Bietigheim-Bissingen Wunsch nach Ökostrom und besserer Luft im Festzelt

Von Uwe Mollenkopf
Der Betrieb von Festzelt und Vergnügungspark beim Bietigheimer Pferdemarkt wird neu ausgeschrieben. Foto: /Oliver Bürkle

Die Stadt schreibt den Betreibervertrag für Zelt und Vergnügungspark auf dem Pferdemarkt für die Jahre 2026 bis 2030 neu aus.

Eigentlich wäre der Vertrag der Stadt Bietigheim-Bissingen mit der Firma Göckelesmaier Betriebs GmbH über den Betrieb des Festplatzes auf dem Bietigheimer Pferdemarkt bereits nach 2023 ausgelaufen. Doch weil das Traditionsfest aufgrund der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 ins Wasser fiel, wurde der Vertrag bis zum Pferdemarkt im Jahr 2025 verlängert, wie der Erste Bürgermeister Michael Hanus in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ausführte. Nun aber muss der Betreibervertrag für den neuen Zeitraum 2026 bis 2030 neu ausgeschrieben werden, wofür das Gremium einstimmig seine Zustimmung gab.

Nachdem die Ausschreibungsunterlagen bereits vor vielen Jahren erstellt und im Anschluss nur marginal geändert worden waren, hat die Verwaltung diese mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei überarbeitet und in einigen Punkten ergänzt. Unter anderem wird ein städtisches Recht zur Umgestaltung des Festplatzes verankert. Hintergrund ist ein möglicher Neubau der Brücke über die Enz beim Hotel Eberhards beziehungsweise eine mögliche Neuordnung der Parkflächen vor der Halle am Viadukt. Weiterhin sieht der neue Betreibervertrag eine Stromversorgung des Festzelts und des Vergnügungsparks mit Ökostrom vor, sofern dies durch die Stromanbieter gewährleistet werden könne.

Unbeschichtete Einmalverpackung

Wie bisher muss im Festzelt soweit als möglich Mehrfachgeschirr verwendet werden. Für typische Imbiss-Essen wie Pommes frites oder Würste werden zudem künftig umweltverträgliche, insbesondere unbeschichtete Einmalverpackungen vorgeschrieben. Ebenso muss ein künftiger Betreiber ein bisher nicht vorgesehenes Nachhaltigkeitskonzept vorlegen.

Bei der Beratung im Gemeinderat monierte Thomas Reusch-Frey, der Fraktionschef der SPD, dass durch die gemeinsame Ausschreibung von Festzelt und Vergnügungspark das Bewerberfeld eingeschränkt werde. Hanus erklärte dazu, man wolle Bewerber, „die sowohl das eine als auch das andere können“.

Reusch-Frey äußerte zudem den Wunsch nach besserer Luft im Festzelt sowie vollen Gläsern. Man solle die Belüftung zur Bedingung machen, pflichtete ihm Claus Stöckle (CDU) bei. Das werde schon seit Jahren beklagt. „Man muss oben am Dach was machen“, so Stöckle. Matthias Volk, der Leiter des Ordnungsamtes, versprach, damit auf den Betreiber zuzugehen. Im Vertragstext heißt es dazu, durch bauliche und/oder mechanische Lüftungsvorrichtungen – Vergrößerung der Fensterflächen an der Nordseite und vergrößerte Ventilatoren an der westlichen Fassade des Festzeltes – sei sicherzustellen, dass während des Betriebs des Festzeltes ein ausreichender Luftaustausch ermöglicht werde. FDP-Sprecher Götz Noller bedankte sich dafür, dass bei der Vorgabe zum Ökostrom ein Wunsch der Liberalen umgesetzt worden sei.

Ausschreibung in zwei Schritten

Die Ausschreibung soll in zwei Schritten erfolgen. In Schritt eins werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft. In Stufe zwei müssen die geeigneten Bewerber Nachweise vorlegen und Ausführungen machen. Anhand einer Wertungsskala wird dies dann geprüft und ein Ergebnis erstellt. Nach der abschließenden Entscheidung im Gemeinderat kann dann ein Betreibervertrag geschlossen werden.

 
 
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