Bietigheim-Bissingen Wohnbau-Gebäude muss weichen

Von Uwe Mollenkopf
Das Verwaltungsgebäude der Wohnbau in der Berliner Straße soll einer Wohnbebauung Platz machen. Foto: /Martin Kalb

Der Bebauungsplan, dessen Aufstellung am Dienstagabend vom Gemeinderat beschlossen wurde, sieht im Gebiet „Gansäcker, Berliner Straße“ künftig ein Wohnquartier vor.

Bis Ende Juni will die Bietigheimer Wohnbau in ihr neues Verwaltungsgebäude in der Stuttgarter Straße, das sogenannte „Green Building“, umziehen (die BZ berichtete). Die Frage, was danach aus deren bisherigem Bürogebäude in der Berliner Straße 19 wird, ist inzwischen auch beantwortet: Dieses soll einer Wohnbebauung weichen.

Bisher war nur bekannt, dass das Gebäude nach dem Auszug der Wohnbau interimsweise von der Stadtverwaltung genutzt werden soll, während das Bissinger Rathaus saniert wird – wenn der Gemeinderat den dazu nötigen Bau- beziehungsweise Sanierungsbeschluss gefasst hat. Auch dass dort anschließend Wohnungen entstehen sollten, war kein Geheimnis, doch ob in Form einer Neubebauung oder im Bestand war noch offen.

Man habe eine Nachnutzung des Verwaltungsgebäudes – das aus den 70er-Jahren stammt – geprüft, diese Überlegung dann aber verworfen, sagte Stadtrat Werner Kiemle (SPD) bei der Beratung am Dienstagabend im Gemeinderat. Stattdessen wird nun die Schaffung eines neuen Wohnquartiers angestrebt, wofür das Gremium über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Gansäcker, Berliner Straße“ im beschleunigten Verfahren zu entscheiden hatte. Das Votum dafür fiel einstimmig. Der bisherige Bebauungsplan sieht dort ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie Grünflächen vor.

Quartier mit viel Grün

Wie Baubürgermeister Michael Wolf mitteilte, soll es ein „städtebaulich signifikantes“ Quartier werden, mit viel Grün zwischen den Gebäuden. Dieses soll sich laut Ratsvorlage gut in die Umgebung einfügen und bestehende Strukturen ergänzen. Unter Einbeziehung angrenzender städtischer Flächen ergibt sich ein Areal von circa 1,4 Hektar.

Geplant sind vielfältige Wohnangebote und öffentlich zugängliche Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität. Diese sollen „Orte der Begegnung schaffen und zur sozialen Vernetzung im Quartier beitragen“, so die Ratsvorlage. Aufgrund der prominenten Lage am Eingang zum Stadtteil Buch komme der Gestaltung des Areals eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.

Die Planung sieht eine Gliederung des Areals in mehrere Baufelder vor, die an bestehende Wegestrukturen anknüpfen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem nördlichen Baufeld. Entlang der Berliner Straße ist sowohl eine höhere Bebauung als auch eine Mischung verschiedener Nutzungen geplant.

Markt wird geprüft

Stadtrat Marcus List (CDU) sprach im Gemeinderat von einem gelungenen Entwurf, nannte aber auch zwei aus seiner Sicht noch zu klärende Punkte: die Nahversorgung und das Parken, das heißt, wie man mit dem Parkdruck umgehe, wenn die bisherigen Parkplätze am Wohnbau-Verwaltungsgebäude wegfallen, die auch von Besuchern genutzt würden.

In der Vorlage heißt es zum Thema Einkaufen, zur Versorgung im Stadtteil Buch sei die Integration eines Lebensmittelmarktes vorgesehen. Wolf sagte dazu, die Verwaltung habe dabei den Schutz des Einzelhandels im Buch im Blick und werde eine „Auswirkungsanalyse“ starten. Fürs Parken ist in der Vorlage von Tiefgaragenlösungen die Rede, um oberirdische Stellplätze zu vermeiden. Es gehe um private Flächen, sagte der Baubürgermeister dazu. Ein öffentliches Parkhaus sei nicht vorgesehen.

Werner Kiemle (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass auf dem Areal etwas Gutes entstehen könne. Fragen könnten im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Die von Axel Westram (CDU) aufgeworfene Frage, ob man die Fläche als Sanierungsgebiet ausweisen könne, um Zuschüsse zu erhalten, verneinten Wolf und Oberbürgermeister Jürgen Kessing. Ein städtebaulicher Missstand als Voraussetzung dafür im Umfeld sei nicht da, außerdem müsse erst ein bestehendes Sanierungsgebiet abgeschlossen werden.

Kessing geht von ein bis zwei Jahren aus, bis nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Baurecht vorliegt.

 
 
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