Bietigheim-Bissingen Was hat es mit dem „Fuck-AfD“-Schriftzug auf sich?

Von Yannik Schuster
Auf der Graffiti-Wand in der Farbstraße prangt seit einigen Tagen ein „Fuck-Afd“-Schriftzug. Foto: /Martin Kalb

Jugendliche haben auf der Graffiti-Wand in der Farbstraße ein politisches Zeichen gesetzt.

Graffiti-Kunst konzentriert sich in der Stadt seit längerem auf eine ganz bestimmte Wand in der Farbstraße. Hier dürfen sich Sprayer legal austoben. Nun prangt seit einigen Tagen der kaum zu übersehene Schriftzug „Fuck AfD“ auf der sogenannten Freewall. Was hat es damit auf sich?

Anstoß dazu hätten Jugendliche aus Bietigheim-Bissingen gegeben, sagt ein mit der Aktion Vertrauter, der seinen Namen lieber nicht nennen möchte. Der Grund: Im Ellental und am Bahnhof hätten sie zuletzt eine Vielzahl an „Nazi-Stickern“ festgestellt, zudem würden an den Ellentalgymnasien und dem Beruflichen Schulzentrum vermehrt rechtsextreme Äußerungen fallen.

Die Jugendlichen hätten deshalb ein Zeichen setzen wollen, weshalb die Linksjugend, unterstützt vom Bietigheim-Bissinger Enztownfestival zu einer Sprayaktion aufgerufen hatten. Die Wand an der Farbstraße sei seit über 30 Jahren ein offener Raum, auf der auch immer wieder politische Statements ihren Platz fanden, sagt der Kenner der Szene. „Die Wand ist ein Gewinn, weil Menschen ihre Street-Art-Kunst zeigen können, die anderswo illegal wäre.“ Er gehe davon aus, dass der Schriftzug bereits in wenigen Wochen übermalt sein wird. Traurig darüber werde er jedoch nicht sein: „Dafür ist die Wand ja da.“

Die Stadt Bietigheim-Bissingen teilt auf BZ-Anfrage mit, das sich Sprayer auf dieser Wand weitgehend frei verwirklichen dürfen. Regelmäßige Kontrollen durch die Stadt finden nicht statt, wobei hin und wieder nachgeschaut werde, ob es Anlass zu „gravierenden Verstößen gegen Recht, Sitte und Anstand“ gibt.

Kein Anlass, einzugreifen

„In Wahlkampfzeiten sind wir naturgemäß großzügig, da gerade die Äußerungen Jugendlicher, die sich in dieser Szene bewegen, nicht so gewählt ausfallen wie offizielle Statements“, sagt Presseamtsleiterin Anette Hochmuth. Eine Veranlassung bestimmte Motive zu entfernen, habe es aber auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Bei dem „Fuck AfD“-Schriftzug dürfte es sich zudem nicht um eine strafbare Beleidigung handeln, weil sich der Ausdruck gegen eine unbestimmte Zahl von Personen richtet.

  Yannik Schuster

 
 
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