Bietigheim-Bissingerin und ihr Sohn sind wegen Drogenhandel angeklagt Angeklagte fordert Geld zurück

Von Bernd Winckler
Ein Trio aus Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg ist wegen Drogenhandel angeklagt und fordert nun die Drogenverpackungen und Geld zurück.⇥ Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess gegen eine 45-jährige Bietigheim-Bissingerin, ihren Sohn und deren Verlobte wegen Drogenhandel hielten die Anwälte ihre Plädoyers.

Im Rauschgiftprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen eine 45-jährige Frau aus Bietigheim-Bissingen, ihren 23-jährigen Sohn und dessen Verlobte aus Ludwigsburg hat nach dreimonatiger Verhandlung jetzt die Staatsanwältin Strafen bis zu viereinhalb Jahren gefordert. Voraussetzung dafür waren Geständnisse aller drei Angeklagten.

In dem seit Dezember letzten Jahres laufenden Prozess geht es um knapp mehr als elf Kilo Marihuana im Einkaufswert von nahezu 50 000 Euro, die hauptsächlich an Ludwigsburger Abhängige verkauft wurden (die BZ berichtete). Am Freitag hielten die Anwälte ihre Plädoyers.

Geld zurück

Kurios in diesem Prozess ist allerdings, dass die Angeklagten viele von der Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen sichergestellten Gegenstände zurückhaben wollen. Zum Beispiel fordert die 29-jährige Verlobte des 23-jährigen Hauptangeklagten vom Gericht die Verpackungen zurück, mit denen die Drogenportionen eingewickelt waren.

Erstaunt fragte der Vorsitzende Richter, was sie denn damit machen wolle – ohne Antwort. Dennoch ließ er diese Rückforderung protokollieren, ebenso wie die Forderung der 45-jährigen Mutter des 23-jährigen Angeklagten auf Herausgabe von 12 000 Euro, die bei ihrer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden. Auf die Rückgabe von einigen ebenfalls sichergestellten Drogen verzichten die Angeklagten jedoch.

Das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart begann am 4. Dezember letzten Jahres. Der 23-Jährige und seine 29-jährige Verlobte sollen vornehmlich Marihuana bester Qualität von März bis Juni letzten Jahres von unbekannten Dealern eingekauft und mit Gewinn abgesetzt haben. Allein die Menge an Rauschgift könnte dem Trio dem Gesetz nach eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren einbringen. Die mitangeklagte Mutter des 23-Jährigen habe nicht nur Rauschgiftportionen, sondern in ihrer Bietigheim-Bissinger Wohnung auch die Bargelderlöse – circa 30 000 Euro – gebunkert. Bei ihr nimmt die Staatsanwältin Beihilfe zum Drogenhandel und Geldwäsche an und hat jedoch aufgrund des Geständnisses   elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Auch die Geständnisse der beiden anderen Angeklagten wirkt sich strafmildernd aus.

Nicht mehr als fünf Jahre

Mindestens viereinhalb Jahre Haft soll allerdings ihr Sohn wegen Rauschgifthandel verbüßen, wobei die Richter der 19. Großen Strafkammer im Wege einer Verständigung – einem Strafrabatt für sein Geständnis – bei ihm insgesamt nicht über fünf Jahre gehen wollen, wie der Vorsitzende der Kammer sagt.

Ebenfalls eine Bewährungsstrafe soll nach den Vorstellungen der Staatsanwältin die Verlobte des Sohnes bekommen. Ausgehandelt wurde mit dem Gericht bereits ein Strafrahmen unter zwei Jahre. Von den Anklagepunkten haben die Richter unterdessen einige der Fälle zugunsten der Angeklagten eingestellt. Man geht auch davon aus, dass ein Teil der Drogen nicht zum ausschließlichen Verkauf an Abhängige, sondern auch zum Eigenkonsum verwendet wurden.

Die Urteile sollen am 4. März verkündet werden.

 
 
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