Bietigheim-Bissingen Wie barrierefrei ist die Bietigheimer Altstadt?

Von Yannik Schuster
Schäden an den Platten und dem Pflaster in der Fußgängerzone würden einer Stolperfalle für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl gleichen, kritisiert der Verein Saubere Stadt Bietigheim-Bissingen. Foto: /Oliver Bürkle

Der Verein Barrierefreie Stadt kritisiert die Zustände in der Fußgängerzone. Durch Beschädigungen am Pflaster entstehe Sturzgefahr.

Am 12. März hat die BZ über Straßen im Kreis berichtet, die in einem besonders schlechten Zustand sind. Nicht enthalten war dabei die Bietigheimer Fußgängerzone in der Innenstadt.

Diese ist jedoch Inhalt eines Schreibens des Vereins Barrierefreie Stadt an die BZ. Darin kritisiert dieser den Zustand des Straßenbelags. „Nicht nur öffentliche Verkehrsstraßen, sondern auch Gehwege und Fußgängerzonen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Werden diese Bereiche nicht engmaschig überprüft, gewartet, ausgebessert oder neu gemacht, besteht höchste Sturzgefahr für Fußgänger, Menschen mit Rollator oder im Rollstuhl“, heißt es darin vom Vorsitzenden Hans-Joachim Sämann.

So seien die großen Platten in der oberen Hauptstraße und beim Ku(h)riosum teilweise zerbrochen, wackelig oder nicht mehr bündig mit den nebenliegenden Platten. So würden Stolperfallen entstehen. Auch seien viele Pflastersteine lose oder verschoben – in den Spalten würden sich deshalb die Vorderräder von Rollatoren oder Rollstühlen verhaken.

Stürze durch Beschädigungen

„Erst kürzlich blockierte deshalb bei einem Vereinsmitglied der Rollator, sie stürzte über den Rollator und die eingekauften Waren lagen verstreut um sie herum.“ Auch am Schloss sei ein älterer Herr vor einigen Wochen aufgrund einer losen Platte gestürzt und habe sich eine Wunde am Kopf zugezogen, berichtet Sämann als Augenzeuge. „Das sind sicher keine Einzelfälle“, glaubt er.

Die Stadt teilt auf BZ-Anfrage mit: „Unfälle, die aufgrund von starken Unebenheiten geschehen, sind der Stadt in jüngster Zeit nicht bekannt geworden, auch keine Regressfälle. Es gab aber hin und wieder durchaus entsprechende Ansprüche, die über die Haftpflichtversicherung der Stadt abgewickelt werden“, sagt Stadtsprecherin Anette Hochmuth. Haftbar könne die Stadt für Unfälle dann gemacht werden, wenn diese ihren Verpflichtungen zur Überwachung und Reparatur der Straßen nicht nachkommen würde. Maßgebend dafür sei die Benutzungshäufigkeit und die Wetter- und Umgebungsbedingungen.

Die Fußgängerzone in der Innenstadt werde daher wöchentlich kontrolliert, kleinere Beschädigungen, etwa einzelne wackelnde Platten repariere der Bauhof zeitnah, die Teams seien alle zwei bis drei Wochen in der Altstadt tätig. Für größere Arbeiten würden wenn nötig auch Fachfirmen hinzugezogen. Dafür stehen jährlich 50.000 Euro zur Verfügung.

Regelmäßige Reparaturen

Auch Sämann lobt, dass die Stadt in der Regel schnell auf gemeldete Schadstellen reagiere, allerdings würden diese lediglich geflickt, nicht nachhaltig repariert. Eine solche nachhaltige Reparatur sei auch gar nicht möglich, schließlich sei die Fußgängerzone seit ihrer Umgestaltung von der ehemaligen Hauptverkehrsader nicht mehr für den LKW-Verkehr ausgelegt. Allerdings würden diese die Schilder an den Zufahrtsstraßen, die die Zeiten des Lieferverkehrs regeln, konstant ignoriert. Selbst der städtische Bauhof halte sich nicht an die Vorschriften, so Sämann. Dabei würden die schweren Fahrzeuge den Straßenbelag beschädigen und diesen so zur Stolperfalle machen. „Bietigheim-Bissingen hat sein Image als barrierefreie Stadt sowohl baulich als auch im Internetauftritt seit Jahren ständig verbessert und gefestigt. Diesen hohen Anspruch zu halten erfordert nicht nur barrierefreie Neubauten, sondern auch das Pflegen des barrierefreien Bestandes“, so Sämann weiter.

Der Plattenbelag in Ergänzung der Kopfsteinpflasterung wurde Anfang der 90er-Jahre gestaltet. Allerdings sei der hohe Druck durch schwere Fahrzeuge, wie etwa von der Müllabfuhr oder Lieferfahrzeugen tatsächlich für die Befestigung der Platten nicht lange auszuhalten, räumt Hochmuth ein.

Dies bedinge regelmäßige Reparaturen. Eine Generalsanierung sei in absehbarer Zeit jedoch nicht angedacht, teilt Hochmuth weiter mit. „Die Einhaltung der Lieferzeiten wie auf den Verkehrsschildern vorgegeben wird kontrolliert, soweit dies machbar ist.“

Allerdings könne der Anwohnerverkehr oder der damit verbundene Versorgungsverkehr – Müll, Notdienste, Handwerker – nicht nur auf die morgendlichen Stunden begrenzt werden, so Hochmuth weiter. „Dies schadet zwar dem Plattenbelag tatsächlich, ist für eine lebendige Fußgängerzone aber auch nicht ganz zu vermeiden.“

 
 
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