werden“.
Akteneinsicht gefordert
Der Aufsichtsratsvorsitzende in Pforzheim habe eine Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung des Bestellvorgangs beauftragt. Diese sei in ein Gutachten gemündet, „man hat mir gesagt, dass es darin keine belastenden Schäden gibt“, so der 71-Jährige. „Diese Untersuchung hat 450.000 Euro gekostet“, sagt Marquard. Diese Summe stünde dem Auftragsvolumen für die Beleuchtung von 200.000 Euro entgegen. Es habe auch eine Diskussion darüber geben, wer die Untersuchung zahlen müsse. „Es kam heraus, dass ich nicht regresspflichtig bin“, sagt Marquard.
Es habe ein weiteres Gutachten gegeben, in dem Marquards Unschuld festgestellt worden sei. „Das wurde dem Aufsichtsrat nicht zur Verfügung gestellt“, sagt er. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hätten ebenfalls eine Kanzlei eingeschaltet, die wiederum die formale Vorgehensweise des Aufsichtsratsvorsitzenden überprüfen soll. Herbert Marquard selbst will nun in einem nächsten Schritt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim einfordern.
