Blick ins Archiv: Mordfall in Ingersheim Mann köpfte seine Ehefrau

Von Martin Hein
Ein Beil war bei dem Kleiningersheimer die Tatwaffe. „Das war eine förmliche Enthauptung“, stellte der Gerichtsmediziner fest. ⇥ Foto: Pixabay

Ein Mann aus Kleiningersheim enthauptete seine Frau mit einem Beil. Vor 50 Jahren wurde der Täter zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Ein schauriger Blick ins BZ-Archiv.

Am 20. März 1971 ereignete sich in Kleiningersheim ein äußerst brutaler Mord. Der 57-jährige Frührentner Hugo M. (Name von der Redaktion geändert) hatte seine 48-jährige Frau, die sich gerade bückte, von hinten mit dem Beil enthauptet. Im März 1972 wurde vor dem Heilbronner Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Franz Reich der Prozess eröffnet.

„Das ging alles so schnell“

„Das ging alles so schnell, dass ich nichts denken konnte“, erklärte Hugo M. dem Vorsitzenden Richter Franz Reich auf die Frage, was er sich bei dem Schlag mit der Axt gedacht habe. Kurz nach der Festnahme hatte er gegenüber den Polizeibeamten jedoch gesagt „Ich wollte sie umbringen“. Die Ehe des Angeklagten mit dem späteren Mordopfer scheint, wie sich vor Gericht heraus stellte, nicht gerade harmonisch gewesen zu sein.

Hugo M. bezeichnete das Zusammenleben mit seiner Frau als „30-jährigen Ehekrieg“. Er erzählte dem Richter, dass seine Frau ihn häufig bevormundet habe, weil er nicht lesen und schreiben könne. Unmittelbar vor der Tat sei er gerade im Schuppen gewesen als seine Frau kam und ihn aufgefordert habe, den Hasenstall auszumisten. Sie solle ihn nicht drängen, er mache doch was er könne, habe er zu ihr gesagt. Sie sei dann in eine Ecke gegangen und habe sich gebückt. „Ich dachte, sie wollte einen Prügel aufheben und mich damit schlagen, wie schon einmal“, sagte Hugo M. vor Gericht aus. Da habe er nach einer Axt gegriffen und auf sie eingeschlagen. Kurz bevor sie von dem Hieb getötet wurde, habe sie noch einmal ihren Kopf zur Seite gedreht und ihn angeschaut. „Dass sie dann tot war, hat mich selbst überrascht“, so der Angeklagte.

Eine Tochter des Angeklagten zeichnete hingegen in ihrer Aussage ein ganz anderes Bild von Hugo M. Dass er nicht lesen oder schreiben konnte, sei ihm von seiner Frau nie vorgehalten worden. Er habe die Mutter und auch sie mehrfach geschlagen. Der Schwiegersohn erinnerte sich: „Einmal drohte er, dass er Mutter umbringen werde.“

Opfer regelrecht hingemäht

„Das war eine förmliche Enthauptung“ stellte der Gerichtsmediziner am zweiten Verhandlungstag fest. „Die Frau sei durch den Schlag regelrecht hingemäht worden.“

Die Verletzung habe sich wie eine Querschnittslähmung ausgewirkt. „Die Frau konnte sich nicht mehr bewegen und war sofort tot.“ Wenn jemand so mit dem Beil zuschlage, wisse jeder, dass das Opfer sterben müsse, betonte Oberstaatsanwalt Dr. Hermann Huber. Wegen Mordes aus Heimtücke beantrage er deshalb eine lebenslängliche Strafe.

An diesem Verhandlungstag stellte sich heraus, dass sich das Mordopfer womöglich nicht bückte um einen Prügel aufzuheben, sondern lediglich ihre Schuhe wechseln wollte. Kurz vor ihrem Tod sei sie bei einer Nachbarin gewesen, der aufgefallen war, dass sie neue Schuhe trug.

Als sie tot aufgefunden wurde, lag sie in der Ecke, in der ihre Gartenschuhe standen. Zeugen erklärten, dass Frau M. vor der Gartenarbeit immer ihre Schuhe wechselte. Rechtsanwalt Hans Wolpert, der Verteidiger von Hugo M., war dennoch der Ansicht, dass der Tatbestand der Heimtücke nicht erfüllt sei.

Vielmehr müsse man davon ausgehen, dass Frau M. einen Prügel aufheben und damit ihren Ehemann schlagen wollte.

Voll zurechnungsfähig

Ein Sachverständiger fand bei dem Angeklagten Hugo M. keine Anhaltspunkte für eine Geisteskrankheit und befand, dass der Angeklagte bei der Tat voll zurechnungsfähig war.

Vor 50 Jahren, am 23. März 1972 verurteilte das Heilbronner Schwurgericht den Angeklagten Hugo M. wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslänglichen Strafe. In einer Ansammlung von affektivem Zündstoff wegen des getrübten Eheverhältnisses, sah das Gericht das Motiv für diese höchst grausame Tat. Als Analphabet fühlte sich Hugo M. seiner Frau unterlegen, außerdem erfüllte sie nicht alle seine sexuellen Wünsche und rügte seinen Alkoholkonsum, obwohl dieser nicht übermäßig gewesen sei. „Die Frau hatte nicht die Spur einer Chance, sich gegen den Angriff zu wehren.“

Hugo M. sei voll verantwortlich für seine Tat, so der Vorsitzende Franz Reich.

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