In der Hölderlinstraße in Bietigheim kehrt weiter keine Ruhe ein. Auch einige Wochen, nachdem die BZ zuletzt darüber berichtete, wird dort weiterhin illegalerweise der Prostitution nachgegangen, berichtet Leser und Anwohner Semih Cakmak. „Tatsächlich sind die betreffenden Personen lediglich für kurze Zeit verschwunden, tauchen jedoch regelmäßig wieder auf, sobald sich die Lage beruhigt hat“, sagt er.
Bietigheim-Bissingen Weiter Ärger um illegale Prostitution
Über die Plattform AirBnB buchen sich nach wie vor Frauen in einem Mehrfamilienhaus in der Hölderlinstraße ein, um dort Freier zu empfangen. Die Strafverfolgung gestaltet sich schwierig.
Ungestört würden Freier den Tag über ein und aus gehen, die Bewohner des Hauses und der Umgebung seien der Situation hilflos ausgeliefert, während Polizei- und Verwaltungskräfte keine nachhaltig wirksamen Lösungen umsetzen würden. Den Grund dafür sieht Cakmak unter anderem bei den verhältnismäßig geringen Geldstrafen von bis zu 500 Euro, die vom Ordnungsamt verhängt werden können. Erst bei „beharrlicher Zuwiderhandlung“ sind härtere Maßnahmen möglich. „Es signalisiert, dass dieses Geschäft mit minimalem Risiko betrieben werden kann. Für diejenigen, die dahinterstecken, ist das ein lukratives Modell – für die Anwohner hingegen ein Albtraum“, so Cakmak.
Unangenehme Begegnungen
Seit mehreren Monaten bestehe das Problem nun bereits, die Polizei werde bislang nur auf das Engagement der Anwohner hin tätig, berichtet er. Die Frauen würden dann zwar abgeführt, das eigentliche Problem damit aber nicht gelöst. Auch kam es Cakmak zufolge bereits zu unangenehmen Begegnungen zwischen Freiern und Anwohnern. Etwa, wenn diese warten bis ein Anwohner die Tür öffnet, um schnell hinein zu huschen in das Gebäude. „Es ist schlichtweg nicht einschätzbar, welche Art von Menschen hier ein und aus geht – und genau das bereitet uns Sorgen.“
Die Polizei bestätigt auf BZ-Nachfrage, dass Anwohner des betroffenen Gebäudes immer wieder verdächtige Beobachtungen mitteilen, wobei es meist um auffällig häufige und wechselnde Männerbesuche gehe. Allerdings hätten die Streifen vor Ort nicht immer etwas Konkretes – im Sinne von rechtlich belastbar – festgestellt. In einem aktuellen Fall vom 16. März habe man jedoch tatsächlich eine 34-jährige Frau aus dem asiatischen Raum bei der Ausübung der Prostitution angetroffen. „Wie in den Fällen zuvor, wurde auch hier eine Strafanzeige wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk erstattet“, teilt Steffen Grabenstein, Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, mit.
In allen drei Fällen waren es demnach andere Frauen, die man angetroffen habe. „Der neuerliche Vorfall zeigt, dass die Wohnung offenbar nach wie vor online vermietet und von den Mieterinnen zur Ausübung der verbotenen Prostitution genutzt wird.“ Das Polizeipräsidium Ludwigsburg beziehe die Hölderlinstraße aufgrund der Vorfälle mittlerweile in ihre Streifentätigkeit ein. „Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können aber natürlich nicht willkürlich Zugangskontrollen durchgeführt und alle Personen beim Betreten kontrolliert und befragt werden. Insofern bleibt es weiter schwierig, konkrete Nachweise zu führen“, sagt Grabenstein.
Verfahren gegen Vermieter läuft
Seitens der Stadt Bietigheim-Bissingen, die für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, erklärt Sprecherin Anette Hochmuth: „Die Prostituierten sind kaum greifbar, denn sie sind ja nicht bekannt und auch nicht hier gemeldet. Es kommt also darauf an, dass die Polizei einzelne Frauen konkret vor Ort antrifft.“ Selbst dann könne jedoch nur ein Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung der Stadt geahndet werden.
Allerdings richtet sich diese ausschließlich gegen die Mieter der Wohnung, nicht den Vermieter. Diesem könne man bisher nur das Mieten und Vermieten einer Ferienwohnung nachweisen. Die Frauen hatten sich über die Plattform AirBnB dort eingebucht. „Diese Nutzung als Ferienwohnung und Vermietung über AirBnB zu untersagen, ist ein langwieriges Verfahren. Es gilt, Anhörungsfristen zu setzen und Stellungnahmen einzuholen. AirBnB ist in unserer Stadt nicht grundsätzlich verboten. Daher dauern solche Verfahren etwas länger. Es läuft aber“, sagt Hochmuth.