Bluttat in Ludwigsburg Tödliche Attacke auf 79-Jährigen: Mordprozess hat begonnen

Von Henning Maak
Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht verantworten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 44-jähriger Mann verantworten, der möglicherweise psychisch krank ist. Er soll im August in Ludwigsburg einen alten Mann erstochen haben.

In Handschellen und begleitet von einem Justizangestellten und zwei Mitarbeitern des Zentrums für Psychiatrie Weissenau wird der Mann, der trotz seiner 44 Jahre schon einen grauen Bart hat, in den Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt. Der erste Verhandlungstag des Mordprozesses um die tödliche Messerattacke in der Ludwigsburger Oststadt dauert nicht lange – nach 20 Minuten wird der Angeklagte wieder abgeführt.

Der Angriff kam völlig überraschend

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord vor. Er soll Anfang August völlig unvermittelt mehrfach auf einen 79-jährigen Mann in der Danziger Straße in Ludwigsburg eingestochen haben. Das Opfer sei in einem Gespräch gewesen und von dem Angriff völlig überrascht, so dass es keine Gegenwehr leisten konnte. Anschließend soll sich der Angeklagte einer Mutter mit ihrem Kind zugewandt haben, diese hätten aber in ein Ladengeschäft flüchten können.

Der 79-Jährige erlitt sieben Stichwunden am Oberkörper und am linken Arm, mehrere innere Organe wurden verletzt. Obwohl er umgehend im Krankenhaus Ludwigsburg wurde, führte der hohe Blutverlust wenig später zu seinem Tod.

Nach seiner Festnahme war der 44-Jährige erst in U-Haft, seit Anfang September ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht. Im Laufe des Prozesses, für den acht weitere Verhandlungstage angesetzt sind, werden ein rechtsmedizinischer und ein psychiatrischer Gutachter Einschätzungen zum Angeklagten abgeben. Es ist denkbar, dass am Ende des Prozesses keine Verurteilung wegen Mordes steht, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird.

Bereits zweimal verurteilt

Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Markus Bessler nicht. Bekannt wurden nur Angaben zum Lebenslauf des 44-Jährigen aus zwei Vorverurteilungen der Amtsgerichte Hamburg und Stuttgart, die sich teilweise widersprechen: Laut des ersten Urteils verließ der Angeklagte sein Heimatland Somalia im Alter von drei Jahren mit seiner Familie und verbrachte seine Kindheit in mehreren Ländern. Bis zur sechsten Klasse sei er auf einer Sonderschule gewesen, danach habe ihn seine Mutter zu Hause unterrichtet. Laut des Stuttgarter Urteils hat der Mann in Somalia sieben Jahre lang die Schule besucht und anschließend dort in einem Uhrengeschäft gearbeitet. 1996 kam er nach Deutschland, wo er mehrere Jahre bei einer Reinigungsfirma arbeitete. Zuletzt war er arbeitslos und lebte in einer Obdachlosenunterkunft von Sozialhilfe.

 
 
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