Nach den Faschingsferien, um genau zu sein zwischen Montag und Donnerstag, geht es für die Schülerinnen und Schüler, die derzeit die vierte Klasse besuchen, ans Eingemachte. Dann steht die Anmeldung für die weiterführende Schule an. In diesem Schuljahr (2024/25) hat sich jedoch einiges verändert.
Bildungsreform „NAVi 4 BW“: Elternwille allein reicht nun nicht mehr
Nach den Faschingsferien muss auch im Kreis Ludwigsburg die Entscheidung stehen: an welcher Schule sollen die Kinder nach der Grundschule weiterlernen? Über „NAVi 4 BW“ und Co.
2012 wurde die verbindliche Grundschulempfehlung zwar abgeschafft, doch im Zuge der Bildungsreform, die derzeit vom Land Baden-Württemberg umgesetzt wird, kehrt neben dem neun- statt achtjährigen Gymnasium („G9“) auch eine Empfehlung für eine weiterführende Schule zurück: „NAVi 4 BW“. Alles dazu im Überblick der BZ.
Was ist „NAVi 4 BW“?
Das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“, kurz „NAVi 4 BW“ ersetzt die bisherige Grundschulempfehlung in Klasse 4 in Baden-Württemberg. „Dadurch wollen wir den Eltern und Kindern künftig eine passgenaue Entscheidungshilfe für den weiteren Bildungsweg geben. Indem wir noch gezielter auf die Begabungen, Fähigkeiten und Leistungen jedes Kindes schauen, wollen wir sicherstellen, dass Schülerinnen sowie Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht verlassen müssen“, so das Kultusministerium Baden-Württemberg.
Es gilt künftig nicht mehr ausschließlich der Elternwille, sondern es gibt ein dreiteiliges Modell, bestehend aus Lehrerempfehlung, einem Kompetenztest und eben dem Elternwunsch. Dabei zählt das Prinzip „2 aus 3“ – zwei Punkte des Modells müssen erfüllt sein, um etwa das Gymnasium besuchen zu können. Sollte das nicht der Fall sein, die Eltern ihr Kind aber trotzdem aufs Gymnasium schicken wollen, kann ein weiterer Test absolviert werden.
Wie läuft die Bildungsempfehlung in Klasse 4 ab?
Neben der sogenannten pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz (fand bis 7. Februar statt), also einer Einschätzung des Schülers durch seine Lehrkräfte, die sich an den Noten orientiert, aber auch überfachliche Kompetenzen (Verhalten, Lernen, Arbeiten) betrachtet, sind die Leistungen in der Kompetenzmessung „Kompass 4“ entscheidend. Dieser Test wird landesweit zentral erstellt. Er wird im ersten Halbjahr in Klasse 4 durchgeführt (fand am 19./20. November 2024 statt) und beruht auf dem Bildungsplan der Grundschule. Er enthält Deutsch- und Mathe-Aufgaben. Die Teilnahme ist seit dem Schuljahr 2024/2025 für alle Viertklässler verpflichtend (siehe Text links stehend).
Wie wird Eltern bei der Entscheidung geholfen?
Es finden Informations- und Beratungsgespräche der Grundschulen mit den Eltern statt (bis 31. Januar). Das Formular zur Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg wird dann mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 ausgegeben und beinhaltet eine Empfehlung für die weiterführende Schule auf Grundlage der Ergebnisse aus der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz.
Neu ist, dass keine Schulart empfohlen wird, sondern das Niveau, auf dem künftig gelernt werden soll: an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule ist es das zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (G-Niveau). An der Real- oder Gemeinschaftsschule das zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (M-Niveau). Am Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule das zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (E-Niveau).
Wann kann ein Kind das Gymnasium besuchen?
Wird der Besuch eines Gymnasiums angestrebt, dürfen die Noten des Halbjahreszeugnisses in Mathe und Deutsch im Schnitt nicht schlechter als 2,5 sein und keines der beiden Fächer schlechter als mit der Note befriedigend (3,0) bewertet worden sein.
Sollten die Kriterien (Noten, Lehrereinschätzung, Kompetenztest) nicht erfüllt sein, besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Potenzialtest (fand am 18. Februar statt) zu schreiben, der an den Gymnasien durchgeführt wird. Sollte der Test nicht bestanden werden, ist ein Gymnasiumsbesuch (zu diesem Zeitpunkt) ausgeschlossen. Die Aufnahmevoraussetzungen gelten auch für private Gymnasien.
Da Real- und Gemeinschaftsschule nicht ausschließlich das Lernen auf E-Niveau anbieten, und zusätzlich eine Orientierungsphase in Klasse 5 zum Schulkonzept dazugehört, gibt es für diese Schulformen keinen Potenzialtest. Bislang ging die Orientierungsphase bis Ende Klasse 6, sie wurde nun um ein Jahr verkürzt.
Rektor ist pro Einteilung in Lernniveaus
Ergebnisse des ersten „Kompass 4“-Tests
In Baden-Württemberg haben in Mathematik 87 Prozent der Schüler und Schülerinnen das Niveau G erreicht; 7 Prozent erreichten M; nur 6 Prozent erreichten E.